orle
Themenersteller
Hi,
ich habe mal per Mail über die Webseite des Veranstalters angefragt, ob ich bei einer Veranstaltung für den privaten Gebrauch fotografieren darf.
Folgende Antwort erhielt ich:
"gerne können Sie auf dem Fest fotografieren. Wie Sie bestimmt wissen,
dürfen Einzelaufnahmen nur mit Genehmigung der bertoffenen Person gemacht
werden."
Das fand ich doch mal eine interessante Interpretation des Verbots der Veröffentlichung ohne Einwilligung.
Dies gilt also nur für Einzelaufnahmen, aber da ist dann schon das Fotografieren verboten?
Interessant, oder?
Tschau Ralf
ich habe mal per Mail über die Webseite des Veranstalters angefragt, ob ich bei einer Veranstaltung für den privaten Gebrauch fotografieren darf.
Folgende Antwort erhielt ich:
"gerne können Sie auf dem Fest fotografieren. Wie Sie bestimmt wissen,
dürfen Einzelaufnahmen nur mit Genehmigung der bertoffenen Person gemacht
werden."
Das fand ich doch mal eine interessante Interpretation des Verbots der Veröffentlichung ohne Einwilligung.
Dies gilt also nur für Einzelaufnahmen, aber da ist dann schon das Fotografieren verboten?

Interessant, oder?
Tschau Ralf