• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Alle Informationen dazu gibt es demnächst hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Relative Person der Zeitgeschichte?

  • Themenersteller Themenersteller Deine Schönheit
  • Erstellt am Erstellt am

Deine Schönheit

Guest
Wenn man eine Dokumentation des gesellschaftlichen Lebens im öffentlichen Raum erstellt sind dann die abgebildeten Personen rechtlich als relative Person der Zeitgeschichte zu werten?

Gruß

Andreas
 
Eine Dokumentation darüber wie öffentliche Plätze genutzt werden – wie Kommunikation dort stattfindet.

Gruß

Andreas
 
Ich würde sagen, nein. MMn sind Personen der Zeitgeschichte nur z. B. Politiker oder andere Berühmtheien/Stars - wobei dies afaik letztes Jahr auch noch deutlich eingeschränkt wurde was Fotos von Promis z. B. am Strand betrifft.
 
Gegenfrage ;)

Würdest Du auf die Abbildung der Personen verzichten, wenn Du Die Bundespräsidenten/ Bundeslanzler(in) der BRD 'dokumentieren' wolltest?
Diese "natürlichen" Personen könnten, so meine Meinung, die Veröffentlichung auch wohl kaum rechtlich unterbinden.

Gruß
der Worldimprover
 
Also soweit ich weis, haben abgebildete Personen Rechte am Bild und du darfst es ohne deren Einverständnis nicht veröffentlichen. Ausnahmen gibt es nur zwei:
1. Die Person ist eine Person des öffentlichen Lebens (irgendwie so heist das, fällt mir grad nicht ein), also Politiker, bekannte Schauspieler, Künstler, ...
2. Pressefreiheit.
Treffen diese zwei Punkte nicht zu, haben die abgebildeten auf jeden Fall auch Rechte am Bild und könnten Dir einen Strich durch die Rechnung machen.
 
Treffen diese zwei Punkte nicht zu, haben die abgebildeten auf jeden Fall auch Rechte am Bild und könnten Dir einen Strich durch die Rechnung machen.
Ich würde es andersrum formulieren. Du hast solange nicht die Erlaubnis, bis du die Erlaubnis (am besten schriftlich) eingeholt hast. Schweigen ist also keine Zustimmung, sondern Ablehnung!
 
Das würde bedeuten, dass Fotos wie sie z.B. Henri Cartier-Bresson erstellt hat heute nicht mehr möglich sind. Denn nach den aktuellen Auslegungen bezüglich des Rechts am eigenen Bild reicht es nicht wenn man nach dem Ablichten um Erlaubnis fragt, sondern man muss vorher die Erlaubnis zum Erstellen haben.

Also wird es keine legalen visuellen Dokumente des zeitgenössischen öffentlichen Lebens mehr geben.

Deshalb auch meine Frage, ob unter dem Gesichtspunkt der Dokumentation jemand zur relativen Person der Zeitgeschichte werden kann.


Gruß

Andreas
 
Ich würde es andersrum formulieren. Du hast solange nicht die Erlaubnis, bis du die Erlaubnis (am besten schriftlich) eingeholt hast. Schweigen ist also keine Zustimmung, sondern Ablehnung!
Da hast du natürlich vollkommen recht.

Ich meine, das damals unser Dozent für eben dieses Thema mal erwähnt hat, das es auf die abgebildete Gruppe ankommt. Sprich: Löst man eine einzelne Person heraus wirds problematisch, fotografiert man allerdings eine Gruppe bei der die abgebildeten Personen eben nur bestandteil der Gruppe sind, kann mans veröffentlichen.
Ich weis allerdings nichtmehr ob dies im Zusammenhang mit der Pressefreiheit genannt wurde oder allgemein zu Bildrechten.
 
Frage, kann es sein das man im Forum allgemein die Persönlichkeitsrechte schon etwas zu streng auslegt?

Wenn es sich um einen öffentlichen Platz handelt, und man den Platz ansich als Hauptmotiv betrachtet, ist es dann nicht eher so das man an einem Ort befindet (nehmen wir mal als krasses Beispiel die Domplatte in Köln) an dem man damit rechnen muss fotogafriert und gefilmt zu werden?
Man gibt ja auch an den Bahnhöfen nicht an der Türe ein unterschriebene Einverständniserklärung ab, obwhol man dort gefimt wird, mit betreten des Bahnhofes durch Kenntlichmachung mittels einfacher Schilder, erklärt man sich ja einverstanden das Filmaufnahmen von einem gemacht werden.
Auch finden sich in mehr und mehr Innenstädten Überwachungskameras, die das öffentliche Leben beobachten, die es sicherlich nicht gäbe wenn da irgendwelche rechtliche Bedenken bestünden.
Im Forum bekmmt man aber emhr und mehr den Eindruck das es schlichtweg verboten ist ein Bild zu veröffentlichen auf der auch nur eine einzige Person zu sehen ist, und das ist einfach falsch.
 
Frage, kann es sein das man im Forum allgemein die Persönlichkeitsrechte schon etwas zu streng auslegt?

Interessant wird es erst, wenn ein Gericht beginnt auszulegen...

Wenn es sich um einen öffentlichen Platz handelt, und man den Platz ansich als Hauptmotiv betrachtet, ist es dann nicht eher so das man an einem Ort befindet (nehmen wir mal als krasses Beispiel die Domplatte in Köln) an dem man damit rechnen muss fotogafriert und gefilmt zu werden?

Man müsste das anhand von Beispielen fest machen. Wenn die Domplatte das Hauptmotiv ist und Passanten sind Beiwerk, dann wirst du kaum Problem bekommen. Wenn ein küssendes Paar im Zentrum des Bildes steht vermutlich sehr wohl. Ich denke, es hat sich nicht zuletzt durch das Internet in dieser Hinsicht viel gewandelt, weil durch die Publikation durch jedermann auch ein ganz anderes Gefühl fürs Recht am Bild entstanden ist.

Im Filmzeitalter, wo normalerweise Abzüge im Album des Fotografen oder gelegentlich in privatem Rahmen als Dia an der Wand landeten, war es anders als heutzutage, wo jeder zweite Fotograf seine Bilder tatsächlich auch für jeden zugänglich publizieren kann. Das ist einerseits ein Segen andererseits ein Fluch.

Man gibt ja auch an den Bahnhöfen nicht an der Türe ein unterschriebene Einverständniserklärung ab, obwhol man dort gefimt wird, mit betreten des Bahnhofes durch Kenntlichmachung mittels einfacher Schilder, erklärt man sich ja einverstanden das Filmaufnahmen von einem gemacht werden.
Auch finden sich in mehr und mehr Innenstädten Überwachungskameras, die das öffentliche Leben beobachten, die es sicherlich nicht gäbe wenn da irgendwelche rechtliche Bedenken bestünden.

Huhuhu - du meinst jeder einfach Bürger darf machen, was die Überwachungsbehörden tun?

Wenn Schäuble Vorratsdaten speichert, darf das jeder kleine Mitbesitzer des Internets auch?

Mögest du lange und sanft weiterträumen :D

Im Forum bekmmt man aber emhr und mehr den Eindruck das es schlichtweg verboten ist ein Bild zu veröffentlichen auf der auch nur eine einzige Person zu sehen ist, und das ist einfach falsch.

So ist es nicht. Aber vielleicht wird es interessant, wenn irgendeine Dame sich mit ihrem Geliebten auf (d)einer Fotogalerie im Netz wiederfindet....

Gruß

Frank
--
www.schindelbeck.org
 
Wenn man eine Dokumentation des gesellschaftlichen Lebens im öffentlichen Raum erstellt sind dann die abgebildeten Personen rechtlich als relative Person der Zeitgeschichte zu werten?

Gruß

Andreas

Hallo,

grundsätzlich: NEIN - aber sie müssen es auch nicht umbedingt, wie hier schon beschrieben.

1) Wenn Du eine Dokumentation erstellst, die Du veröffentlichen willst - warum fragst Du nicht Deine Auftraggeber.

2) Beispiel Domplatte-Köln - Fotografierst Du einen Menschen (oder eine kleine Gruppe) geht das nicht. Fotografierst Du die Domplatte mit Menschen, ist das kein Problem

3) Das Beispiel Bahnhof zieht nicht, weil im Bahnhof die Bahn Hausrecht hat. Hier darfst Du fotografieren, sobald du von der Bahn eine Drehgenehmigung hast. Auch hier musst Du mit Einschränkungen rechnen, da Persönlichkeitsrechte betroffen sein können. (Beispiel Bahnhofsmission, einzelne Reisende) In der Regel hilft ein nettes Gespräch.

4) Ex-Bundeskanzler und Ex-Bundespräsidenten sind keine Relativen sondern Absolute Personen der Zeitgeschichte
 
Eine relative Person der Zeitgeschichte ist eine, die in einem bestimmten Bezug ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung eines Bildes nicht verweigern kann. Auch da ist allerlei Abwägung nötig - Recht aufs eigene Bild gegen Berichterstattungsrecht sozusagen.
Ohrfeigt Herr Meyerschmidtschulze den Bundespräsidenten - dann ist Herr Meyerschmidtschulze in Zusammenhang mit dieser Ohrfeige eine relative Person der Zeitgeschichte... Du darfst ihn dann auch auf der Flucht fotografieren und die Bilder verkaufen, veröffentlichen...
Menschenmengen bei Sportveranstaltungen, Demos dürfen immer veröffentlicht werden, Portraits eigentlich nicht. Aber wie oft gibt es eine Großaufnahme eines Zuschauers beim Fußball im Fernsehen? Einzelbilder sind häufig und es kommt wohl kaum vor, dass sich jemand beschwert.

Wird ein Honorar gezahlt, gilt die Genehmigung in jedem Fall als erteilt. Aber eine Honorar ist keine notwendige Vorraussetzung. Oft werden dir Menschen ihre Einwilligung geben, wenn du sie fragst...
:)
 
Oft werden dir Menschen ihre Einwilligung geben, wenn du sie fragst...
:)
Das würde bedeuten, dass Fotos wie sie z.B. Henri Cartier-Bresson erstellt hat heute nicht mehr möglich sind. Denn nach den aktuellen Auslegungen bezüglich des Rechts am eigenen Bild reicht es nicht wenn man nach dem Ablichten um Erlaubnis fragt, sondern man muss vorher die Erlaubnis zum Erstellen haben.

Also wird es keine legalen visuellen Dokumente des zeitgenössischen öffentlichen Lebens mehr geben.

Gruß

Andreas
 
3) Das Beispiel Bahnhof zieht nicht, weil im Bahnhof die Bahn Hausrecht hat. Hier darfst Du fotografieren, sobald du von der Bahn eine Drehgenehmigung hast. Auch hier musst Du mit Einschränkungen rechnen, da Persönlichkeitsrechte betroffen sein können. (Beispiel Bahnhofsmission, einzelne Reisende) In der Regel hilft ein nettes Gespräch.

Das stimmt so nicht!
Nicht kommerziell darf man auf öffentlich zugänglichen Bahngeländen (Bahnhöfen) ohne besondere Genehmigung fotografieren und filmen!
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten