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Nutzungsrecht übertragen lassen.

mechanix

Themenersteller
Hallo,

Wie kann man sich das Nutzungsrecht an Fotos übertragen lassen, wenn man weder Fotograf noch Modell ist.

Ich habe zwei Fälle die einen ähnlichen Hintergrund haben.

1. Man gibt einem bestimmten Kunden einen Rabatt wenn er einem dafür Bilder der Produkte im Einsatz zusendet.

2. Man gibt Fans der Produkte die Möglichkeit Bilder von Ihnen, beim Einsatz der Produkte, auf einer Internetseite zu veröffentlichen. Eventuell auch als ein kleiner Fotowettbewerb.

Hat jamend einen vorformulierten Vertrag über die uneingeschränkten Nutzungsrechte für diese übertragenen Bilder?

Sprich die Bilder sollen Kommerziell verwenden dürfen, Online und auch in Printmedien, etc. die Bilder sollen verändert werden dürfen und der Name des Fotografen wird dabei nicht genannt.

Vor allem wie nimmt man diese Bilder in den Vertrag mit auf? Die Bilder sollen elektronisch übertragen werden. Reicht da die Aufnahme von Dateiname und Erstellungsdatum im Vertrag?

Dies soll keine Rechtsberatung werden, sondern die Klärung eines in der Onlinewelt oft vorkommenden Sachverhaltes.
 
Zuletzt bearbeitet:
ohne Gewähr, Pistole und Anspruch auf Rechtssicherheit.

...überträgt sämtliche zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- sowie Veröffentlichungsrechte... (man kann hier auch genauer spezifizieren wie z.B. insbesondere Veröffentlichung im Internet usw.)
...der Vertragspartner versichert hiermit, dass die Bilder frei von Schutzrechten Dritter sind und er der alleinige Rechteinhaber ist...

Beispiele für solche Nutzungsvereinbarungen findet man zu reichlich im Internet. Google - Nutzunngsrechte übertragen.

Das ausformulieren bleibt dir überlassen.

Edit:Aufnahmedatum und Dateiname sind normalerweise ausreichend, da sie mit der Übermittlung in direkten Zusammenhang gesetzt werden können. Eine entsprechend akkurate Archivierung zur Nachvollziehbarkeit liegt natürlich bei dir.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kann man sich das Nutzungsrecht an Fotos übertragen lassen, wenn man weder Fotograf noch Modell ist.
??

Ein Nutzungsrecht läßt man sich einräumen, in dem man sich ein Nutzungsrecht vom Urheber einräumen lässt.

Ich habe zwei Fälle die einen ähnlichen Hintergrund haben.

1. Man gibt einem bestimmten Kunden einen Rabatt wenn er einem dafür Bilder der Produkte im Einsatz zusendet.
Wenn man die Fotos nutzen will, lässt man sich das entsprechende Nutzungsrecht einräumen.

2. Man gibt Fans der Produkte die Möglichkeit Bilder von Ihnen, beim Einsatz der Produkte, auf einer Internetseite zu veröffentlichen. Eventuell auch als ein kleiner Fotowettbewerb.
Dito.

Hat jamend einen vorformulierten Vertrag über die uneingeschränkten Nutzungsrechte für diese übertragenen Bilder?
Wenn Du vorformulierte Verträge nutzen willst: -> Google. Du wirst allerdings immer damit leben müssen, daß die eben "vorformulierter Standard" sind. Die Investition in einen Anwalt ist besser.

Vor allem wie nimmt man diese Bilder in den Vertrag mit auf? Die Bilder sollen elektronisch übertragen werden. Reicht da die Aufnahme von Dateiname und Erstellungsdatum im Vertrag?
Im Streitfall braucht man irgendetwas, das gerichtsfest dokumentieren kann: der Urheber X hat für das Foto Y dem Nutzer Z ein Nutzungsrecht eingeräumt, das a,b,c und d umfasst.

Wie man das macht, ist hulle - Hauptsache, es ist klar, eindeutig und im Zweifelsfall nachvollziehbar. Also: "gerichtsfest".
 
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