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Deswegen suche ich hier nach Leuten, die vielleicht Erfahrungen gemacht haben, wie die Lage mit der HWK de facto ist, wenn man nur wenig Gewinn hat und im Nebenerwerb tätig ist.
Ok, daher weht der Wind. Dann solltest Du aber eher zum Steuerberater gehen als hier auf Antworten zu hoffen.
Da steht dann auch drin, dass wenn du unter 5200€ liegst befreit wirst von den Mitgliedsbeiträgen.
Dann meldet sich aber auch noch die Berufsgenossenschaft ...
Vermutlich doch eher zum Rechtsanwalt...
Wenn hier einer sagt, er wurde dank Steuerberater von der Beitragspflicht befreit, suche ich mir einen mit Spezialisierung darauf. Solange glaube ich nicht daran...
In der IHK Trier habe ich folgendes gelesen: "Gemischt-gewerbliche Unternehmen, die ein zulassungsfreies Handwerk nebenbetrieblich betreiben, gehören ausschließlich der IHK an."
Da wird wahrscheinlich was durcheinandergeworfen. Es gibt keinen Meisterzwang mehr. Ein paar Infos auch zu den 3 beruflichen Möglichkeiten was HWK & Co angeht gibt es u.a. auf http://www.fotocommunity.de/info/Fotografenausbildung ...manche sind der Meinung es gäbe gar keinen HWK Zwang mehr seit einigen Jahren...
nicht künstlerisch (Portraits, Paßbilder, Werbung ...)