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Rechtliche Frage Großveranstaltung - lang

...
ich liebe diese land und seine ordnung! aber sorry dass sind die belege dafür das deutschland ein polizeistaat war und immer mehr auf dem wege ist wieder eins zu werden!
...

Polizeistaat in welchem Sinne? Das das Verhalten nicht o.k. war, darin stimmen wohl alle überein.

Aber ein Polizeistaat, im Sinne eines Hr. Stalin und Kumpane vermag ich nun wirklich nicht erkennen. Das liegt schon daran, dass er die Möglichkeit hätte etwas zu unternehmen (wie aussichtsreich das auch sein mag) bzw. es zu versuchen.

Das Fehlverhalten von einzelnen Menschen ist doch kein Argument für, aus meiner Sicht unterstelltes, systematisches Fehlverhalten der Polizei. Das wäre meine euphemistische Beschreibung eines Polizeistaates.

sorry, aber solche Kommentare bringen mich immer ziemlich auf die Palme! Du magst unseren 'Polizeistaat' nicht? Dann nehme doch bitte auch nicht den Schutz der Polizei in Anspruch! Und ob Du nun willst oder nicht, auch Du profitierst von dieser Schutzfunktion. Weil ein System Schwächen hat (die meist im Ausführenden liegen) ist das System nicht falsch.
 
Für was gibt es hier eigentlich die "Fotorecht Basics"?
Und auch andere gute Quellen wurden schon öfters genannt (wie z.B. beim BVPA). Wer sich selbst informieren will, der findet dazu auch reichlich Fundiertes (Google gibt es übrigens auch noch).

Andreas
Das stimmt... aber leider und wie so oft bei Rechtsfragen, legen das viele Leute ganze unterschiedlich aus.
 
hallo,

folgendes ist mir vor ca einer stunde passiert:

ich war auf dem coburger convent. das ist das pfingsttreffen von studentenverbindungen in coburg. da war heute der traditionelle fackelmarsch und ich hab dort fotografiert. nur privat für mich.
ich war mit freunden dort wobei hier auch gegner des convents waren.

wir standen dann neben der gruppe der gegner, welche alle friedlich waren und nur der ansprache zuhörten.(keine demo oder ähnliches.)
ich stand mit meiner freundin ca 10 meter von ihnen entfernt und hab bilder geschossen.

dabei wurde ich von einem mann fotografiert. direkt von vorne mit blitz. also dachte ich mir, den fotografierst du auch mal zufällig auf nem bild. ok, ein bild gemacht, da kam er auch schon auf mich zu und verlangte die bilder zu sehen. er war ein zivilpolizist. ok... bild gezeigt und da er als einziger zufällig genau in die kamera schaute wollte er das ich es lösche und das tat ich auch. ok. weiter fotografiert. kurze zeit später kommt er wieder und will wieder bilder sehen. ich ihm wieder gezeigt, er nicht drauf, er: "bist du auch noch zu dumm mich zu fotografieren." ok... in der situation nicht geschaltet, und ihn wieder gehen lassen.

nach der ansprache kommen 5 polizisten auf mich zu und bitten mich mit um die ecke zu kommen. ich geh mit und sie wollen meine bilder sehen. ich zeig sie ihnen. da kommt ein anderer zivilpolizist dazu und meint er will nur die letzten sehen. (hatte sie dem anderen polizisten schon gezeigt und niemand war drauf.) sag ihm das auch.
er flippt fast aus und meint wenn ich rumstresse dann formatiert er meine karte. der ander polizist schaut sich mit mir alle bilder an, und sagt es ist alles ok. ich werde noch aufgeklärt das sie nicht wollen das ihre kollegen "zur schau gestellt" werden und ich verabschiede mich dann...

so, nun meine fragen:

dürften sie meine karte formatieren. müsste ich die karte rausgeben. dürften sie meine kamera anfassen und in ihr die karte löschen?

und des weiteren noch: wenn ich direkt von zivilpolizisten (als ganz normaler zuschauer) fotografiert werde kann ich auch darauf bestehen das das bild gelöscht wird?
mich würde vor allem der rechtliche hintergrund interessieren. vielleicht kann mir da jemand helfen.

danke schonmal für eure mühe.

Also ohne alle die Antworten hier alle gelesen zu haben, finde ich, dass das alles recht willkürlich war. Normalerweise hätte der erste Zivilbulle ne Anzeige kassieren sollen (schon für den Satz, dass Du zu dumm bist)! Ist doch die reine Provokation!

VG MArius
 
noch eine kleine Anmerkung, weil ich früher gepostet hatte, dass grundsätzlich keine strafrechtlichen Probleme bestehen bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Aufnahme:

Grundsatz: Die Aufnahme (also Herstellung) ist nicht strafrechtlich relevant (generell bis 2004 siehe aber nachfolgende Anmerkungen)
Es gab und gibt aber noch den § 33 KUG, der stellt aber 'nur' die Verbreitung und Veröffentlichung unter Freiheitsstrafe bis ein Jahr. Die Aussage von früher gilt also grundsätzlich, dass die Aufnahme nicht strafrechtlich relevant ist, die Verbreitung und Veröffentlichung aber sehr wohl.

Was die strafrechtliche Relevanz der Aufnahme betrifft, so hat sich das seit 2004 geändert, denn da wurde der § 201a in das StGB mit aufgenommen. Hierdurch wird also auch die Aufnahme der darin beschriebenen Fotografien unter Strafe gestellt:

§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
 
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