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Rechtliches bei Aktbildern

Blackfish

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die auf einer rechtlichen Grundlage beruht. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Folgender Sachverhalt.

Auf einer Webseite sollen Akt und Dessous Bilder online gestellt werden. Die Recht für die Nutzung für nicht komerzielle Zwecke sind gegeben von daher sollten hier keine Probleme auftreten.
Aber, gibt es in Deutschland Vorschriften zum Jugendschutz, oder kann ich einfach Bilder von nackten Frauen und Männern (kein Schambereich), die erotische Momente, oder Handlungen erkennen lassen einfach ins Netz stellen.



Ich hoffe, das ist der richtige Bereich.
 
Eine Rechtsauskunft wird Dir ein Anwalt Deiner Wahl geben (können). Alles andere führt hier nur zu ausuferndem Blödsinn oder Halbwissen. Das ist nicht Sinn des Forums.

Gruss
Boris
 
Also Grundvoraussetzung ist zuerst natürlich einmal immer, dass eine ausdrückliche, schriftliche Einverständniserklärung (model release) der abgebildeten Personen vorliegt, in der sie so eine Veröffentlichung explizit gestatten (egal ob "kommerziell" oder nicht).
Inwieweit und in wieweit die öffentliche Zurschaustellung solcher Aufnahmen rechtlichen Beschränkungen unterliegt, ist ein anderes Thema.
Aber bei allem, das noch nicht Pornographie darstellt (und wenn natürlich ausschließlich volljährige Personen dargestellt sind), dürfte es kaum Einschränkungen geben ........ ?

Andreas
 
Genau das ist ja meine Frage :)
Klar kann mir ein Anwalt meine Frage beantworten, allerdings hatte ich gehofft, dass es vielleicht jemand gibt, er es auch so weiß, vllt weil er das selbe Problem hatte, oder Anwalt ist, und bevor ich die Kosten für einen Anwalt ausgebe, werde ich doch erst einmal nachfragen, frei nach dem Motto: Fragen kostet nichts.

Ich dachte daran vor die Bilder eine Abfrage ob man wirklich 18 ist, und was auf der nächsten Seite zu sehen ist, aber ob das reicht ...

.. auf vielen Seiten habe ich es schon so gesehen, aber das heißt ja nichts
 
Genau das ist ja meine Frage :)
Klar kann mir ein Anwalt meine Frage beantworten, allerdings hatte ich gehofft, dass es vielleicht jemand gibt, er es auch so weiß, vllt weil er das selbe Problem hatte, oder Anwalt ist, und bevor ich die Kosten für einen Anwalt ausgebe, werde ich doch erst einmal nachfragen, frei nach dem Motto: Fragen kostet nichts.

Ich dachte daran vor die Bilder eine Abfrage ob man wirklich 18 ist, und was auf der nächsten Seite zu sehen ist, aber ob das reicht ...

.. auf vielen Seiten habe ich es schon so gesehen, aber das heißt ja nichts

Das Problem - und das meinte wohl auch Boris - ist auch für die (mehreren) Leute hier im Thread, die Anwalt sind, dass sie Dir nichts sagen können. Du sagt selbst, dass die Bilder erotische Handlungen zeigen (wenn auch ohne Schambereich). Das kann - Scham hin oder her - Pornographie sein. Oder Kunst. Oder sogar beides (das geht nämlich). Wer will das denn sagen? Das fällt sogar dann schwer, wenn man die Bilder gesehen hat.

Eine allgemeine Auskunft wie "was keine Pornographie ist darf - wie übrigens jeder gefühlt zweite Stern-Titel - auch ohne Einschränkungen veröffentlicht werden" nutzt Dir dann nämlich eigentlich auch nichts. Sprich: irgendeine Form von Rechtssicherheit gewinnst Du eigentlich nicht.
 
Ich sehe schon ein schwieriges Thema. Hier im Forum gibt es ja auch eine Aktgalerie ist diese denn dann somit überhaupt wirklich 100 % gestattet? Oder anderst gefragt gibt es überhaupt die möglichkeit eine solche galerie komplett zu erlauben?
 
[gesunder Menschenverstand EIN]
Wenn die Bilder Bekleidung zeigen, auch Unterwäsche, ist das ok. Werden Menschen ohne Bekleidung gezeigt, sollte die Abbildung keine das Schamgefühl verletzende Posen oder den Intimbereich zeigen. Hierfür ist auch keine Gate-Seite mit dieser lächerlichen 'Bist du 18'- Frage vorzuschalten. Schwierig wird es bei 'eindeutiger sexueller Handlung'. Da ist des Gesetzesgebers Schmerzgrenze überschritten und es gibt Ärger (->Pornografie). Ein Blick ins BGB und die dortige Interpretation des Begriffs "pornografische Darstellung" sollte die Frage eigentlich beantworten.
[gesunder Menschenverstand AUS]

Dies ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Rechtsanwalt und das geschriebene ist meine Auffassung zum Thema!

Axel
 
Ich sehe schon ein schwieriges Thema.

So schwierig finde ich das gar nicht, wir machen uns das Leben wieder mal selber schwer.
Es gibt eindeutig pornografische Darstellungen, da sind wir uns wohl alle einig (z.B. Geschlechtsakt mit offen gezeigten Genitalien). Sowas darfst du meines Wissens nicht öffentlich zeigen, auch eine Altersabfrage hilft da gar nichts.
Einen guten Anhaltspunkt liefert die Definition gleich am Anfang, wenn man bei Wikipedia "Pornografie" eingibt.

Dann gibt es die Darstellung nackter Körper, die ganz offensichtlich erlaubt (weil nicht pornografisch) ist. Dazu gehören Werbung in print medien und Fernsehen, Spielfilme mit Liebesszenen oder auch diverse Galerien von Foto Communities im Netz. Was hier und in anderen Foren erlaubt ist und man ständig im Fernsehen sieht, wird ja wohl in Ordnung sein.

Ich würde mich da einfach auf meinen Verstand verlassen. Wenn die Bilder, die du zeigen willst also eindeutig nicht unter Pornografie fallen (und zum Vergleich: in Foren wie diesem hier erlaubt wären), würde ich es einfach machen und kein schlechtes Gewissen haben.
Wenn du es allerdings selbst als Gradwanderung einschätzt, kann dir wahrscheinlich keiner hier pauschal einen Freibrief ausstellen.

Zuletzt würde ich noch empfehlen die AGBs des Providers genau zu lesen. Die haben unabhängig von der Rechtslage oft ihre eigenen Richtlinien bezüglich erotischer Inhalte.

...kannst ja mal einen link posten, wenn die Seite steht, dann wissen wir worüber wir reden ;)
 
Schon mal danke für die Meinungen und Tipps hier. Ich selbst bin mir sicher, dass es keine pornografischen Inhalte sind. AGB´s des Providers wird schwer, wenn man selbst hostet.

Aber da es viele Seiten gibt, auch von Fotografen hier im Forum, denke ich, dass ich gestattet oder zumindest nicht verboten ist.
 
Einen Anwalt suchen der bereits als Jugenschutzbeauftragter agiert. Der kennt sich dann mit den Rechten und Pflichten der neuen Medien auch aus.

Oder wie viele Rotlicht Seiten, Limited im Ausland Gründen und aufs deutsche Recht nen feuchten geben. Aber selbst dann hast du ggfs den Jugendschutz an der Backe.

Sobald mit erotischen Inhalten Geld verdient wird, wird aus irgendeinem Loch ein anderer Ero Anbieter kriechen der Angst hat das du ihm Geld wegnimmst.

Ich habe in der Beziehung schon alles erlebt, von Virenmailfloods über auflauern und zusammenschlagen der Models.
 
@Blindeshuhn
wikipedia ist eine sehr schlechte adresse was das thema 'jugendschutz' usw. angeht. denn die schern sich einen feuchten kerricht darum. sieh dir nur die vielen abbilidungen an. davon ist lt. auskunft der jugendschutzstelle übrigens ein teil in deutschland nicht "erlaubt" aber da sie die fotos woanders hosten könenn sie angeblich nichts tun.
 
@nachtblender

da magst du Recht haben, danke für den Hinweis.
Es ging mir hier jedoch nur darum einen Eindruck zu verschaffen, was Pornografie eigentlich ist. Dafür fand ich den Artikel ganz in Ordnung.
 
Aber, gibt es in Deutschland Vorschriften zum Jugendschutz
Ja.

oder kann ich einfach Bilder von nackten Frauen und Männern (kein Schambereich), die erotische Momente, oder Handlungen erkennen lassen einfach ins Netz stellen.
Wenn sie nicht jugendgefährdend und/oder pornographisch sind: ja.
Wenn sie jugendgefährdend und/oder pornographisch sind, und gleichzeitig Kunst: ja.
Wenn sie jugendgefährdend und/oder pornographisch sind, aber keine Kunst: nein.

(Dann braucht es den gesetzlichen Vorschriften genügende Zugangsbeschränkungen für Minderjährige.)

Das gilt übrigens exakt genauso auch für Bilder, auf denen man den "Schambereich" sehen kann.
 
Es gibt eindeutig pornografische Darstellungen, da sind wir uns wohl alle einig (z.B. Geschlechtsakt mit offen gezeigten Genitalien).
Da sind wir uns überhaupt nicht einig. :evil:

Ein Geschlechtsakt mit offen gezeigten Genitalien ist nicht automatisch "pornographisch".

Inhalte sind rechtlich niemals "pornographisch". "Pornographisch" kann immer nur die Art und Weise der Darstellung sein.

Ein Geschlechtsakt mit offen gezeigten Genitalien ist grundsätzlich sowohl in einem Aufklärungsbuch/film als auch in einem Anatomiebuch/film absolut vorstellbar.

Sowas darfst du meines Wissens nicht öffentlich zeigen, auch eine Altersabfrage hilft da gar nichts.
Ein wirksamer "Age-Check" hilft sehr wohl. Denn die Verbreitung von Pornographie ist ja keineswegs verboten. Man muß nur sicherstellen, daß Minderjährige keinen Zugang dazu bekommen.
 
Ein Geschlechtsakt mit offen gezeigten Genitalien ist nicht automatisch "pornographisch". ...

Ein Geschlechtsakt mit offen gezeigten Genitalien ist grundsätzlich sowohl in einem Aufklärungsbuch/film als auch in einem Anatomiebuch/film absolut vorstellbar.

Mann, hast natürlich Recht, das ist sonst immer mein Satz! Da habe ich mich schon von der vorausgesetzten Betrachtungsweise vereinnahmen lassen.

In diesem Zusammenhang war ich neulich übrigens sehr beeindruckt, dass eine BBC Dokumentation über Sexualität auch Aufnahmen von Genitalien sehr ausführlich gezeigt hat. Das war rein wissenschaftlich und daher absolut nicht pornografisch, trotzdem traut sich das sonst keiner.

Ein wirksamer "Age-Check" hilft sehr wohl. Denn die Verbreitung von Pornographie ist ja keineswegs verboten. Man muß nur sicherstellen, daß Minderjährige keinen Zugang dazu bekommen.

Stimmt natürlich auch, mit öffentlich zeigen meinte ich in diesem Fall "öffentlich jedem zugänglich". OK so? ;)
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die auf einer rechtlichen Grundlage beruht. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Folgender Sachverhalt.

Auf einer Webseite sollen Akt und Dessous Bilder online gestellt werden. Die Recht für die Nutzung für nicht komerzielle Zwecke sind gegeben von daher sollten hier keine Probleme auftreten.
Aber, gibt es in Deutschland Vorschriften zum Jugendschutz, oder kann ich einfach Bilder von nackten Frauen und Männern (kein Schambereich), die erotische Momente, oder Handlungen erkennen lassen einfach ins Netz stellen.
Ich hoffe, das ist der richtige Bereich.

Egal welche "tollen" Ratschläge Du hier bekommst, es bringt dir nichts.
Dafür ist ein Anwalt für Medienrecht zuständig.
Den jeder hat, haben sollte der in diesem Bereich beruflich tätig ist.
Ich bin damit immer gut "gefahren".
Du würdest ja auch nicht deine Freunde die alle gut sind in 1.Hilfe um rat fragen wenn Du ein schwerwiegendes gesundheitliches Problem hast. ODER?

Warum haltet ihr euch alles so mit eurem Profil zurück, habt ihr was zu verheimlichen?
 
Egal welche "tollen" Ratschläge Du hier bekommst, es bringt dir nichts.
Dafür ist ein Anwalt für Medienrecht zuständig.
Den jeder hat, haben sollte der in diesem Bereich beruflich tätig ist.
Ich bin damit immer gut "gefahren".
Du würdest ja auch nicht deine Freunde die alle gut sind in 1.Hilfe um rat fragen wenn Du ein schwerwiegendes gesundheitliches Problem hast. ODER?

Warum haltet ihr euch alles so mit eurem Profil zurück, habt ihr was zu verheimlichen?
49 von 50 auf Medienrecht spezialisierten Anwälten haben übrigens von "Jugendschutz, Pornographie und Co" leider wenig bis gar keine Ahnung. Das ist ein "Sondergebiet", und man sollte sich wirklich vorher versichern, daß der Anwalt sich mit dieser speziellen Materie auskennt.
 
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