rolall
Themenersteller
folgende konstruierte Situation: TfP-Shooting mit Vertrag, in dem u.a. auch geregelt ist, dass Model n Bilder erhält und sich verpflichtet bei Veröffentlichung der Bilder den Namen des Fotografen zu nennen.
Kann der Fotograf einseitig sich quasi selber schlechter stellen, in dem er nachträglich - wegen z.b. schlechter Ergebnisse - zwar einer Veröffentlichung zustimmt, aber Namensnennung untersagt?
Kann der Fotograf einseitig sich quasi selber schlechter stellen, in dem er nachträglich - wegen z.b. schlechter Ergebnisse - zwar einer Veröffentlichung zustimmt, aber Namensnennung untersagt?