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Rechte bei Tierfotografie?

Chloè_

Themenersteller
Hallo,

mich würde interessieren wie es mit den Rechten bei Tierfotografie aussieht, wenn der Besitzer nichts von der Aufnahme/Fotografie seines Tieres weiß.

Dies geschieht ja zum Beispiel,
- wenn man Kühe / Pferde auf einer Weide fotografiert
- Katzen die draußen rumlaufen knippst
- auf Reitturnieren fotografiert.

Darf man die Bilder von den Tieren veröffentlichen ?

LG
 
Vollzitat entfernt

Ich denke ja.
Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Tiere werden als Sache betrachtet.
Das ganze gilt natürlich nur bei Aufnahmen auf/öffentlichem Grund.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
Darf man die Bilder von den Tieren veröffentlichen ?
Wie immer kann man eine solche Frage nicht pauschal mit "ja" oder "nein" beantworten. :)

Auch wirst Du hier nur persönliche Meinungen zu hören bekommen (die eben keineswegs verlässlich sind), da Rechtsberatung hier im DSLR-Forum nicht zulässig ist.

Meines Wissens nach sind Tiere rechtich betrachtet ja "Sachen", von daher vermute ich, dass ähnliche Rechte/Grenzen gelten werden wie bei so vielem Anderem (z.B. Autos/Häuser) auch.

Vieles darf man fotografieren - nicht alles und nicht von überall.
Einiges Fotografierete darf man dann veröffentlichen, manches nur mit Aufagen und einiges auch gar nicht.
Manchmal darf man auch was kommerziell nutzen, manchmal nicht.

Eine Recherche und die Nutzung der Suchfunktion werden sicher jede Menge Informationen auftun, die dies alles schon behandelt haben.

Eine Beantwortung dieser Frage "im Allgemeinen" wird es nicht geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf man die Bilder von den Tieren veröffentlichen ?
Darf man nicht. Bei Aufnahmen im Zoo z.B. liegen die Bildrechte immer beim Zoo, auch wenn außer dem Tier nichts auf dem Bild zu sehen ist.
Ansonsten liegen die Bildrechte generell beim Tierbesitzer.

Üblicherweise haben die Landwirte aber nichts dagegen, wenn ihre Viecher irgendwo mit aufs Bild kommen und die Zoos sagen normalerweise auch nichts, wenn man sie vorher fragt. Maximal verlangen sie, daß man im Foto einblendet, in welchem Zoo das Tierchen fotografiert wurde.
 
Ich denke ja.
Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Tiere werden als Sache betrachtet.
Das ganze gilt natürlich nur bei Aufnahmen auf/öffentlichem Grund.

Tiere werden zwar als Sache betrachtet, aber es gibt auch Ausnahmen, frag mal beim nächsten Zoobesuch den Zoodirektor. Tiere in freier Wildbahn/ Straßenlandschaft sollten ähnlich wie Menschen unter die normale Panoramafreiheit fallen, in dem Fall dann nat. auch die Kühe Pferde auf der Weide. Fotografierst du aber speziell Tiere auf Grundstücken ect. sieht das dann schon ein bissel anders aus, dort ist dann das Recht auf Privatsphäre zu beachten.

hier mal ne kurze Abhandlung zum Thema:
Fotorecht an Gegenständen
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, insofern ist der Zoo eine Ausnahme. Du dürftest auch kein Foto einer Mülltonne im Zoo veröffentlichen, was eben daran liegt, dass du auf einem Privatgrundstück bist, nicht daran, ob es eine Mülltonne oder ein Tiger ist.
Wenn der Tiger allerdings entkäme und du ihn auf der Straße fotografierst, dann darfst du das veröffentlichen.
Was mich dazu bringt, ob ein Tiger auf der Strasse nicht sowieso einer Person des öffentlichen Lebens gelichgestellt werden müßte... Aber ich glaube, ich lese zu viel in Fotoforen :D

LG Torsten
 
Darf man nicht. Bei Aufnahmen im Zoo z.B. liegen die Bildrechte immer beim Zoo, auch wenn außer dem Tier nichts auf dem Bild zu sehen ist.
Ansonsten liegen die Bildrechte generell beim Tierbesitzer.

Mir wurde auch untersagt, Bilder von Spinnen in einer entsprechenden Ausstellung zu machen vom Veranstalter. Privat durfte ich, aber nicht veröffentlichen. Habe halt vorher gefragt.
War auch kein öffentlicher Grund.
 
Das ist schön.

Sie sind für mich schon Profis, denn ich habe meien DSLR erst seit einer Woche :)
 
Ich dachte eigentlich das man als Tierbesitzer nichts dagegen tun kann, wenn ein Fotograf sein Tier fotografiert..
Belege habe ich dafür keine aber ich habe in einem Pferdeforum mal einen sehr langen Thread verfolgt in dem es darum ging das eine Fotografin ihr Pferd auf der Koppel gescheucht hat und es dann fotografiert hat, die Besitzerin wollte das nicht!
Sie konnte der Fotografin bzw. der Stallbesitzer den sie hinzugezogen hatte, nur verbieten die Koppel zu betreten und die Pferde zu scheuchen, danach hat die Fotografin sich einfach auf die Straße gestellt und von da weiter fotografiert..

Heißt für mich, auf privatem Grund kann der Eigentümer das fotografieren untersagen, stellt die Person sich ein paar Meter weiter auf öffentlichen Grund kann sie munter weiter fotografieren!

Ich fotografiere selber gerne auf Turnieren oder ähnlichem, würde mich aber ein Besitzer darauf ansprechen würde ich das sofort unterlassen, ist einfach höflich..
Ob ich oder der Besitzer jetzt im Recht wären ist für mich da zweitranging..
 
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