Hoofei
Themenersteller
Hallo, Leute!
Ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch.
Ich lade derzeit ein paar Bilder an Agenturen hoch. Doch bei einem meiner Bilder komme ich echt in's Zweifeln, ob ich darf oder nicht.
Also, ich habe an einer alten Hauswand einen gesprühten Schriftzug mit dem Inhalt "Portfolio" abfotografiert. Generell ist das Motiv cool, ABER: Ist ein Graffity-Schriftzug eine urheberrechtlich geschützte Darstellung bzw. ein urheberrechtlich geschütztes Werk? Der Schriftzug wurde im Rahmen eines Kunstprojektes (Bauhaus-Uni) für eine einzige Veranstaltung (Vorführung/Ausstellung) dort drangesprüht. Das Objekt selbst wird nun nicht mehr genutzt. Und auch das Graffity juckt niemanden mehr.
Darf ich das Bild veröffentlichen oder nicht?
Christian
Ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten unter euch.
Ich lade derzeit ein paar Bilder an Agenturen hoch. Doch bei einem meiner Bilder komme ich echt in's Zweifeln, ob ich darf oder nicht.
Also, ich habe an einer alten Hauswand einen gesprühten Schriftzug mit dem Inhalt "Portfolio" abfotografiert. Generell ist das Motiv cool, ABER: Ist ein Graffity-Schriftzug eine urheberrechtlich geschützte Darstellung bzw. ein urheberrechtlich geschütztes Werk? Der Schriftzug wurde im Rahmen eines Kunstprojektes (Bauhaus-Uni) für eine einzige Veranstaltung (Vorführung/Ausstellung) dort drangesprüht. Das Objekt selbst wird nun nicht mehr genutzt. Und auch das Graffity juckt niemanden mehr.
Darf ich das Bild veröffentlichen oder nicht?
Christian