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Rechtslage Gebäudefotografie

irish-like

Themenersteller
Hallo Forum,

gibt es eigentlich eine besondere Rechtslage, wenn man Gebäude (Öffentliche Gebäude, Private Gebäude wie Wohnhäuser) fotografiert? Auf was muss man achten? Wenn sich da jemand auskennt bitte ich um Feedback. Danke!
 
Du musst auf das Land achten. Deuschland, Österreich, Frankreich, USA, Großbritannien unterscheiden sich.

Du musst auf Grundstücksgrenzen achten.

Du musst auf Sicherheitsgesetze (in DE beispielsweise auf militärische Sperrgebiete) achten.

Siehe auch: Wikimedia Commons:Freedom of Panorama, da sich dort auch oft diese Frage stellt.

Grüße, Grand-Duc
 
Hallo Forum,

gibt es eigentlich eine besondere Rechtslage, wenn man Gebäude ... fotografiert?


Du musst auf das Land achten.
Grüße, Grand-Duc

und auf die Uhrzeit

Eifelturm bei Tag ist was anderes als bei Nacht

und unterscheiden zwischen fotografieren ! und veröffentlichen z.B. im Internet oder bei Bildverkauf

wie war die Frage nochmal :D
 
Im Moment interessiert mich nur das deutsche Recht. Und das ist ja doch recht grosszügig bei öffentlich erreichbaren Plätzen.
Sogar Personen, die nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, sind nicht wirklich vom Copyright betroffen. Wobei da im Zweifelsfalle die Grenze relativ schwierig zu ziehen sein dürfte. Was ist Beiwerk und was nicht?
 
Aber wie ist das mit den Schlössern, teils Burgen usw? Darf man die nicht nur mit Genehmigung fotografieren? Oder gilt das dann nur für das Veröffentlichen?

Nein, dazu braucht man keine genehmigung und es kann dich auch keiner hindern, das zu veröffentlichen. Es sei denn, du hast die bilder von einem nicht öffentlich zugänglichen ort gemacht, dann kanns sogar sein, dass noch hausfriedensbruch dazukommt.
 
Meine Meinung zu Architektur in Deutschland:
"alles was Du vom Bürgersteig aus sehen kannst, darfst Du fotografieren".
Ausnahme z. B. Militäreinrichtungen
Ab gesehen davon besteht auch theoretisch ein Schutz von dekorierten Schaufenstern, wenn man sich da eins raus pickt und einzellnd fotografiert.

In Kaufhäusern z. B. ist nicht mehr Panoramafreiheit. Da gilt dann Hausrecht und in der Regel gibt es ein Fotografierverbot.

Wenn hier über die Eifelturmsache gelästert wird: Auch in Deutschland besteht bei temporär illuminierten Gebäuden ein Schutz. Beispiel Festival of Lights. Praktisch stört es keinen, wenn man da fotografiert und die Bilder veröffentlicht. Theoretisch ist man aber auf den Veranstallter/Künstler angewiesen bei solchen Sachen.
 
Beispiel Festival of Lights. Praktisch stört es keinen, wenn man da fotografiert und die Bilder veröffentlicht. Theoretisch ist man aber auf den Veranstallter/Künstler angewiesen bei solchen Sachen.

Nicht alles was hinkt ist ein vergleich. Da gehts um temporäre lichtkunstwerke und nicht um die dauerhafte beleuchtung eines bauwerks.
 
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