• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Rechtlich: Bilder von Hochzeit veröffentlichen?

Thomas Morus

Themenersteller
Hallo!

Ich habe mir einschlägige Artikel bei photoscala durchgelesen, konnte aber nichts speziell zum Thema Hochzeit finden - ich hoffe, dass ich hier mit der Frage richtig bin:

Ich habe kürzlich geheiratet und ein guter Freund war Fotograf. Er hat mir die Rechte an allen seinen Bildern übertragen (und im Übrigen auch die Entwicklungsarbeit). Ihm ist es quasi egal, was ich mit den Bildern mache.

Nun würde ich gerne ausgewählte Bilder aus Standesamt, Gottesdienst, Stehempfang und Fest auf meiner Homepage veröffentlichen, und zwar allerlei, also auch viele Portraits von Gästen.

Darf ich das? Muss ich diejenigen Gäste erst fragen, ohne die ein Bild nicht geschossen worden wäre (Thema Beiwerk)?

Ist meine gesamte Hochzeit eine öffentliche Veranstaltung, wenn ich keinen Eintritt verlangt habe? Oder wird sie durch die bewusste Einladung einzelner Personen zu einem privaten Ereignis? Darf ich dann diejenigen Personen veröffentlichen, die nicht eingeladen und trotzdem da waren?

Oder darf ich einfach alle Bilder des Tages veröffentlichen mit dem "Argument", dass es ja meine Hochzeit war und ich vor dem Fest eine Ansage gemacht habe, dass niemand zu fotografieren braucht, weil ich die Bilder unseres Fotografen (= meines Freundes) "für alle zur Verfügung stellen werden"? Was ist mit den Leuten, die da grade auf der Toilette waren? Müssen die davon ausgehen, dass eine Hochzeit eine Veranstaltung ist, an der "üblicherweise" fotografiert wird?

Ach ist das kompliziert! %/

Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen, würde mich nämlich gerne korrekt verhalten.
 
Wenn auf Deiner Hochzeit Leute waren, die Dich verklagen, weil Du die Bilder dieser Familienfeier (ganz sicher keine öffentliche Veranstaltung) für alle anderen ins Netz stellst, dann hast Du die falschen Leute eingeladen.
 
Wenn auf Deiner Hochzeit Leute waren, die Dich verklagen, weil Du die Bilder dieser Familienfeier (ganz sicher keine öffentliche Veranstaltung) für alle anderen ins Netz stellst, dann hast Du die falschen Leute eingeladen.

Sehe ich auch so !!

Aber dennoch ein paar generelle Tipps von mir.

Will man Fotos von Kollegen / Freunden / fremden Personen auf eine Homepage veröffentlichen, so gilt es im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person folgendes zu beachten:


Kann ein flüchtiger Betrachter aus dem Bekanntenkreis der abgebildeten Person die betreffende Person weder auf den Fotos noch aus den sonstigen Umständen wie dem Begleittext erkennen, so besteht kein Schutz nach § 78 UrhG. Weiters kann man dessen Schutzwirkung auch dadurch verhindern, dass man die Fotos in einen der breiten Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich der Homepage stellt.

Darüber hinaus gilt es darauf zu achten, dass durch der Öffentlichkeit zugängliche Fotos von erkennbar abgebildeten Personen diese nicht in deren berechtigte Interessen verletzt werden. Dies ist dann der Fall, wenn das Foto eine Herabwürdigung oder Entstellung der abgebildeten Person bewirkt, deren Intimsphäre verletzt oder das Foto zu Werbezwecken missbraucht wird und das Interesse der abgebildeten Person an der Nichtveröffentlichung dem Veröffentlichungsinteresse der Person, die das Foto online stellt, übersteigt. Stimmt die abgebildete Person der Veröffentlichung des Fotos ausdrücklich oder stillschweigend zu, so kann sie sich nicht mehr auf den Schutz des § 78 UrhG berufen.

Nochmals sei darauf verwiesen, dass Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person unabhängig davon besteht, ob das Werk sonst urheberrechtlichen Schutz genießt. Besteht am Foto ein Schutzrecht des Urhebers oder des Herstellers, so muss auch deren Zustimmung eingeholt werden. Die Onlinestellung auf eine Homepage würde sonst in einer Verletzung des Zurverfügungstellungsrecht iSd § 18a UrhG resultieren.

Und dein Fotograf hat definitv immer noch das Urheberrecht.
 
Naja, ob ich die richtigen Leute eingeladen haben, bemisst sich nicht allein daran, ob sie bereit wären mich zu verklagen.

Fakt ist aber jedenfalls, dass auch in der örtlichen Zeitung (kirchliche Nachrichten) und von Mund zu Mund auf die Hochzeit hingewiesen wurde und viele Leute da waren, die ich noch nie gesehen habe und die wir auch nicht eingeladen haben - ist das nicht ein Spezifikum von Öffentlichkeit?

Und selbst wenn es eine rein private Veranstaltung ist: Kann es sein, dass ich die Bilder trotzdem für alle zugänglich veröffentlich darf? (Ich meine natürlich rechtlich gesehen! Ob es persönlich nicht doch rigendwie ginge, ist eine andere Frage.) Es sind sicherlich Bilder dabei, wo die Abgebildeten das Foto (dieses eine!) nicht bemerkten und demnach zumindest merklich nicht zugestimmt haben. Oder stimmen Personen wie gesagt schon zu, wenn sie zu einer Veranstaltung gehen, wo üblicherweise fotografiert wird? (Wie bei Sportveranstaltunge z.B.)

Und dein Fotograf hat definitv immer noch das Urheberrecht.

Ja freilich, aber der soll jetzt nicht der Diskussionsgegenstand sein. Tun wir mal so, als sei ich der Fotograf gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weiters kann man dessen Schutzwirkung auch dadurch verhindern, dass man die Fotos in einen der breiten Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich der Homepage stellt.

Noch was: Hier stellt sich mir die Frage, wer dann überhaupt auf diesen etwa durch ein Passwort geschützten Bereich meiner Gallery zugreifen darf - wem darf ich das Passwort geben? Allen, die da waren?
 
Wenn auf Deiner Hochzeit Leute waren, die Dich verklagen, weil Du die Bilder dieser Familienfeier (ganz sicher keine öffentliche Veranstaltung) für alle anderen ins Netz stellst, dann hast Du die falschen Leute eingeladen.

..bedingt, wenn einer einen Freund hat der Jung Anwalt ist...:rolleyes::lol:

Lass schnell von Allen noch ein TFP Vertrag unterschreiben, biste aus`m Schneider.:evil:
 
[...]
Ist meine gesamte Hochzeit eine öffentliche Veranstaltung, wenn ich keinen Eintritt verlangt habe? Oder wird sie durch die bewusste Einladung einzelner Personen zu einem privaten Ereignis? Darf ich dann diejenigen Personen veröffentlichen, die nicht eingeladen und trotzdem da waren?
[...]
Oder darf ich einfach alle Bilder des Tages veröffentlichen mit dem "Argument", dass es ja meine Hochzeit war und ich vor dem Fest eine Ansage gemacht habe, dass niemand zu fotografieren braucht, weil ich die Bilder unseres Fotografen (= meines Freundes) "für alle zur Verfügung stellen werden"?
[...]

Ob die Veranstaltung öffentlich war, brauchst Du doch gar nicht mehr zu Fragen. Es gab Einladungen, und Du hättest es nicht zugelassen, dass jede beliebige Person mitfeiert.

Und die Ankündigung der Zurverfügungstellung der Bilder "für alle" ist aus dem Empfängerhorizont der Teilnehmer der Feier nicht so zu verstehen, dass die Bilder Jedermann zur Verfügung gestellt werden (also gemeinhin "veröffentlicht" werden), sondern vielmehr dergestalt, dass Du die Bilder in irgendeiner geeigneten Form den Teilnehmern der Feierlichkeit zugänglich machst. Eine uneingeschränkte öffentliche Zurverfügungstellung wird man da gemeinhin nicht hineininterpretieren können, und schon gar keine stillschweigende Einwilligung in eine solche.
 
Ob die Veranstaltung öffentlich war, brauchst Du doch gar nicht mehr zu Fragen. Es gab Einladungen, und Du hättest es nicht zugelassen, dass jede beliebige Person mitfeiert.

Ja, ich habe Leute eingeladen. Aber ich habe nicht kontrolliert, wer aufgrund der (nicht durch mich initiierten) Zeitungsanzeige oder über den Hinweis Dritter zum Fest kam. Während des Gottesdienstes waren die geladenen Gäste eindeutig in der Unterzahl.

Wenn es dennoch aus irgendeinem Grund sicher keine öffentliche Veranstaltung war, und auch mein Hinweis, dass Bilder gemacht und zur Verfügung gestellt werden, nicht ausreicht und evtl. auch von den Gästen stillschweigend abgelehnt wurde: Darf ich also sämtliche Bilder, auf denen ein Gast wesentlich zum Motiv gehört und nicht ausdrücklich oder durch Posen o.ä. dem Bild zugestimmt hat, niemandem zeigen?

Oder darf ich sie jemandem zeigen? Wem?

Und nochmal: Ist es ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung der Bilder unbedenklich ist, weil "man" ja davon ausgeht, dass bei Hochzeiten fotografiert wird?

Ich will nicht nerven, aber ich selbst war bei Hochzeiten bisher durchaus mit dem Bewusstsein, dass mir unbekannte Personen wahrscheinlich mir unbekannte Bilder, auf denen ich dargestellt bin, sehen werden.
 
Ja, ich habe Leute eingeladen. Aber ich habe nicht kontrolliert, wer aufgrund der (nicht durch mich initiierten) Zeitungsanzeige oder über den Hinweis Dritter zum Fest kam.


Klar und wenn nachts ein Einbrecher in Dein Schlafzimmer marschiert, ist das auch plötzlich eine öffentliche Veranstaltung...

Man kann sich auch selbst verrückt machen.
 
Jetzt mal ganz abgesehen von dem rechtlichen:
Mich als Gast würde es stören wenn Bilder von der Hochzeit veröffentlicht werden.
Vielleicht bin ich da etwas altmodisch eingestellt, aber eine Hochzeit ist für mich eine Familienfeier, und die Bilder davon werden entweder im Album, oder auf CD den Gästen gezeigt.
 
Klar und wenn nachts ein Einbrecher in Dein Schlafzimmer marschiert, ist das auch plötzlich eine öffentliche Veranstaltung...

Man kann sich auch selbst verrückt machen.

Selbst wenn du dir sicher bist, dass es sich um eine nicht-öffentliche Veranstaltung handelt, könntest du mir ja wenigstens bei den anderen noch offenen Fragen weiterhelfen:

Gibt es für mich eine Möglichkeit, trotz des nicht-öffentliche Charakters die Bilder ohne Zugangsbeschränkung online zu stellen? Bzw. wenn Zugangsbeschränkung: Wer darf solche Bilder überhaupt sehen? Es kann doch nicht sein, dass es einfach nur verboten ist!
 
und noch zum rechtlichen:

veröffentlichen heißt, wenn du es der öffentlichkeit zugänglich machst. Also es unkontrolliert zu schau stellst zB Zeitung oder Homepage.

Du darfst es aber hochladen in ein album, und den Link dafür an alle deine Gäste verteilen.

Grüße David
 
Jetzt mal ganz abgesehen von dem rechtlichen:
Mich als Gast würde es stören wenn Bilder von der Hochzeit veröffentlicht werden.
Vielleicht bin ich da etwas altmodisch eingestellt, aber eine Hochzeit ist für mich eine Familienfeier, und die Bilder davon werden entweder im Album, oder auf CD den Gästen gezeigt.

Ich würde schon gern bei der rechtlichen Frage bleiben, um darin eine definitve Antwort zu finden.

Aber auch was deinen Eindwand angeht: Darf ich die CD mit allen Bildern allen Gästen geben? Das wäre ja vergleichbar mit einer passwortgeschützen Gallery, dessen Passwort den Gästen auf anfrage gegeben wird.
 
und noch zum rechtlichen:

veröffentlichen heißt, wenn du es der öffentlichkeit zugänglich machst. Also es unkontrolliert zu schau stellst zB Zeitung oder Homepage.

Du darfst es aber hochladen in ein album, und den Link dafür an alle deine Gäste verteilen.

Grüße David

Ist deine Aussage rechtlich fundiert? Rein intuitiv hätte ich da auch keine Bedenken.

(Btw: Nach deine Öffentlichkeits-Definition wäre meine Hochzeit auch öffentlich gewesen ...)
 
Wenn du deine Bilder hochlädst und diese nur zur Verfügung stehen, wenn du ein Passwort oder den genauen Link hast (in diesem Fall ist im Link auch ein passwort integriert) kann nicht die Öffentlichkeit frei daran teilhaben. Es steht also nur einer Minderheit zur schau.

Soweit also keine intimen- oder würdeverletzenden Bilder dabei sind gibt es keine Einwände.

@ Sascha: Hast du vielleicht die Paragraphen zur Hand wo das Obenstehende definiert ist? Danke dir.


Bezüglich der Kirche wird dir da nur der RA richtig helfen können. Alles andere ist jetzt spekulatius...

Man muss sich das alles in Relationen vorstellen. Auf Eintrittskarten zu Diskoveranstaltungen steht regelmäßig, das Fotografen da sein werden, und das sie mit dem Eintritt bestätigen, das Bilder geschossen werden dürfen, wo sie zu sehen sind.
Jetzt sind wir in der Kirche... und da gibts solche Klauseln nicht, und meist ist es auch gar nicht absehbar das ein Fotograf die Massen abbildet. Ist also schwierig.
 
Danke!

Das mit den würdeverletzenden Bildern habe ich bei photoscala gelesen, dort waren auch Paragrafen nachgewiesen und das leuchtet mir auch ein - das gilt also unabhängig bzw. zusätzlich zu allen anderen Regeln.

Welchen Status nun der Gottesdienst hat, werde ich dann wohl einmal mit einem Jurastudenten besprechen, das scheint für hier tatsächlich etwas zu komplex zu sein.

Bleibt bei mir noch die Frage, ob nun für die "Zur-Verfügung-Stellung" der Bilder in einer Gallery einfach nur gegeben sein muss, dass nicht alle Welt die Bilder sehen kann, oder ob ich beachten muss, dass wirklich nur eine ganz bestimmte Personengruppe (z.B. alle Gäste, alle geladenen Gäste, alle Verwandten o.ä.) sie sehen darf. Wie könnte das definiert sein?
 
Noch was: Hier stellt sich mir die Frage, wer dann überhaupt auf diesen etwa durch ein Passwort geschützten Bereich meiner Gallery zugreifen darf - wem darf ich das Passwort geben? Allen, die da waren?

Sobald du Bildmaterial im Internet zur Verfügung stellst und dieses der Öffentlichkeit nur beschränkt zugänglich machst, bist du auf der sicheren Seite und kannst ohne Bedenken allen Gästen das Passwort geben. Eine Beschwerde/Klage deiner Gäste wäre dann ausgeschlossen.
Es könnte dann nur noch passieren, dass einer der Gäste dich bittet bestimmte Aufnahmen zu entfernen. Dieser Aufforderung solltest du dann auch nachkommen.
 
Ich schütze Bilder von Familienfeiern immer mit einem Passwort.

Und selbst da habe ich mal erlebt, daß eine Bekannte von uns Stress gemacht habe, weil ich Ihre Tochter, die damals als "Kinderstar" Filme gemacht hat, in einer ungünstigen Pose fotografiert habe. Sie war der Meinung es könne der Karriere Ihrer Tochter schaden (die war damals 12!). Karriere hatte sich mit der Pubertät dann eh erledigt, da die Lütte Akne bekam und zu dick wurde..... :lol:

Ok ich habe damals alle Bilder von Ihrern Kindern, Ihr und Ihrem Mann gelöscht. War Ihr auch wieder nicht recht, schliesslich war Sie ja auch bei der Hochzeit. Als Sie dann hinterher die Bilder haben wollte, waren die leider auf keiner Platte mehr zu finden - upps hatte ich schon den Papierkorb geleert. :evil:

Für manche Leute ist das WWW halt Sodom & Gomorra, muss man eben akzeptieren.

Gruss

Martin
 
wenn ich als fremder ein bild von einer hochzeit mache und mehr als 5 personen drauf sind, also keine person als hauptmotiv, dann kann man das doch sowieso veröffentlichen? soweit ich weiß. oder vielleicht wäre in diesem fall das brautpaar immer hauptmotiv?
ich selbst habe nämlich eins mit einer kutsche - wo für mich ALLE personen eigentlich das beiwerk sind...
 
wenn ich als fremder ein bild von einer hochzeit mache und mehr als 5 personen drauf sind, also keine person als hauptmotiv, dann kann man das doch sowieso veröffentlichen?


Nein, in keinem Gesetz ist irgendeine Zahl an Personen definiert, wenn es um Persönlichkeitsrechte geht.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten