fantomas
Themenersteller
Hallo Leute,
Oft wird hier viel über Juristisches in der Fotografie diskutiert; nämlich der Fall wo ein Bild ohne Einwilligung verwendet wird, also so genannte Nutzungsrechte.
Aber der Fall, wo ein Bild ohne Einwilligung geschossen wird, damit ist hier nicht z.B. das Recht am eigenen Bild gemeint, ist mir hier noch nicht unter den Augen gekommen. Obwohl da draussen, die Gerichte oft darüber entscheiden müssen. Abgesehen von Erfahrene Profis, wissen die wenigstens bei den Hobbyisten, dass auch Posen, Bildkompositionen sowie gewisse Formen der digitalen Bearbeitung (Fotomontage z.B...) etc.. geschützt sein können. Darum dachte ich öffne mal ein aktueller Thread zur Thematik.
Man darf einiges probieren nach einer Vorlage, aber veröffentlichen oder gar Geld damit verdienen, könnte sehr problematisch werden, wenn "der Mann (oder Frau) mit der Idee" sich einmischt. Heisst, es könnte notwendig sein, sich eine Einwilligung zu holen.
Es geht also um Lichtbild (naturgetreue wiedergabe eines Objekts oder Motiv) und ein Lichtbildwerk (sozusagen künstlerische Fotos).
Es gilt allgemein der der Grundsatz: je stärker die Individualität des Bildautoren in der Fotografie zum Ausdruck kommt, desto grösser ist der Schutzumfang; umgekehrt folgt aus einem nur geringen Grad an schöpferischer Eigentümlichkeit auch ein enger Schutzumfang.
Dies ist u.a. einer der Gründe weshalb ich Anfänger immer dazu rate, einen eigenen Stil zu entwickeln und nicht nur die ganze versuchen zu kopieren, was ihnen vor den Augen kommt. Man geht so möglichen Ärger aus dem Weg und bereichert nebenbei auch sich und seine Umwelt.
gruss
Oft wird hier viel über Juristisches in der Fotografie diskutiert; nämlich der Fall wo ein Bild ohne Einwilligung verwendet wird, also so genannte Nutzungsrechte.
Aber der Fall, wo ein Bild ohne Einwilligung geschossen wird, damit ist hier nicht z.B. das Recht am eigenen Bild gemeint, ist mir hier noch nicht unter den Augen gekommen. Obwohl da draussen, die Gerichte oft darüber entscheiden müssen. Abgesehen von Erfahrene Profis, wissen die wenigstens bei den Hobbyisten, dass auch Posen, Bildkompositionen sowie gewisse Formen der digitalen Bearbeitung (Fotomontage z.B...) etc.. geschützt sein können. Darum dachte ich öffne mal ein aktueller Thread zur Thematik.
Man darf einiges probieren nach einer Vorlage, aber veröffentlichen oder gar Geld damit verdienen, könnte sehr problematisch werden, wenn "der Mann (oder Frau) mit der Idee" sich einmischt. Heisst, es könnte notwendig sein, sich eine Einwilligung zu holen.
Es geht also um Lichtbild (naturgetreue wiedergabe eines Objekts oder Motiv) und ein Lichtbildwerk (sozusagen künstlerische Fotos).
Es gilt allgemein der der Grundsatz: je stärker die Individualität des Bildautoren in der Fotografie zum Ausdruck kommt, desto grösser ist der Schutzumfang; umgekehrt folgt aus einem nur geringen Grad an schöpferischer Eigentümlichkeit auch ein enger Schutzumfang.
Dies ist u.a. einer der Gründe weshalb ich Anfänger immer dazu rate, einen eigenen Stil zu entwickeln und nicht nur die ganze versuchen zu kopieren, was ihnen vor den Augen kommt. Man geht so möglichen Ärger aus dem Weg und bereichert nebenbei auch sich und seine Umwelt.
gruss