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Öffentliche Veranstaltung, Fotograf vor Ort verbietet das Fotografieren in der Reithalle

Pelos

Themenersteller
Hallo,
auf einer Fohlenschau wurde mir gestern das Fotografieren in der Reithalle vom öffentlichen Fotografen der Veranstaltung untersagt. Der Veranstalter selber wusste von diesem Verbot nichts.
Ich teilte dem Fotografen mit, dass ich keinerlei kommerzielle Interessen verfolgen würde - war egal.
Weiss jemand, inwieweit der Fotograf im Recht ist?
 
Ja, das weiss jemand, naemlich ein Rechtsanwalt. :evil:

Unabhaengig vom konkreten Fall kann dir der Veranstalter im Rahmen des Hausrechts das Fotografieren verbieten. Kommerzielle Fotografen vereinbaren das oft mit dem Veranstalter.

VG Torsten
 
Hallo Petra,

na wenn der Veranstalter nichts von diesem Verbot weiß, dann kann der Fotograf wohl kaum ein solches aussprechen geschweige denn durchsetzen. Es könnte höchstens sein, dass im Vertrag mit dem offiziellen Fotografen eine Klausel enthalten ist, die diesem das ausschließliche Recht zum Fotografieren einräumt, und dem Veranstalter das gar nicht bewusst war. Leute unterschreiben ja vieles, ohne es richtig zu lesen. Unabhängig davon ist der Fotograf aber nicht der Hausherr - das ist der Veranstalter, und nur dieser könnte das private Fotografieren untersagen.

Gruß Martin
 
Danke, ich dachte mir das schon, dass nur der Veranstalter das Recht dazu hat.
Der wusste davon nichts, war auf meine Frage hin sehr erstaunt, ich habe es dabei belassen und bin wieder nach Hause gefahren.
Die arme Fotografin verdient ihr Geld schwer genug, ihrer Miene nach zu schliessen hatte sie bei ihrem Job nicht wirklich Spass - da wollte ich ihr ihren Willen lassen :)
 
Sorry, aber ich kann über ein solches Verhalten einfach nur den Kopf schütteln. :rolleyes:
Mag ja sein, dass sie ein wenig mies drauf war; schlechtes Licht und widrige Bedingungen soll's ja geben.
Aber wenn nicht mal der Veranstalter davon wusste (nicht gelesener Vertrag mal beiseite gelassen...), wie kommt sie dann darauf,
sich das Recht nehmen zu können, dir das Fotografieren zu verbieten?!

Zumal du ihr ja deutlich gesagt hast, dass du keinerlei kommerzielles Interesse hast und nicht mit ihr in Konkurrenz stehst...
Verstehen kann ich's, wenn da ein paar Hobbyknipser stehen, die mit ihren 500 Aufsteckblitzen die Fohlen verrückt machen
und die Zuschauer nerven; aber das will ich dir jetzt nicht unterstellen.

Ich hab' vor ein paar Monaten ebenfalls auf einem Reiterhof gewerblich eine Veranstaltung abgelichtet.
Der Verein hatte einen Freund vor Ort, der zum einen die Veranstaltung auf Video aufgenommen hat (stand mit seinem Stativ direkt neben mir),
und zum anderen in der Pause fröhlich mit seiner DSLR herumgerannt ist und die
Gäste geknipst hat (wofür ich auch gebucht war; wenn auch nicht hauptsächlch).
Lief im Endeffekt darauf hinaus, dass wir uns wenn Zeit war nett unterhalten haben und er sich gelegentlich mal zu mir gesellt hat, um sich ein paar Tricks abzuschauen
oder über die Technik zu quatschen.

Daher finde ich echt keinen triftigen Grund, warum die Gute dir das verbieten wollte... :confused:
Und ich schätze mal, bei meinen Kunden würde das nicht gerade einen guten Eindruck hinterlassen,
wenn ich versuchen würde, allen anderen das Knipsen zu verbieten,
nur weil ICH, Graf Knips von Shutterfield, der offizielle Fotograf bin :lol:

Edit sagt, dass sie's toll findet, dass du trotzdem aufgehört hast.
Zeigt genug Respekt ihr und ihrer Arbeit gegenüber, auch wenn sie dich nicht unbedingt angemessen behandelt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber ich kann über ein solches Verhalten einfach nur den Kopf schütteln. :rolleyes:

ich auch....aber über deinen Beitrag :p

mal so.....Veranstalter können problemlos>>> aus diversen Personen bestehen :cool:
und damit ist eben NICHT sichergestellt>>> das du den "wichtigesten" mit deiner Frage erwischt hast :evil:

bei ALLEN Veranstaltungen, haben besagte erstmal ihr Hausrecht...und können alles mögliche verbieten...
z.B in einer Reithalle>>> mit einer Peitsche knallen :eek::D:angel:

will man also dort Bilder machen...sollte man VOHER> die richtigen Leute befragen...
oder wie es richtig heißt> sich eine Akkreditierung besorgen :p

nur genau das...machen die Hobbyisten nicht :rolleyes:
Mfg gpo
 
mal so.....Veranstalter können problemlos>>> aus diversen Personen bestehen :cool:
Ist klar. Aber gehört die Fotografin dazu? Ist hier nicht ersichtlich...

und damit ist eben NICHT sichergestellt>>> das du den "wichtigesten" mit deiner Frage erwischt hast :evil:
Stimmt, hab ich nicht beachtet. Bin davon ausgegangen, dass der TO hier schon beim "Hauptansprechpartner" war.

bei ALLEN Veranstaltungen, haben besagte erstmal ihr Hausrecht...und können alles mögliche verbieten...
Jup, das ist ebenfalls klar. Nur wie gesagt - wenn der Veranstalter davon nichts wusste, gehe ich davon aus, dass die Fotografin hier das Verbot kraft eigener Arroganz ausgesprochen hat.

will man also dort Bilder machen...sollte man VOHER> die richtigen Leute befragen...
oder wie es richtig heißt> sich eine Akkreditierung besorgen :p
Ist soweit auch klar.

Ich glaube, dass du meine Ansichten nicht ganz korrekt aus meinem Post herausgelesen hast; mag vielleicht an meiner ungünstigen Ausdrucksweise liegen.
Also nicht den Kopf über meinen Post schütteln, so war's nicht gemeint :top:
 
auf einer Fohlenschau wurde mir gestern das Fotografieren in der Reithalle vom öffentlichen Fotografen der Veranstaltung untersagt. Der Veranstalter selber wusste von diesem Verbot nichts.

Auch ne Art, sich die Fotos exklusiv zu sichern :D

Weiss jemand, inwieweit der Fotograf im Recht ist?

Niemand vor Ort außer dem Veranstalter, oder eben die von ihm beauftragte Security, kann Dir, sofern es nicht eine Veranstaltung im öffentlichen Raum ist, das Fotografieren untersagen.

Generell sollte als Fotograf immer der erste Weg zum Pressezelt oder dem Veranstalter sein. Oft gibt es noch Bedingungen, an die man sich halten muss. Von denen erfährst Du nur dort.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es sei denn, der Fotograf hat ausdrücklich auch die Wahrnehmung des Haus-
rechtes in seinem Vertrag.
Das wird doch aber wohl kaum der Regelfall sein, oder?
Wäre ein bisschen mit Kanonen auf Spatzen geschossen... Aber klar, Ausnahmen gibt's.

Nichtsdestotrotz hätte ich mich aber an Stelle der TO nicht mit der Fotografin angelegt. Wär mir echt zu blöd gewesen...
 
Wo wollte sich der TO eigentlich aufhalten zum Fotografieren? Ich habe noch nie bei einer Reitveranstaltung fotografiert, kenne also die Arbeitsbereiche nicht. :o Aber wenn der TO in eben jenen Arbeitsbereichen sein wollte, ohne Akkreditierung...
 
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