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recht am eigenen bild - italien

  • Themenersteller Themenersteller 03.03.09
  • Erstellt am Erstellt am

03.03.09

Guest
kennt sich da jemand aus?

neulich meinte jemand in italien gäbe es eine solche regel wie bei uns nicht.

mfg

glücksritter
 
Das heißt so etwas wie Recht am eigenen Bild haben die nicht?

Das sollte nur ein scherzhafter Hinweis darauf sein, daß Berlusconi letztens versucht hat, Bilder von Journalisten zu beschlagnahmen, die ihn auf einer Party in einem seiner Domizile mit Callgirls zeigten… elpais.com/berlusconi/fotos

domeru
 
Ahso... na wie gut, dass ich in der Schule Italienisch als Hauptfach habe.:D

Vl kann sich ja jemand mit besseren Italienischkenntnissen, mal unter google.it schlau machen (habe Italienisch erst ein Jahr:)).
 
Nunja, irgendwas ähnliches muss es geben. Italien hat die EMRK ratifiziert. Da es dort auch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht gibt (siehe Caroline von Monaco), muss auch Italien dies irgendwie gewährleisten - welche Ausformung es aber hat, kann ich nicht sagen.
 
waren es fall von berlusconi nicht fotos in den privaten bereich hinein?

was man mir sagte würde bedeuten, dass man im öffentlichen raum fotografierte menschen nicht um erlaubnis für eine veröffentlichen zu fragen braucht.

kann das jemand bestätigen oder verneinen?

wo könnte ich eine antwort bekommen?

mfg

glücksritter
 
waren es fall von berlusconi nicht fotos in den privaten bereich hinein?

Ja. Nur ist der Fall Berlusconi sehr speziell. Berlusconi stand schon vor Gericht wegen der Anschuldigung der Beteiligung an mafiösen Machenschaften. Er (bzw. sein Medienunternehmen) wurde vom italienischen Gericht als auch vom EU-Gerichtshof zur Freigabe eines TV-Sendekanals für einen anderen Sender verurteilt und weigert sich bis heute, den freizugeben. Er steht im Verdacht, fragliche (möglicherweise sexuelle) Kontakte mit Minderjährigen zu haben… und, und, und… Von daher besteht ein gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit, zu erfahren was der eigentlich genau treibt. Dies ist insofern mit anderen Personen, seien es Promis oder Normalos nicht zu vergleichen. Insbesondere nicht insofern Berlusconi permanent Rechtsbeugung betreibt, sobald es um seine eigene Person geht oder einfach mal von heute auf morgen die Gesetze ändern läßt.

was man mir sagte würde bedeuten, dass man im öffentlichen raum fotografierte menschen nicht um erlaubnis für eine veröffentlichen zu fragen braucht.
kann das jemand bestätigen oder verneinen?

Wenn ich italienische Bekannte auf so etwas anspreche, kommt die lapidare Auskunft, ich solle mal nicht so 'Deutsch' denken. Eine rechtsverbindliche Auskunft ist das allerdings nicht. Da ich auch schon viel in Italien photographiert habe, schätze ich das so ein daß die Italiener sich erst gar nicht so einen Kopf um die Ganze Sache machen…

Ruf doch einfach mal bei der Rechtsberatung der Europäischen Union an:

EU bietet kostenlose Rechtsberatung an
- Anwälte helfen telefonisch bei Fragen zu europäischem Recht
Unter einer kostenlosen Telefonnummer kann künftig jeder EU-Bürger Rat bei juristischen Problemen einholen. Die in allen 15 Mitgliedsstaaten identische Nummer 0800 - 67891011 kann etwa bei rechtlichen Fragen zur Jobsuche im EU-Ausland gewählt werden, wie ein Sprecher der EU-Kommission mitteilte.

Auch alle anderen Fragen des europäischen Rechts wie die grenzübergreifende Anerkennung von Hochschul-Diplomen oder der Anspruch auf Sozialleistungen in einem anderen Mitgliedsland sollen unter der Nummer beantwortet werden. In der Praxis bekomme der Anrufer innerhalb von längstens drei Tagen in seiner Landessprache Antwort von einem Rechtsanwalt.

Und poste doch einfach hier, was dabei rausgekommen ist… :)

domeru
 
Nunja, irgendwas ähnliches muss es geben. Italien hat die EMRK ratifiziert. Da es dort auch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht gibt (siehe Caroline von Monaco), muss auch Italien dies irgendwie gewährleisten - welche Ausformung es aber hat, kann ich nicht sagen.
Daß Italien das gewährleisten muß, heißt aber nicht, daß es ein entsprechendes Gesetz gibt...

Ggf. würde Italien eben verklagt werden, und müsste dem Kläger dann ein Schmerzensgeld zahlen.

Entscheidungen des Europ.Gerichtshofs für Menschenrechte sind grundsätzlich immer Einzelfallentscheidungen. Die nationale Gesetzgebung und die nationale Justiz können sich davon leiten lassen. Müssen aber nicht.

Wenn sie das nicht tun, werden sie eben immer wieder aufs neue vor dem EuGHfMR verklagt, und das jeweilige Land blecht dann eben.

Davon abgesehen: die Europäische Menschenrechtskonvention hat z.B. in Deutschland den Rang eines einfachen Bundesgesetzes - das Bundesverfassungsgericht könnte, so absurd es klingt, jederzeit befinden, daß eine Bestimmung der Konvention gegen das Grundgesetz verstößt und damit nichtig ist. Und das wird in Italien nicht anders sein.
 
Ganz so einfach ist es nicht. Berlusconi hat in Italien die Veröffentlichung der Bilder verbieten lassen.
Ob diese einstweilige Verfügung Bestand hat, wird man dann später sehen. (Bei der italienischen Justiz vermutlich ungefähr in 2024...) Das ist aber nichts, woraus man umfassendere Schlüsse auf die Rechtslage ziehen könnte.
 
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