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Rechtliche Fragestellung TfP Vertrag

rolall

Themenersteller
folgende konstruierte Situation: TfP-Shooting mit Vertrag, in dem u.a. auch geregelt ist, dass Model n Bilder erhält und sich verpflichtet bei Veröffentlichung der Bilder den Namen des Fotografen zu nennen.
Kann der Fotograf einseitig sich quasi selber schlechter stellen, in dem er nachträglich - wegen z.b. schlechter Ergebnisse - zwar einer Veröffentlichung zustimmt, aber Namensnennung untersagt?
 
Er kann dem Model gegenüber wirksam erklären auf die Namensnennung und damit auf Ansprüche zu verzichten, so dass es keine Nachteile mehr für das Model hat, wenn es den Namen nicht nennt.
Er kann damit aber nicht einseitig den Vertrag ändern. Dem Model bleibt es durch den bestehenden Vertrag auch erlaubt den Namen zu nennen.
 
naja, ich würde den vertrag eh nicht in 2 zeilen halten... daher ein schlumpfloch für solche fälle einbauen.

da meine tfp's nur entstehen wenn ich die leute mag und ein persönliches interesse besteht, mache ich einen vorvertrag in dem ein 2.er vertrag als folgend erwähnt wird welcher den ersten überschreibt, letztlich aber ein normaler tfp vertrag ist. da man sich die bilder gemeinsam ansieht um konstruktiv daran zu wirken (model, maske, setassi, lichtassi) wird hinterher genau abgemacht was wie wo, im friedlichen :-)

der mensch hat das hirn doch zum denken bekommen... :evil:
 
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