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Nebentätigkeit

Mypka

Themenersteller
Hallo! :)
Darf ich als freiberuflicher Bildbericherstatter (Fotodesigner, Fotojournalist) ohne Gewerbe mit Steuernummer eine Hochzeit fotografieren evtl. Portraits machen? Studio habe ich keines.
 
Hallo! :)
Darf ich als freiberuflicher Bildbericherstatter (Fotodesigner, Fotojournalist) ohne Gewerbe mit Steuernummer eine Hochzeit fotografieren evtl. Portraits machen? Studio habe ich keines.

Die Frage ist viel zu verquast, um sie auch nur halbwegs sinnvoll beantworten zu können. Daher ein paar Gegenfragen: Was meinst Du z.B. mit "dürfen"? Die Erlaubnis der Eheleute, des Finanzamts, des Gewerbeamts oder was? Willst Du mit den Aufnahmen Geld verdienen, oder machst Du sie für den privaten Bedarf? Wie kann es überhaupt sein, daß Du keine Steuernummer hast, wenn Du als "Freiberufler" tätig bist? Oder meinst Du eine USt-ID-Nummer? Wie kommst Du auf die Idee, daß das fehlende Studio bei der ganzen Sache eine Rolle spielt?
 
Die Frage ist viel zu verquast, um sie auch nur halbwegs sinnvoll beantworten zu können. Daher ein paar Gegenfragen: Was meinst Du z.B. mit "dürfen"? Die Erlaubnis der Eheleute, des Finanzamts, des Gewerbeamts oder was? Willst Du mit den Aufnahmen Geld verdienen, oder machst Du sie für den privaten Bedarf? Wie kann es überhaupt sein, daß Du keine Steuernummer hast, wenn Du als "Freiberufler" tätig bist? Oder meinst Du eine USt-ID-Nummer? Wie kommst Du auf die Idee, daß das fehlende Studio bei der ganzen Sache eine Rolle spielt?

Mal angenommen:
Ich habe mich meim FA für ein Nebenerwerb registrieren lassen, als "Freiberufler". Ich will mich ja von den ganzen Abgaben zur GA und IHK drücken. Daher auch die Tätigkeitsbezeichnung als "Fotodesigner", oder "Bildbericherstatter".
Darf ich mit einer solchen Tätigkeitsbezeichnung nur "designen", oder wirklich "Bilder knipsen" und später bearbeitet (also "designed") gegen Geld tauschen?
Geht halt darum dass ich nur mit FA zu tun haben will. :evil:
 
Hallo! :)
Darf ich als freiberuflicher Bildbericherstatter (Fotodesigner, Fotojournalist) ohne Gewerbe mit Steuernummer eine Hochzeit fotografieren evtl. Portraits machen? Studio habe ich keines.
Eine Rechtsberatung im Einzelfall ("Darf ich ...?") ist in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten, so wie eine Steuerberatung im Einzelfall den Steuerberatern.

Davon abgesehen findest Du im DSLR-Forum ungefähr 187.876 Threads zu diesem und verwandten Themen. Einfach mal die Suchfunktion anwerfen...
 
also ...

wo ist das Problem ca. EUR 30,00 zu investieren um das Ganze auf einer vernünftigen und legalen Basis zu stellen...?

und Dinge wie ...

Ich will mich ja von den ganzen Abgaben zur GA und IHK drücken. Daher auch die Tätigkeitsbezeichnung als "Fotodesigner", oder "Bildbericherstatter".

höre nicht nur ich ungern :mad: ... kein Scherz ...
 
Mal angenommen:
Ich habe mich meim FA für ein Nebenerwerb registrieren lassen, als "Freiberufler". Ich will mich ja von den ganzen Abgaben zur GA und IHK drücken.
Das kannst Du nicht.

Wenn Du ein Gewerbe ausübst, musst Du in die IHK, wenn Du ein Handwerksgewerbe ausübst, musst Du in die HWK. Und eine Gewerbeanmeldung ist in beiden Fällen vorgeschrieben, sie zu unterlassen ist eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit.

Ob Du ein Gewerbe ausübst oder einen freien Beruf, entscheidest nicht Du - das entscheiden die zuständigen Institutionen auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, und im Streitfall ggf. die zuständigen Gerichte.
 
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