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Recht und Unrecht

h-u-g-o

Themenersteller
ich hätta da mal ne frage zum Thema Gesetz und sowat.

Also folgende Situationen:
1. Bin auf einer Automesse fotographiere ein Auto inlc. Modell. (Auto Hauptpbject)
2. Bin auf einer Automesse fotographiere ein Modell (ohne oder mit unscharfem Auto)

welches dieser Bidler darf ich unter welchen Vorraussetzungen veröffintlich auf meiner privaten HP (möhte diese Bilder nicht zum verkauf anbieten!!)

:confused: :confused:

Schon mal danke für eure Hilfe
 
Beides, da ja für das Model klar ist, dass sie dafür da ist fotografiert zu werden. Sie stimmt dadurch indirekt einer Veröffentlichung zu. Anders sieht es bei unbeteiligten Zuschauern aus.
 
und wie schaut dat dann mit dem verkauf aus???
also zb von meinen selbst gemachten Bildern ein Kalender zusammen stellen und den verkaufen??
 
Nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Models (und eventuell anderer Rechteinhaber).
 
Richtig - ist ganz klar zu trennen, ob es sich hier um eine kommerzielle Verwendung handelt oder nicht.
Dann sind natürlich diverse Rechte zu beachten und einzuholen. Beim Veranstalter, beim Modell, bei den Autofirmen, etc. .........
Viele wissen das ja nicht, dasss es ein riesen Unterschied ist, ob man Bilder zur reinen Berichterstattung (was man meist als "redaktionell" bezeichnet) oder für Werbezwecke etc. verwendet.

Andreas
 
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