hotshotz_hh
Themenersteller
Hallo zusammen!
Mich beschäftigt gerade eine, wie ich finde, kniffelige Frage:
In Deutschland gibt es ja eine generelle Panoramafreiheit. Und die besagt im Kern, dass wir Gebäude & Panoramen von öffentlich zugänglichem Grund fotografieren und veröffentlichen dürfen, selbst wenn Urheberrechte z.B. an der Architektur bestehen.
Natürlich gibt es Einschränkungen. Und ich will hier nicht zu detailverliebt ausschweifen, aber Bus- oder Bahnhaltestellen sind private Plätze. Also ist ein Bild, aufgenommen z.B. von der S-Bahn Haltestelle aus, nicht frei. Wir stehen ja auf Privatgrund.
Jetzt der spannende Teil:
Gilt diese Einschränkung auch, wenn ich eine Fahrkarte habe und mit dem Bus, der Bahn oder auf einem Schiff unterwegs bin? Tatsächlich bewege ich mich, zumindest bei Bus und Schiff, ja auf öffentlichen Straßen bzw. Gewässern. Die Schienenanlagen gehören eindeutig der Bahn, da bestehen kaum Zweifel.
Aber bei Bus & Schiff müßte das Fotografieren und Veröffentlichen doch vom Gesetz legitimiert sein, egal ob Privat-PKW, -LKW, -Bus oder eben -Schiff. Sonst würden ja auch z.B. alle Touristenbusse in Berlin und -ausflugsdampfer am Starnberger See Schilder montieren müssen, dass auf das Urheberrecht unterschiedlichster Architekten etc. zu achten ist.
Etwas verworren, zugegeben. Aber vielleicht ist ja ein Rechtsprofi unter uns?
Freue mich auf Eure sachlichen und themenrelevanten Beiträge.
Vielen Dank!
Mich beschäftigt gerade eine, wie ich finde, kniffelige Frage:
In Deutschland gibt es ja eine generelle Panoramafreiheit. Und die besagt im Kern, dass wir Gebäude & Panoramen von öffentlich zugänglichem Grund fotografieren und veröffentlichen dürfen, selbst wenn Urheberrechte z.B. an der Architektur bestehen.
Natürlich gibt es Einschränkungen. Und ich will hier nicht zu detailverliebt ausschweifen, aber Bus- oder Bahnhaltestellen sind private Plätze. Also ist ein Bild, aufgenommen z.B. von der S-Bahn Haltestelle aus, nicht frei. Wir stehen ja auf Privatgrund.
Jetzt der spannende Teil:
Gilt diese Einschränkung auch, wenn ich eine Fahrkarte habe und mit dem Bus, der Bahn oder auf einem Schiff unterwegs bin? Tatsächlich bewege ich mich, zumindest bei Bus und Schiff, ja auf öffentlichen Straßen bzw. Gewässern. Die Schienenanlagen gehören eindeutig der Bahn, da bestehen kaum Zweifel.
Aber bei Bus & Schiff müßte das Fotografieren und Veröffentlichen doch vom Gesetz legitimiert sein, egal ob Privat-PKW, -LKW, -Bus oder eben -Schiff. Sonst würden ja auch z.B. alle Touristenbusse in Berlin und -ausflugsdampfer am Starnberger See Schilder montieren müssen, dass auf das Urheberrecht unterschiedlichster Architekten etc. zu achten ist.
Etwas verworren, zugegeben. Aber vielleicht ist ja ein Rechtsprofi unter uns?
Freue mich auf Eure sachlichen und themenrelevanten Beiträge.

Vielen Dank!