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Nebenjob Fotograf

Centuryo

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich habe das Forum nun mal durchkämmt und bin aber nicht so recht schlau geworden.
Es ist so:
Ich bin im moment arbeitslos, habe nun zwei nebenbeschäftigungen als fotograf, bei einer werbeagentur und bei einer Bildagentur.
Bei der Werbeagentur werde ich nach Bildern bezahlt, und zwar zwischen 10 - 50 € pro bild, bei der Bildagentur bekomme ich 50 % vom verkaufspreis.
Frage: Wie mache ich das jetzt mit dem Arbeitsamt, da man nebenverdienste ja melden muss. Nur lässt sich das ganze ja schlecht in stunden fassen, geschweige den sagen wieviel dabei rauskommt. ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen

MfG
 
Zum Arbeitsamt gehen, und denen genau das selbe sagen.
Die werden dir dann sagen wie und was du genau anmelden musst.
 
servus

ich geh mal davon aus das du arbeitlosengeld kriegst. wenn ja dann darfst du maximal 160 euro nebenbei dazu verdienen. aber des musst du am arbeitsamt sagen wenn du mehr verdienst dann streichen sie dir dein arbeitslosengeld.
 
aber des musst du am arbeitsamt sagen wenn du mehr verdienst dann streichen sie dir dein arbeitslosengeld.
Naja, nicht das ganze, sondern nur die Differenz.
 
Genau alles was über 165 rausgeht wird angerechnet. das problem ist nur was sag ich bezüglich Arbeitszeit? und wie sieht das mit dem Finanzamt aus
 
Genau alles was über 165 rausgeht wird angerechnet. das problem ist nur was sag ich bezüglich Arbeitszeit? und wie sieht das mit dem Finanzamt aus

Ich rate dir; ruf bei den Ämtern an und informiere dich... Oder geh vorbei, dann bekommst du alles, was du brauchst von Infos bzgl. Formularen und Telefonnummern für fachliche Auskünfte...
 
Nur lässt sich das ganze ja schlecht in stunden fassen, geschweige den sagen wieviel dabei rauskommt.
Wieviel dabei rauskommt, wirst Du ja wohl wissen.

Wobei es regelmäßig lustig wird, wenn man einem Mitarbeiter der BA zu erklären versucht, daß Umsätze keine Einkünfte sind. Angeben musst Du Einkünfte - und die kennst Du erst nach Abzug von Betriebskosten und Steuern usw.

Wieviele Stunden Du dafür brauchst, ist der BA völlig egal.
 
Wieviele Stunden Du dafür brauchst, ist der BA völlig egal.

Ne. Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Um das zu gewährleisten dürfen sämtliche Tätigeiten maximal 15 Stunden in der Woche erreichen - auch wenn diese nur ehrenamtlich sind. Mein Cousin streitet gerade mit der BA um seine Verpflichtung bei der Feuerwehr als Wehrersatzdienst, die erreicht nämloch inklusive Einsätzen regelmäßig mehr als diese 15 Wochenstunden. :rolleyes:

Er hat die Wahl: ALG oder konsequenzen durch das KrWehrEA.... Willkommen in Schland! :grumble:
 
@Medienmacher - das sollte man wirklich oeffentlich machen... Wobei, der 'Arbeitgeber' (hier: ArGe / BfA) muss doch Fw-Mitglieder freistellen, oder? ;)

Trotzdem: Armes Deutschland, wirklich...

@TS: Du brauchst doch sicherlich immer weniger als die 15 Stunden in der Woche, oooder *mit-zaunpfahl-wink*?

p.
 
Ich bin im moment arbeitslos, habe nun zwei nebenbeschäftigungen

Du hast zwei Auftraggeber. Eine Nebenbeschäftigung hat man neben einer versicherungspflichtigen Vollzeitanstellung in Form eines Teilzeit- oder Minijobs.

als fotograf, bei einer werbeagentur und bei einer Bildagentur.
Bei der Werbeagentur werde ich nach Bildern bezahlt, und zwar zwischen 10 - 50 € pro bild, bei der Bildagentur bekomme ich 50 % vom verkaufspreis.

Du wirst also nach Erfolg bezahlt bzw. bei Bedarf gebucht. Du erhältst keine Stundenvergütung und bist durch den Auftraggeber nicht sozialversichert. Du bist also selbständig (möglicherweise freiberuflich tätig, die Frage ist ob man auf eine künstlerische Tätigkeit abstellen kann.) In beiden Fällen erzielst Du Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit.

Frage: Wie mache ich das jetzt mit dem Arbeitsamt, da man nebenverdienste ja melden muss.

Du must nicht die Tätigkeit melden sondern jegliche Art von Einkünften. Die Freigrenze liegt bei 165 EUR pro Monat. Es dürfen max. 15 Std. pro Woche gearbeitet werden. Da Du keinen Arbeitgeber hast, der Dir ein Einkommen bescheinigen kann, must Du das Einkommen (den Gewinn) durch Vorlage der Steuererklärung nachweisen (damit hat sich auch die Frage mit dem Finanzamt geklärt).

Nur lässt sich das ganze ja schlecht in stunden fassen, geschweige den sagen wieviel dabei rauskommt. ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen

Doch das kann man. Als ordentlicher Kaufmann (ja auch wenn man keinem kaufmännischen Beruf nachgeht gelten die Grundzüge des ordentlichen Kaufmanns) sind sämtliche Kosten und Leistungen zu erfassen (Einstandskosten), die notwendig sind um ein Produkt herzustellen oder eine Dienstleistung zu erbringen. Wenn Du also für die Werbeagentur arbeitest must Du Dir genau aufschreiben wann Du mit der Arbeit anfängst und wann Du aufhörst, welche Kosten Dir entstehen (Anfahrt, Abfahrt, Equipment, etc.) und wieviel Du am Ende kassiert hast. Für die Sache mit der Bildagentur gilt ähnliches. Immer wenn Du die Kamera mitnimmst solltest Du Buch führen (quasi ein Kamerafahrtenbuch). Am Ende des Jahres machst Du dann Deine GuV und die Steuererklärung. Der so ermittelte Gewinn gilt für das Kalenderjahr und wir vom Arbeitsamt auf einen Tagessatz umgerechnet. Nun must Du noch Deine Stundenaufstellung dazugeben um nachzuweisen, dass Du ein keiner Woche des Jahres mehr als 15 Stunden gearbeitet hast.

Wichtig! Es ist unerheblich ob Du die 165 EUR Freigrenze überschreitest. Jedes Einkommen, egal in welcher Höhe, ist meldepflichtig. Die 15 Std. pro Woche gelten absolut und nicht im Durchschnitt.

TIP: Die Wenigsten (dazu gehören auch die Mitarbeiter der AfA) wissen, dass zur 165 EUR Freigrenze weitere Freigrenze hinzu kommen können. Zitat AfA:

"Ihnen können weitere Freibeträge zustehen, wenn Sie vor dem Arbeitslosengeldbezug neben einem Versicherungspflichtverhältnis
bereits eine Beschäftigung ausgeübt haben oder als Selbständiger oder mithelfender Familienangehöriger tätig waren. Diese Tätigkeit muss mindestens 12 Monate in den letzten 18 Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldbezuges ausgeübt worden sein und darf (bei mehreren Beschäftigungen/Tätigkeiten zusammengerechnet) 15 Wochenstunden nicht überschritten haben. Der Freibetrag richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen, das in den 12 Monaten erzielt wurde, beträgt aber mindestens 165 Euro."


Ich denke jetzt solltest Du wissen was Du machen must und kannst. Ansonsten ab zum Steuerberater.
 
Ich gebe mir mühe drunter zu bleiben;)

Jetzt muss ich noch abwarten was sich noch entwickelt. Am Donnerstag hab ich einen Probearbeitstag für einen Mini Job bei Pizza Hut. Mal gucken wie viele stunden das sind.
 
Nebenbei bemerkt:
Auch an die Handwerkskammer gedacht?
Da solltest du auch angemeldet sein.
Nö.

Als Fotograf für eine Bildagentur schon mal überhaupt nicht, das ist kein "Handwerk", und als Werbefotograf läuft er unter "Fotodesigner".

Solange er nicht die Fotografie als "Handwerk" betreibt, also z.B. mit einem Studio als Ladengeschäft oder einem Arbeitsschwerpunkt auf Portrait, Hochzeit und ähnlichem, hat er mit der Handwerkskammer nix zu schaffen.

Die Berufsgenossenschaft dagegen ist richtig und wichtig. Erstens, weil es sowieso eine Pflichtmitgliedschaft ist, und zweitens, weil anderenfalls der Versicherungsschutz für beruflich bedingte Unfälle und Krankheiten fehlt.
 
Ne. Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Um das zu gewährleisten dürfen sämtliche Tätigeiten maximal 15 Stunden in der Woche erreichen - auch wenn diese nur ehrenamtlich sind.
Theoretisch ja - aber als Selbständiger bist Du jederzeit in der Lage, einen vermittelten Job anzunehmen und kannst Deine selbständige Tätigkeit von hier auf jetzt beenden bzw. entsprechend runterfahren.

Man gibt gegenüber der BA nur an, daß man jederzeit bereit und in der Lage ist, einen vermittelten Arbeitsplatz anzunehmen, und damit ist die Sache für die BA erledigt.
 
Du wirst also nach Erfolg bezahlt bzw. bei Bedarf gebucht. Du erhältst keine Stundenvergütung und bist durch den Auftraggeber nicht sozialversichert. Du bist also selbständig (möglicherweise freiberuflich tätig, die Frage ist ob man auf eine künstlerische Tätigkeit abstellen kann.)
"Künstlerisch" ist nicht nötig, "Publizisten" (auch freie Bildjournalisten) und "Fotodesigner" sind ebenfalls Freiberufler.

Als ordentlicher Kaufmann (ja auch wenn man keinem kaufmännischen Beruf nachgeht gelten die Grundzüge des ordentlichen Kaufmanns) sind sämtliche Kosten und Leistungen zu erfassen (Einstandskosten), die notwendig sind um ein Produkt herzustellen oder eine Dienstleistung zu erbringen. Wenn Du also für die Werbeagentur arbeitest must Du Dir genau aufschreiben wann Du mit der Arbeit anfängst und wann Du aufhörst, welche Kosten Dir entstehen (Anfahrt, Abfahrt, Equipment, etc.) und wieviel Du am Ende kassiert hast. Für die Sache mit der Bildagentur gilt ähnliches.
Bei der Tätigkeit für die Werbeagentur macht das Sinn, bei der für die Bildagentur ist das praktisch nicht immer möglich. Schon allein deshalb, weil dort ein "Arbeitsendprodukt" (Bild) unter Umständen im Laufe von mehreren Jahren mehrfach einen Honorarumsatz erzielt.

Für die eigene Kalkulation sind solche Zahlen wichtig, ansonsten braucht man sie nicht. Weder das Finanzamt noch die Bundesagentur für Arbeit will die haben.

Für die Angabe der Nebeneinkünfte bei der BA ist die Arbeitszeit vollkommen unerheblich, wie schon weiter oben geschrieben will die BA noch sichergestellt wissen, daß der Bezieher von ALG I oder ALG II dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das tut der Freiberufler aber sogar dann, wenn er 60 Stunden in der Woche arbeitet, es reicht die Erklärung, daß er die ernsthafte Absicht hat, seine freiberufliche Tätigkeit sofort zu beenden, wenn ihm die BA eine angestellte Tätigkeit vermittelt.
 
Nö.

Als Fotograf für eine Bildagentur schon mal überhaupt nicht, das ist kein "Handwerk", und als Werbefotograf läuft er unter "Fotodesigner".

Solange er nicht die Fotografie als "Handwerk" betreibt, also z.B. mit einem Studio als Ladengeschäft oder einem Arbeitsschwerpunkt auf Portrait, Hochzeit und ähnlichem, hat er mit der Handwerkskammer nix zu schaffen.

Die Berufsgenossenschaft dagegen ist richtig und wichtig. Erstens, weil es sowieso eine Pflichtmitgliedschaft ist, und zweitens, weil anderenfalls der Versicherungsschutz für beruflich bedingte Unfälle und Krankheiten fehlt.

Du meinst also, dass man im Bereich einer Werbeagentur und Bildagentur kein Fotohandwerk ausübt???
Ein Ladengeschäft muss man nicht haben. Es dreht sich darum, dass man mit handwerklicher Fotografie Geld verdient und dafür hat man sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, ausser man ist vielleicht Foto-Designer.
Würde mich in diesem Bereich jedenfalls vorher genau kundig machen.
 
Aber nicht dauerhaft für 15 Stunden in der Woche, während der Arbeitszeit.

Doch, muss. Steht in den Landesgesetzen über FW und KatS, Feuerwehrleute sind dem THW gleichgestellt was das angeht. Bin selber einer. :D

Außnahmen bilden hier nur höhere Interressen des Arbeitgebers. Dass eine OP-Schwester, eine Chirurg oder ein Schleusenwärte nicht den Arbeitsplatz verlassen können ist klar, aber selbst bei BMW am Fließband oder als Kassierer am Supermarkt ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer für die Dauer der dienstlichen Aktivitäten und dazu gehören auch Übungen(!) freizustellen. Dass die Lage auf dem Arbeitsmarkt eine andere ist, ist allen Feuerwehren klar, denn wenn der AG den AN aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit kündigen will, schafft er das auch.

Aber: Bei der Verpflichtung für 6 Jahre - egal ob bei FW, KatS oder THW - besteht eine Pflicht an allen Aktivitäten bzw. teilzunehmen bis eine Mindeststundenzahl erreicht ist. Kommt man nicht verletzt man die selben Pflichten wie beim Zivildienst oder bei der Einberufung. Das kann dann von Geldstrafe bis Erzwingungshaft alles mögliche nach sich ziehen.
 
das sind denke ich genung informationen, ich werde mich mal mit einem bekannten zusammensetzten und das ganze besprechen.
woher habt ihr eigentlich das ganze Wissen?
Arbeitet ein teil von euch auch nebenberuflich?
 
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