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Quato iColor Display DTP94

SirWill

Themenersteller
Hey,
bin am überlegen mir das anzuschaffen eine Frage bleibt mir jedoch noch die mir auch Google nicht beantworten konnte. Auf wieviele Rechner kann man das IColor Display 3 mit einem Lizenzschlüssel benutzen?
Ich hätte hier 3 Rechner mit 5 Bildschirmen und zwei Freunde die auch noch intresse hätten. Geht das mit einem Lizenzschlüssel für die Software ?
thx
SW
 
das war nicht die Frage.
ich will doch nur wissen auf wie vielen Rechnern/Screens man das verwenden kann. Und die Firma freut sich doch wenn ich ihr Produkt kaufe. Ohne die Freunde wäre es einiges Teurer zu Finanzieren und ich würde sicher zu der günstigeren Konkurrenz Spyder3 wechseln. und die Freunde würden ihre Monitore so lassen wie sie sind.
Ich hätte gerne einfach nur eine Antwort auf wie vielen Rechnern ich das gleichzeitig verwenden kann. Ich habe ja selber auch 3 Rechner auf die das drauf soll. Ist das möglich ja oder nein? Rechtlich gesehen ist das dann meine Sache, aber wie schon gesagt die sollten sich doch mehr über einen Kauf wo das Geld geteilt wird sich freuen als über keinen Verkauf.
 
das war nicht die Frage.
ich will doch nur wissen auf wie vielen Rechnern/Screens man das verwenden kann. Und die Firma freut sich doch wenn ich ihr Produkt kaufe. Ohne die Freunde wäre es einiges Teurer zu Finanzieren und ich würde sicher zu der günstigeren Konkurrenz Spyder3 wechseln. und die Freunde würden ihre Monitore so lassen wie sie sind.
Ich hätte gerne einfach nur eine Antwort auf wie vielen Rechnern ich das gleichzeitig verwenden kann. Ich habe ja selber auch 3 Rechner auf die das drauf soll. Ist das möglich ja oder nein? Rechtlich gesehen ist das dann meine Sache, aber wie schon gesagt die sollten sich doch mehr über einen Kauf wo das Geld geteilt wird sich freuen als über keinen Verkauf.

was liegt näher sich direkt an quato zu wenden.
http://www.quato.de/german/kontakt.php
 
Noch einfacher ist ein Blick in das Handbuch mit den Lizenzbestimmungen:
2. Nutzung und Beschränkungen.
Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung der Software in Ihrer Arbeitsumgebung (sog. Site-Licence). Sie sind berechtigt, die Software auf der Festplatte von mehreren Computern gleichzeitig zu speichern, sofern sich diese in einer räumlichen Einheit befinden.
...
Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die Software ...(3.) zu verkaufen oder Dritten auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch zu überlassen [Dienstleistungsausschluss] wie z.B. die Kalibration eines Monitors, der nicht in räumlicher Einheit mit dem Arbeitsplatz des Lizenznehmers steht, ...
Noch Fragen?
 
ok danke.

ich geh dann aber mal davon aus das die auch nichts dagegen haben wenn ich meinen home sowie meinen büro rechner der ne straße weiter steht kalibriere.
 
schließ die monitore deiner freunde bei dir an den rechner an... profiliere/kalibiere... gib deinen freunden das profil mit.

was in lizensbestimmungen steht ist oftmals sogar gegen geltendes recht.

im endeffekt würden die hersteller doch am liebsten ALLES verbieten und nur unser geld kassieren.

stell dir mal vor im baumarkt liest du folgende lizenbestimmung für einen hammer:

"der hammer darf nur vom käufer benutz werden. verleihen oder vermieten ist verboten.
die benutzung des hammers ist nur auf grundstücken erlaubt die sich im besitz des käufers befinden.
das benutzen des hammers an gebäuden oder objekten die nicht im besitz des hammer käufers sind ist verboten.
objekte deren herstellung größtenteils mit hilfe des hammers erfolgt, für deren herstellung der hammer maßgeblich ist, dürfen nicht veräußert werden."

ich denke ähnliches steht auch in den lizenbestimmungen zu einer software zur druckerkalibration und profilierung.
trotzdem gibt es leute die druckerprofile mit dieser software erstellen und das kommerziell über das internet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Vergleich zu Microsoft Select Verträgen sind die Lizenzbestimmungen bei iColor ja fast so klar wie die zehn Gebote. Warum Du jetzt nicht verstehst, dass Büro und zu Hause sich in Deinem Fall mit "räumlicher Einheit" beisst, erschließt sich mir nicht.

schließ die monitore deiner freunde bei dir an den rechner an... profiliere/kalibiere... gib deinen freunden das profil mit.
Der Begriff "Dienstleistungsausschluss" ist doch nun wirklich nicht so schwer zu verstehen.

Ich bin dann mal raus hier, das wird mir zu blöd.
 
Der Begriff "Dienstleistungsausschluss" ist doch nun wirklich nicht so schwer zu verstehen.

Ich bin dann mal raus hier, das wird mir zu blöd.

jo, ich warte auf den hammer bei obi mit "dienstleistungsauschluß"....

darf ich mit M$ office eigentlich auch keine briefe verfassen für meine freunde?
das ausdrucken von hochzeitseinladungen für bekannte mit meinem epson drucker, fällt das unter dienstleistung? kann epson mir sowas untersagen?

ich meine die könnten sich ja nun auch alle schön selber office kaufen oder einen epson drucker.. würde den herstellern sicherlich gut gefallen.

da werde ich wohl mal meinen anwalt einschalten um zu klären ob so eine klausel zulässig ist.
schliesslich kopiere ich nicht die software, sondern benutze das von mir gekaufte werkzeug um ein profil zu erstellen das völlig unabhängig von der software verwendet werden kann.

andere firmen mussten ja auch schon so einiges aus ihren lizensbestimmungen entfernen. nur weil es in einer EULA steht ist es noch nicht bindend.

In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert. [1] [2]

Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen. In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endbenutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).

http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag



mist.... hätte ich man im deutschunterricht nicht heinrich manns "der untertan" lesen müssen....

das hier ist ebenfalls extrem wichtig: :D

DIE SOFTWARE DARF NICHT VERWENDET WERDEN BEIM ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BETRIEB
VON KERNKRAFTANLAGEN, FLUGZEUGEN, KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN ODER BEI DER FLUGÜBERWA-
CHUNG; IN DERARTIGEN FÄLLEN KANN EIN FEHLER IN DER SOFTWARE ZU TODESFÄLLEN, KÖRPERVERLET-
ZUNGEN ODER SCHWERWIEGENDEN SACH- UND UMWELTSCHÄDEN FÜHREN.
 
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