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rechtliche Frage - aber nicht die übliche!

Hoofei

Themenersteller
Hallo, Leute!

Ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch.
Ich lade derzeit ein paar Bilder an Agenturen hoch. Doch bei einem meiner Bilder komme ich echt in's Zweifeln, ob ich darf oder nicht.

Also, ich habe an einer alten Hauswand einen gesprühten Schriftzug mit dem Inhalt "Portfolio" abfotografiert. Generell ist das Motiv cool, ABER: Ist ein Graffity-Schriftzug eine urheberrechtlich geschützte Darstellung bzw. ein urheberrechtlich geschütztes Werk? Der Schriftzug wurde im Rahmen eines Kunstprojektes (Bauhaus-Uni) für eine einzige Veranstaltung (Vorführung/Ausstellung) dort drangesprüht. Das Objekt selbst wird nun nicht mehr genutzt. Und auch das Graffity juckt niemanden mehr.

Darf ich das Bild veröffentlichen oder nicht?


Christian
 
solange du beim fotografieren auf öffentlichem gelende gestanden hast dürfte das garkein problem sein, problematisch wärs wenns privatgelende ist...
 
Wenn das Hauptmotiv das Kunstwerk ist, darfs du das nicht machen, glaube ich, außer im Rahmen einer Berichterstattung. So ist meine Erfahrung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal so leicht offtopic: aber was ihr hier treibt ist Rechtsberatung! Wenn das ein findiger Abmahnanwalt findet, dann hat das DSLR Forum ein zweites Rechtsproblem, und dann sind meine gespendeten 20 Euro für die Katz! Das trifft übrigens auf eine Menge Threads im Allgemeinbereich zu. Vielleicht kann ein Mod dazu ja mal was sagen!
 
Nur mal so leicht offtopic: aber was ihr hier treibt ist Rechtsberatung!

Wo genau hat denn die Beratung stattgefunden?

Wenn das ein findiger Abmahnanwalt findet, dann hat das DSLR Forum ein zweites Rechtsproblem, und dann sind meine gespendeten 20 Euro für die Katz! Das trifft übrigens auf eine Menge Threads im Allgemeinbereich zu. Vielleicht kann ein Mod dazu ja mal was sagen!

Dir geht es aber nicht um 20 Euro oder? Die erstatte ich dir gerne und spende noch 50.

Sowas .... :rolleyes:
 

Da hat sie stattgefunden. Mir geht es nicht um 20 Euro, spende doch bitte einfach nochmal so 50 Euro, sondern darum, dass ich ganz persönlich mich frage, inwieweit hier im Allgemeinbereich Beratung zu konkreten rechtlichen Problemen gegeben wird. Im Juraforum steht dann ja immer dabei, Fall muss allgemein sein etc. Aber hier geht es um ganz konkrete Sachen. Ich weiß nicht, ob das so unbedingt ok ist...
 
Im Juraforum steht dann ja immer dabei, Fall muss allgemein sein etc. Aber hier geht es um ganz konkrete Sachen. Ich weiß nicht, ob das so unbedingt ok ist...

ich weiss das auch nicht, bin auch kein Jurist und frage dich nun,

wo ist die Sache konkret ? wie du es siehst, wo steht Ort und Zeit und spezielles Motiv geschrieben ?

so wie ich die Frage gelesen hatte, war das sehr unspezifiziert also allgemein gehalten die Frage, somit sollte eine spezielle Rechtsberatung gar nicht erfolgt sein, aber ich kann mich auch irren.
 
... dass ich ganz persönlich mich frage, inwieweit hier im Allgemeinbereich Beratung zu konkreten rechtlichen Problemen gegeben wird. ....Ich weiß nicht, ob das so unbedingt ok ist...

es geht immer um konkrete anlässe, und hier hat es meinungsäußerungen und den konkreten hinweis auf allgemein verfügbare,
rechtlich unverbindliche quellen gegeben.

eine rechtsberatung sieh anders aus.

und ich bin mir ziemlich sicher, daß meinungsfreiheit mit einem 'wenn dann einer 'nen strick draus dreht...' zuviel.....aufhört.

.
 
Da hat sie stattgefunden.

Definitiv nicht!

Mir geht es nicht um 20 Euro, spende doch bitte einfach nochmal so 50 Euro,

schon passiert! Magst du Dein Geld wiederhaben ? schick mir ne PN :ugly:

sondern darum, dass ich ganz persönlich mich frage, inwieweit hier im Allgemeinbereich Beratung zu konkreten rechtlichen Problemen gegeben wird. Im Juraforum steht dann ja immer dabei, Fall muss allgemein sein etc. Aber hier geht es um ganz konkrete Sachen. Ich weiß nicht, ob das so unbedingt ok ist...

Ich würde mir wünschen dass Du hier einen konstruktiven Vorschlag machst, der dem Forum und im Speziellen diesem Thread hilfreich ist. So können die Moderatoren gerne den Thread schliessen und dem TO einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten einen neuen Thread zu eröffnen.


Und das alles wegen 20 euro! :grumble:
 
Ich finde die Frage des TS durchaus interessant, was wer gespendet hat weniger.
Vielleicht einfach mal in der Bauhaus Uni anrufen und den Verantwortlichen für das ehemalige Projekt fragen.
Grundsätzlich würde ich jedoch davon ausgehen, dass Du das Foto im Rahmen der Panoramafreiheit veröffentlichen darfst.
 
Danke für die Denkanstöße, die hier bisher gepostet wurden.
Mir war nicht bewusst, dass der Thread solche Probleme aufwerfen wird. Dann hätte ich ihn sicher nicht eröffnet.

Was ich hier aber nicht möchte:
1. irgendwie Ärger wegen Rechtberatung oder eben nicht verursachen
2. in irgendeiner Weise Thomas weitere Schwierigkeiten bereiten (dann bitte sofort schließen und Thread in's Nirvana versenken)
3. dass sich User auf Grundlage dieses Threads gegenseitig angehen
4. weiterhin so viel Offtopic gepostet wird

Die Panoramafreiheit werde ich mir nochmal genauer anschauen. Danke!
 
Hier (wie im gesamten Board) findet definitiv keine Rechtsberatung statt.

Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
...
(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
...
5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien


http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html

Und auch diese Aussage ist selbstverständlich nur eine subjektive Meinung ... ;)
 
Ich kenne es sonst bei "Kunstwerken", wie z.B. Denkmälern im öffentlichen Raum so:
Handelt es sich nur um eine vorübergehende Installation/Präsentation, z.B. im Rahmen einer Veranstaltung/Ausstellung, dann dürfen Fotos davon nicht ungefragt veröffentlicht (außer zur rein redaktionellen Berichterstattung) werden (wie z.B. die berühmten Christo-Aktionen, verpackter Reichstag, etc.).
Wenn ein Kunstwerk aber dauerhaft im öffentlichen Raum verbleibt (wie auf einem Platz, an einer Wand), dann darf es im Prinzip auch frei fotografiert und die Fotos frei veröffentlicht werden (trotzdem Vorsicht bei werblicher Nutzung, vor allem bei Werken noch lebender, bekannter Künstler).
Wenn die Bildagentur, bei der man es hochlädt, keine Bedenken dagegen hat, dann sollte es eigentlich okay sein.

Andreas
 
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