AW: Neu: Panasonic Lumix FZ28 mit 27-486mm
Hallo an Alle, die NICHT die EG Modelle der Panasonic FZ 28 gekauft oder geliefert bekommen haben. Ich habe schriftlich bei Panasonic angefragt und auf gelichem Wege folgende Email erhalten:
Meine Anfrage:
Sehr geehrtes Panasonic Service und Support Team!
Auf der Suche nach einer digitalen Kamera bin ich über viele Foren auf die Lumix DMC FZ 28 gestoßen. Jetzt habe ich des öfteren in den Foren gelesen, dass in "ettlichen" Online Shops NICHT die EG Modelle für den deutschen Raum verkauft werden, sondern z.B. bei Amazon fast ausschließlich EF Modelle für den französischen bzw. EB Modelle für den englischen Raum. Dies wiederum scheint bei vielen Foren - Usern Grund zur Sorge zu sein, dass der Garantieanspruch nicht gewährt werden würde. Aber bei den Garantiebestimmungen auf Ihrer Homepage steht, dass sie schon seit 1983 (also seit 25 Jahren) eine "Europaweite Garantie" geben. Nun kann ich mir nicht vorstellen dass ich keinen Garantieservice bekommen würde, wenn ich ein solches EF oder EB etc. Modell habe. Dass die großen Shops wie Amazon.de oder EG-Electronics.com die Kartons nicht öffnen um die Garantiekarte auszufüllen versteht sich vermutlich von selbst. Dutzende Kunden würden sich beschweren dass die Ware bei Zustellung schon geöffnet gewesen sei. Aber wenn ich im Besitz der Garantiekarte (im Normalfall auch des Kartons) und einer ordentlichen Rechnung mit Artikelbezeichung, Preis und Kaufdatum des Händlers habe, dann dürfte das doch kein Problem darstellen, oder Irre ich mich da? Über eine Auskunft Ihrerseits, welche diese Unkenntnisse und Unsicherheit diesbezüglich klärt wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Logel
ANTWORT VON PANASONIC:
Sehr geehrter Herr xxxLogelxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail sowie Ihr Interesse an Panasonic.
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass seitens Panasonic die komplette Bezeichnung für die Digitalkamera DMC-FZ28EG-S bzw. DMC-FZ28EG-K lautet.
Der Zusatz "EG" in der Modellbezeichnung steht für Europe Germany und bedeutet das diese Kamera für den deutschsprachigen Markt entwickelt und freigegeben wurde.
Der weitere Zusatz steht für die Farbe des Gerätes (S bedeutet Silber, K = Schwarz).
Innerhalb Europas gibt es Modelle, deren Endbezeichnung am Karton bzw. auf der Bedienungsanleitung mit den Endbuchstaben EG-/ E- /EB- /EF- / gekennzeichnet sind (nachgefolgt vom Suffix zur Farbkennzeichnung).
Bei diesen Modellen befindet sich eine "PAN European Guarantee"-Karte im Lieferumfang. Es besteht Anspruch auf 24 Monate Garantie in Deutschland, wenn die Modellbezeichnung auf der Rechnung eindeutig dem erworbenen Produkt zugeordnet werden kann. Alternativ sollte die Garantiekarte vom Händler ausgefüllt und abgestempelt werden. Bei einem Garantieanspruch eines Produktes in einem anderen europäischen Land als dem Erwerbsland, ist dieses zwingend notwendig.
Desweiteren liegt diesen Europa-Modellen die "Limited Worlwide Warranty" bei.
Eine Garantie besteht zusätzlich in den dort aufgeführten Ländern und genannten Bedingungen, z.B. 1 Jahr Lohn, 1 Jahr Material. Dazu muss diese Garantiekarte vom Händler ordnungsgemäß ausgefüllt und abgestempelt werden. Zusätzlich ist der Kaufbeleg zur Vorlage notwendig.
In jedem Fall tragen alle europäischen Modelle ein gut sichtbares CE Zeichen am Gerät, am Ladeteil, am Karton usw.
Oft sind Grauimporte auch am fehlenden CE Zeichen erkennbar. Die in den Markt Bringung von Geräten ohne CE Zeichen ist in Europa unzulässig.
Sie erkennen diese Modelle an anderen Endungen in der Produktbezeichnung abweichend von "E", z.B. P (USA), PC (Canada), PL (Latein-Amerika), G* (asiatische Vertriebsgebiete u.a.). In diesem Fall können sich Ausstattung, Sprachen der Bedienungsanleitung, Menüführung und mitgelieferte Software unterscheiden. Weiterer wichtiger Punkt sind die Garantiebedingungen.
Sollte das Produkt nicht für den europäischen Markt vorgesehen sein und demzufolge keine "PAN European Guarantee"-Karte beiliegen, besteht kein Garantieanspruch in Deutschland oder Europa!
Dieses schränkt Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber Ihren Vertragspartner - dem Händler - nicht ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Panasonic Customer Care Team
Panasonic Deutschland
eine Division der
Panasonic Marketing Europe GmbH
Hauptsitz: Hagenauer Strasse 43, D-65203 Wiesbaden
Geschaeftsfuehrer: Yorihisa Shiokawa, Junichiro Kitagawa, Thierry Destexhe, Helmut Kuster
Amtsgericht Wiesbaden : HRB 13178
Ust-Id.: DE118587560
EAR Reg.-Nr. DE 9208 1004
Diese Stellungnahme sagt mir, meine Garantie geht nicht verloren.
Nur wenn ich in einem anderen Land als dem Erwerbsland einen Garantieanspruch geltend machen will muss die Garantiekarte "zwingend" ausgefüllt sein.
Allternativ sollte die Karte vom Händler ausgefüllt werden.
Also um Sicher zu gehen sollte man diese bei den NICHT EG Modellen ausfüllen lassen um absolut auf der sicheren Seite zu sein.
Wie ich mir es dachte besteht also kein Grund zur Sorge!
Hoffe das konnte euch etwas helfen!
Badische Grüße
Logel