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Rechtsfrage

ewm

Themenersteller
Hallo,

ich möchte mal die Diskussion zu folgender Frage hier anregen:

Zunächst will ich betonen, daß es zur Frage selbst keinen konkreten Anlass gibt. Trotzdem würde ich mich gern aufklären lassen und sicher interessiert es andere Mitglieder auch:

Mal ein Beispiel:

Ich fotografiere im Urlaub einen Straßenverkäufer, einen Künstler ... und behalte das Bild für mich. Ich denke mal, da gibt es zunächst wenig Probleme, falls die Person selbst nicht unmittelbar vor Ort etwas dagegen hat.

Nun finde ich das Bild gelungen und stelle es in einem der Fotoforen im Internet zur Diskussion oder ich präsentiere es öffentlich auf einem Bilderserver.

Früher gelangten solche Bilder vielleicht in kleine Ausstellungen, wurde unter Fotofreunden begutachtet... Recht selten wurden solche Bilder in größerem Rahmen publiziert, mal die echten Profis ausgenommen.

Mit dem Internet ist das doch etwas anders geworden. Jeder kann seine Bilder zeigen, aber was darf er zeigen (mal Pornografie, Gewalt etc. mal ausgenommen, denn da dürfte die Sache wohl klar sein)?

Welche Rechte hat der Fotografierte, was muß der Fotograf, besonders der rechtlich meist "ungebildete" Amateur bei einer Webpublikation beachten und wie geht man Ärger und Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege?

Gruß
ewm
 
diese problematik wurde schon mal angesprochen. füttere mal bitte die suche mit dem begriff "fotorecht". da ist schon so einiges dabei.
 
Gute Frage... Ich bin kein Jurist, und sicher auch nicht ganz auf dem neuesten Stand. Ein paar Sachen fallen mir dazu aber noch ein. ;)
ewm schrieb:
Welche Rechte hat der Fotografierte, was muß der Fotograf, besonders der rechtlich meist "ungebildete" Amateur bei einer Webpublikation beachten und wie geht man Ärger und Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege?
Wenn Du Aerger aus dem Weg gehen willst solltest Du das (schriftliche) Einverstaendniss des Photographierten haben.
Keine Probleme bekommst Du wenn es sich um Menschenmengen (oeffentlicher Ort) handelt -- ich habe was von »ab 3 Personen« im Kopf.
Ausnahmen gelten auch bei Politikern o.ae. (Personen oeffentlichen Interesses hiess es wohl) bei oeffentlichen Auftritten (auch deren Privatsphaere ist geschuetzt, es gab da vor einiger Zeit eine deutliche Verschaerfung).

google liefert uebrigens einiges dazu (Recht am Bild) :) Zum Beispiel:
http://www.internetfallen.de/Urheberrecht/Eigenes_Bild/eigenes_bild.html

klw
 
scorpio schrieb:
diese problematik wurde schon mal angesprochen. füttere mal bitte die suche mit dem begriff "fotorecht". da ist schon so einiges dabei.

Danke für den Hinweis, scorpio. Hätte ich auch selbst drauf kommen können :o

Ich habe gerade mal gesucht und da sind interessante Meinungen und Links.

Meinetwegen kannst Du den Thread also hier dicht machen.

Gruß
ewm
 
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