a319
Themenersteller
Hallo zusammen,
einer unserer Vertriebsmitarbeiter hat letzte Woche ein paar Fotos eines unserer Produkte auf dem Betriebsgelände eines unserer Kunden gemacht.
Diese Fotos sollen u. a. auf neuen Produktflyern sowie auf einer der Seiten unseres Webauftritts gezeigt werden. Eine schriftliche Genhemigung des Kunden habe wir bereits vorliegen.
Dennoch möchte ich gern die rechtliche Seite etwas genauer abklären.
Muss ich in jedem Fall die Genehmigung des Kunden einholen ?
Wie formuliere ich eine solche Genehmigung so dass sie wasserdicht ist und möglichst alle Verwendungszwecke beinhaltet ?
Darf ich unsere Produkte beim Kunden auch ohne dessen explizite Erlaubnis fotografieren und veröffentlichen ?
Ich habe leider keine Antworten auf diese Fragen finden können und mir wäre sehr geholfen, wenn sich jemand mit der Rechtslage auskennt und antwortet.
Danke im Voraus
Gruß
Ralf
einer unserer Vertriebsmitarbeiter hat letzte Woche ein paar Fotos eines unserer Produkte auf dem Betriebsgelände eines unserer Kunden gemacht.
Diese Fotos sollen u. a. auf neuen Produktflyern sowie auf einer der Seiten unseres Webauftritts gezeigt werden. Eine schriftliche Genhemigung des Kunden habe wir bereits vorliegen.
Dennoch möchte ich gern die rechtliche Seite etwas genauer abklären.
Muss ich in jedem Fall die Genehmigung des Kunden einholen ?
Wie formuliere ich eine solche Genehmigung so dass sie wasserdicht ist und möglichst alle Verwendungszwecke beinhaltet ?
Darf ich unsere Produkte beim Kunden auch ohne dessen explizite Erlaubnis fotografieren und veröffentlichen ?
Ich habe leider keine Antworten auf diese Fragen finden können und mir wäre sehr geholfen, wenn sich jemand mit der Rechtslage auskennt und antwortet.
Danke im Voraus
Gruß
Ralf