Nur hat er das Problem, dass einige Leute die Waren nicht einfach anschaun und dann in den Laden kommen, sondern dass die die einfach mitnehmen. Deshalb baut der Ladenbesitzer eine große Glasscheibe vor die Auslage - wer schaun will kann das immernoch, wer kaufen will auch. Nur klauen geht nicht mehr. Die Geburtsstunde des Schaufensters. Dementsprechend wäre das Urheberrecht - also sozusagen die Juristische Glasscheibe.
Die
juristische Glasscheibe (StGB Diebstahl) hat auch in jenem Moment existiert, als der o. g. Ladenbesitzer noch keine real existierende Glasscheibe vor seiner Auslage angebracht hatte. Was möchtest du also mit dem Vergleich aussagen - das sich die FC nicht ausreichend um den nötigen Schutz des hochgeladenen Werkes gekümmert hat?
Sorry, aber das Foto ohne die dazugehörige FC-Seite zu verlinken, ist doch jetzt etwas, nunja, sagen wir mal albern, wo sich Nasus doch eindeutig auf die FC-Seite bezogen hat, und Du in Deinem darüberliegenden Post auch direkt die FC-Seite verlinkt hast.
Was ist falsch daran, nochmal zu verdeutlichen, worauf ich hinaus wollte? Wie du mich selbst mit den Worten
"Das betreffende Foto enthält zunächst nicht mal einen Hinweis ..." zitierst, ging es mir im genannten Satz um das Foto. Ich muss zugeben, dass es ein Wasserzeichen enthält, welches ich auch nicht sofort gesehen habe, aber selbst an dem genannten Zeichen kann ich nicht auf den tatsächlichen Urheber zurückschließen. Es fällt mir außerordentlich schwer darin die Buchstaben H und S zu erkennen und es erscheint mir als unmöglich, daraus auf Heinrich v. Schimmer zu schlußfolgern.
Meiner Auffassung nach gehört der entsprechende Hinweis zum Urheber
in das Foto und nicht irgendwo außerhalb des Werkes hin. Dann hätte die FC sicherstellen müssen, dass das Bild nicht direkt aufrufbar ist oder immer zur vollständigen Webseite führt. Lustigerweise findet Google unter der Suche nach dem (sehr eindeutigen) Bildernamen noch nicht mal die entsprechende FC-Webseite. Selbst TinEye findet nicht zur Fotocommunity, dafür aber zu Flickr:
http://www.flickr.com/photos/unnai/4409571878/ (man beachte noch den Copyright-Hinweis).
Dieses (in meinen Augen große) gesellschaftliche Problem lässt sich [nicht] durch eine "liebe Urheber, stellt Euch nicht so an" - Mentalität (wie ich sie bei Dir heraushöre), inkl. vorgespielter (?) "da stand doch gar nichts bei dem Bild" Ahnungslosigkeit lösen.
Weder vertrete ich die o. g. Mentalität, noch die Ahnungslosigkeit. Dem Urheber war - anzunehmenderweise - beim Hochladen des Bildes bewusst, dass es im Internet möglicherweise weiterkopiert und -verarbeitet wird. Außerdem standen ihm sehr wahrscheinlich Möglichkeiten zur Verfügung, sein Werk adäquat (mit einem Wasserzeichen o. ä.) zu schützen. Davon hat der Urheber jedoch keinen Gebrauch gemacht und auf eine Nennung seines Namens bzw. einer Kontaktadresse hat er ebenso verzichtet. Entsprechend empfinde ich sein Vorgehen als fahrlässig.
Und mal ganz davon abgesehen - hätte ich das Bild unter einem beliebigen Dateinamen im Internet gefunden, wäre mir nur (?) die Bildersuche mit TinEye geblieben. Dort wäre ich auf o. g. Flickr-Link und einen (fälschlichen) Urheber gestoßen. Hätte er mir noch per Mail bestätigt, dass ich sein Foto verwenden dürfte, wäre ich wohl im guten Glauben von der Richtigkeit ausgegangen. Und allein schon diese Tatsache sollte jedem Urheber zu denken geben, besonders wenn bewiesen werden muss, wer die Aufnahme tatsächlich getätigt hat.