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Probleme mit der BG ETEM - Meine Chancen?

dansel

Themenersteller
hey,

ich habe rein aus sicherheit ein gewerbe angemeldet. bei der ersten rechnung von BG ETEM habe ich auch zurückgeschickt, dass ich weniger als 100 Tage im Jahr als Fotograf tätig bin. Diese Rechnung wurde dann auch zurückgezogen.

Jetzt habe ich eine neue Rechnung bekommen über 160€. Für ein halbes Jahr 2012... Ich soll 160€ zahlen ... für was? Ich habe bereits gesagt, das ich weniger als 100 Tage im Jahr als Fotograf arbeite und ich deswegen von der Versicherungspflicht freigetellt werden will. Ich bin versichert über meinen Hauptberuf.

Die Dame am Telefon meinte aber, die Befreiung ist erst gültig ab 2013. Für 2012 muss ich zahlen. Ich könnte Versuchen zu widersprechen, jedoch hab ich da wohl keine Chance, da die Leistung ja schon gebracht wurde... WELCHE LEISTUNG? Mich in einer fiktiven Kartei zu haben, welche ich nicht brauche.

Falls der Text irgendwie komisch rüber kommt, tut es mir leid, ich bin einfach stinksauer über sowas.

Ich habe nie ein Anschreiben von BG ETEM bekommen. Das erste mal, dass ich von diesem Verein gehört habe, war durch die erste Rechnung...

Hab ihr einen Tipp für mich?

€dit:

vorallem frage ich mich, warum ich für ein halbes jahr 2012 zahlen muss. mein gewerbe besteht schon voll seit zig jahren. Warum gerade jetzt? Und da wundert der Staat sich, warum so viele Leute steuern hinterziehen oder schwarz Arbeiten... Ich bekomm das nicht in meinen Kopf rein. Ich muss 160€ zahlen, für ein Gewerbe was mir keine 160€ im Jahr bringt, für eine Leistung die ich niemals in Anspruch genommen habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Deutschland besteht Pflichtversicherung, und die
Versicherung in einem Gewerk deckt keineswegs automatisch
das andere Gewerk mit ab.

Die Vorteile des Gewerbes nutzen wollen, die Nachteile aber
nicht tragen wollen und dann noch Steuerhinterziehung und
Schwarzarbeit als sinnvolle Fortsetzung dieser nassauerischen
Haltung anpreisen...... Oh Mann.

Edith sagt gerade dass deine Signatur übrigens ein Regelverstoß
hier im Blauen Bock ist, und das Impressum Deines Blogs
unvollständig ist.

Insgesamt keine vorbildliche Performance.....
 
Zuletzt bearbeitet:
welche vorteile des gewerbes nutze ich denn? das ich permanent irgendwelche *******e zahlen muss, obwohl ich damit nichts verdiene? ich habe das gewerbe nur für den fall der fälle. falls ich mal was verdiene. damit ich das auch versteuern kann und eben nicht schwarz verdiene.

zur signatur:

bisschen kleinlich oder? ich hab vor kurzem die blog domain eingestampft und eine weiterleitung eingerichtet. ich werde es gleich ändern.

wieso ist mein impressum unvollständig? was fehlt denn deiner meinung nach?
 
In Deutschland besteht Pflichtversicherung, und die
Versicherung in einem Gewerk deckt keineswegs automatisch
das andere Gewerk mit ab.

Die Vorteile des Gewerbes nutzen wollen, die Nachteile aber
nicht tragen wollen und dann noch Steuerhinterziehung und
Schwarzarbeit als sinnvolle Fortsetzung dieser nassauerischen
Haltung anpreisen...... Oh Mann.

Edith sagt gerade dass deine Signatur übrigens ein Regelverstoß
hier im Blauen Bock ist, und das Impressum Deines Blogs
unvollständig ist.

Insgesamt keine vorbildliche Performance.....


Was für Vorteile des Gewerbes sind das denn und wieso Nachteile?Wenn die Regelung besteht,das man bei einer Tätigkeit von weniger als 100 Tagen versicherungsfrei wäre,wieso hält sich die BG ETEM nicht daran.Ich wurde auch freigestellt,wieso soll das nicht bei anderen genauso funlktionieren.Ich sehe das so wie der TO.
 
so seh ich das auch. ich bin auch freigestellt, aber halt erst für 2013. die BG ETEM meint, da ich schon ihre Leistung für 2012 erhalten habe, muss ich zahlen. Ich dachte die Freistellung wäre allgemeingültig. Es hat sich ja nichts an meiner Situation geändert und gefragt wurde ich eh nicht. Ich habe mein Gewerbe angemeldet bekomm irgendwann ne Rechnung, und kann dieser nicht mehr widersprechen .. da läuft etwas falsch!
 
so seh ich das auch. ich bin auch freigestellt, aber halt erst für 2013. die BG ETEM meint, da ich schon ihre Leistung für 2012 erhalten habe, muss ich zahlen. Ich dachte die Freistellung wäre allgemeingültig. Es hat sich ja nichts an meiner Situation geändert und gefragt wurde ich eh nicht. Ich habe mein Gewerbe angemeldet bekomm irgendwann ne Rechnung, und kann dieser nicht mehr widersprechen .. da läuft etwas falsch!

Mit Sicherheit läuft da etwas falsch.Die meinen hinter jedem Gewerbe verbirgt sich ein riesen Unternehmen.Habe sogar Formulare bekommen,um meine angeblichen Lehrlinge anzumelden :D
Bringst du ein Kind um,kriegste 5 Jahre.......raubst du eine Bank aus oder hinterziehst du Steuer sind 10-15 Jahre fällig.Bravo sag ich nur.Man wird ja förmlich gedrängt schwarz zu arbeiten.:)
 
zur signatur:

bisschen kleinlich oder?

Finde ich auch, aber das ist hier so.

wieso ist mein impressum unvollständig? was fehlt
denn deiner meinung nach?

Dein Name. Alternativ bei einer Kapitalgesellschaft der Name
des Geschäftsführers und des Handelsregistereintrags.
Du heisst ja vermutlich nicht Linsensuppe, oder?

Was Du daraus machst kann mir egal sein.
Es wäre für jemand der Dir am Zeug flicken
wollte abmahnfähig.

Ich hab drauf hingewiesen, nichts weiter.
 
so seh ich das auch. ich bin auch freigestellt, aber halt erst für 2013. die BG ETEM meint, da ich schon ihre Leistung für 2012 erhalten habe, muss ich zahlen. Ich dachte die Freistellung wäre allgemeingültig. Es hat sich ja nichts an meiner Situation geändert und gefragt wurde ich eh nicht. Ich habe mein Gewerbe angemeldet bekomm irgendwann ne Rechnung, und kann dieser nicht mehr widersprechen .. da läuft etwas falsch!

läuft genau richtig. du warst ja versichert für den zeitraum. Wer ein Gewerbe anmeldet muss WISSEN und nicht DENKEN.

Klingt hart, ist aber so.
 
Du musst das auch so sehen, für "Unternehmer" gelten andere Regeln, es wird vorrausgesetzt, dass du dich informiert hast und alles ordnungsgemäß eingereicht hast.

Die Versicherung wurde bereits automatisch bei der Anmeldung mit aufgenommen, du hast das nicht beeinsprucht oder Mitgeteilt, also war die Versicherung gültig!

Als Unternehmer hast du nicht die sehr großzügigen Regelungen für normale Konsumenten, dass du alles zurückgeben,.... kannst wenn du davon keine Kenntnis hast, es wird davon ausgegangen, dass du dich vorher informiert hast!

Die Leistung war übrigens deine Versicherung, wenn du diesen Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen hast ist das dein Kaffee.

Verbuch es unter Lehrgeld und lass die Sache ruhen.
 
ja, aber wieso kann ich nicht nachträglich widersprechen? die IHK wollte auch mal geld von mir haben. das habe ich auch gezahlt. irgendwann habe ich herausgefunden, dass ich nicht zahlen muss, da meine einnahmen einen bestimmten satz nicht überschreiten. habe die IHK dann angeschrieben und wollte eigentlich nur der letzten rechnung widersprechen. darauf hin hat die IHK mit den beitrag der letzten 3 Jahre zurückerstattet, da ich ihn nicht hätte zahlen müssen.

ich versteh nicht warum es bei der BG ETEM nicht auch geht. deren leistung bestand darin mich in ihrem system zu haben, und dafür bin ich nicht bereit geld zu leisten. in welchem fall hätte ich deren versicherungsschutz genießen können? wenn ich mich verletzte oder krank werde, zahlt meine krankenkasse und nicht die BG ETEM. kann es halt nicht nachvollziehen.

ich werde erstmal schriftlich widerspruch einleiten. falls das nicht klappt, geht die sache zum anwalt.

und ja, ich hätte mich informieren müssen, wobei ich diesen ansatz schon falsch finde. es ist ein unding, dass ich mich über risiken und pflichten informieren muss. überall stehen diese dabei, es ist sogar gesetz...außer bei solchen sachen wie gewerbe etc...denn hier wittert der staat seine chance leuten das geld aus der tasche zu ziehen. wo ist das problem bei der gewerbeanmeldung eine beratung anzubieten, oder eine doofe broschüre zu verteilen? ne.. stattdessen wird garnichts gesagt und gehofft das der bürger sich nicht vorher im internet schlau macht, damit man kassieren kann.
 
selten so ein blödsinn gelesen.

das was dir passiert ist halt einfach die folge daraus, das mittlerweile jeder hanswurst ein gewerbe anmelden darf.

Mit entsprechender Bildung weiss man sowas (Meister, Fachwirt, etc).
 
... es ist ein unding, dass ich mich über risiken und pflichten informieren muss. überall stehen diese dabei, es ist sogar gesetz...außer bei solchen sachen wie gewerbe etc...denn hier wittert der staat seine chance leuten das geld aus der tasche zu ziehen. wo ist das problem bei der gewerbeanmeldung eine beratung anzubieten, oder eine doofe broschüre zu verteilen? ne.. stattdessen wird garnichts gesagt und gehofft das der bürger sich nicht vorher im internet schlau macht, damit man kassieren kann.

:confused:
Du bist doch der, der ein Gewerbe haben wollte. Eine Gewerbeanmeldung macht man nicht einfach so zum Spaß. Deine Aufgabe ist es sich damit auseinanderzusetzen. Wenn Du einfach davon ausgehst, dass man als Gewerbetreibender keine Pflichten hat, dann bist Du ziemlich blauäugig an die Sache herangegangen. Du bist nicht mehr einfach Bürger, sondern Geschäftsmann!

Übrigens, meine KFZ Versicherung zahle ich auch schon sein Jahren umsonst ;)
 
..., ich hätte mich informieren müssen, wobei ich diesen ansatz schon falsch finde. es ist ein unding, dass ich mich über risiken und pflichten informieren muss. überall stehen diese dabei, es ist sogar gesetz...außer bei solchen sachen wie gewerbe etc...denn hier wittert der staat seine chance leuten das geld aus der tasche zu ziehen. wo ist das problem bei der gewerbeanmeldung eine beratung anzubieten, oder eine doofe broschüre zu verteilen? ne.. stattdessen wird garnichts gesagt und gehofft das der bürger sich nicht vorher im internet schlau macht, damit man kassieren kann.

Genau das ist Konsumentendenken, bei Firmen ist das alles etwas anders. Hier bist du stärker in der Pflicht, auch Mietverträge sehen hier anders aus, es gibt auch keine Gewährleistung bei Firmen (deshalb sind manche Preise günstiger auch in der Kleinmenge), usw...
 
naja ich habe kein gewerbe angemeldet weil ich geschäftsmann sein wollte, sondern aus zwang falls ich mal was verdiene. ich habe einen 40-45 stunden woche in meinem hauptberuf.

das mit der kfz versicherung ist ein doofes beispiel! wenn du einen unfall baust, kommt keine versicherung für den schaden auf. aber in welchem fall hätte denn die BG ETEM kosten für mich übernommen?

außerdem weichen wir vom thema ab.

fakt ist doch, bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege:

durch die tatsache, dass ich weniger als 100 tage im jahr als fotograf arbeite, steht der BG ETEM nicht zu mir eine pflichtversicherung aufzudonnern. auch wenn ich den antrag erst später stelle. sowas gilt auch rückwirkend. (siehe das IHK beispiel). mir wurden zwangsleistungen berechnet, welche nicht rechtens sind und nur auf einer falschen annahme beruhen (das ich mehr als 100 tage als fotograf arbeite).
 
durch die tatsache, dass ich weniger als 100 tage im jahr als fotograf arbeite, steht der BG ETEM nicht zu mir eine pflichtversicherung aufzudonnern. auch wenn ich den antrag erst später stelle. sowas gilt auch rückwirkend. (siehe das IHK beispiel). mir wurden zwangsleistungen berechnet, welche nicht rechtens sind und nur auf einer falschen annahme beruhen (das ich mehr als 100 tage als fotograf arbeite).

Richtig.

Wenn Du das zu Beginn Deiner Selbstständigkeit so ordnungsgemäß
angemeldet hättest.
Hast Du aber nicht ... Du wurdest zwangsweise pflichtversichert und
hast Dich erst dann erkundigt und gemerkt, dass Du etwas versäumt hast.
Dennoch warst Du aber 2012 für eine Vollzeittätigkeit versichert und wirst
sie entsprechend zahlen müssen.

Ich kann auch kein Motorrad versichern und nach Erhalt der Jahresrechnung
sagen, ich wäre nur von März bis Oktober gefahren und nachträglich
einen Saisonvertrag draus machen.

Es wäre Deine Pflicht gewesen sich vorher zu erkundigen und eine
ordnungsgemäße Anmeldung zu machen.

Wenn andere das anders handhaben (IHK), dann ist das nett.
Mehr nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
und ja, ich hätte mich informieren müssen, wobei ich diesen ansatz schon falsch finde. es ist ein unding, dass ich mich über risiken und pflichten informieren muss. überall stehen diese dabei, es ist sogar gesetz...außer bei solchen sachen wie gewerbe etc...

Als Gewerbetreibender bist du nun mal Profi und kein Laie, den man vor etwas Schützen muss. Du siehst es ja selber ein, dass du dich VORHER hättest informieren müssen, daher verstehe ich nun nicht warum du jetzt darüber lamentierst. Der Fehler liegt/lag doch nicht bei der BG.

Nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist wäre es an der Zeit dich JETZT darüber zu informieren in wie weit ein rückwirkender Widerspruch oder ein Nachmelden der 100 Tage Regel noch möglich ist. Das klärt man am besten mit einem Anruf bei der BG.

Frage nebenbei, bei einem Unfall während der Ausübung deiner forografischen Tätigkeit, hättest du dann den Versicherungsschutz der BG auch rückwirkend aufgegeben?

Zu klären wäre nämlich noch ob du hier wirklich anderweitig ausreichend versichert bist!

Gerald
 
Zuletzt bearbeitet:
Was die BG ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft

Fall mal on location die Treppe runter oder im Studio von der Leiter oder was man sonst so als Fotograf an Arbeitsunfällen haben kann.


ok, und wenn ich weniger als 100 Tage arbeite, dann muss ich den Schaden selber zahlen? quatsch.. den zahlt normal meine versicherung.

aber ihr habt shcon recht. ich zahls als lehrgeld und gut ist. war etwas sauer und hab vlt nicht alles so gemeint wie ich es gesagt habe :)
 
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