Ich bin im moment arbeitslos, habe nun zwei nebenbeschäftigungen
Du hast zwei Auftraggeber. Eine Nebenbeschäftigung hat man
neben einer versicherungspflichtigen Vollzeitanstellung in Form eines Teilzeit- oder Minijobs.
als fotograf, bei einer werbeagentur und bei einer Bildagentur.
Bei der Werbeagentur werde ich nach Bildern bezahlt, und zwar zwischen 10 - 50 € pro bild, bei der Bildagentur bekomme ich 50 % vom verkaufspreis.
Du wirst also nach Erfolg bezahlt bzw. bei Bedarf gebucht. Du erhältst keine Stundenvergütung und bist durch den Auftraggeber nicht sozialversichert. Du bist also selbständig (möglicherweise
freiberuflich tätig, die Frage ist ob man auf eine künstlerische Tätigkeit abstellen kann.) In beiden Fällen erzielst Du Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit.
Frage: Wie mache ich das jetzt mit dem Arbeitsamt, da man nebenverdienste ja melden muss.
Du must nicht die Tätigkeit melden sondern jegliche Art von Einkünften. Die Freigrenze liegt bei 165 EUR pro Monat. Es dürfen max. 15 Std. pro Woche gearbeitet werden. Da Du keinen Arbeitgeber hast, der Dir ein Einkommen bescheinigen kann, must Du das Einkommen (den Gewinn) durch Vorlage der Steuererklärung nachweisen (damit hat sich auch die Frage mit dem Finanzamt geklärt).
Nur lässt sich das ganze ja schlecht in stunden fassen, geschweige den sagen wieviel dabei rauskommt. ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
Doch das kann man. Als ordentlicher Kaufmann (ja auch wenn man keinem kaufmännischen Beruf nachgeht gelten die Grundzüge des ordentlichen Kaufmanns) sind sämtliche Kosten und Leistungen zu erfassen (Einstandskosten), die notwendig sind um ein Produkt herzustellen oder eine Dienstleistung zu erbringen. Wenn Du also für die Werbeagentur arbeitest must Du Dir genau aufschreiben wann Du mit der Arbeit anfängst und wann Du aufhörst, welche Kosten Dir entstehen (Anfahrt, Abfahrt, Equipment, etc.) und wieviel Du am Ende kassiert hast. Für die Sache mit der Bildagentur gilt ähnliches. Immer wenn Du die Kamera mitnimmst solltest Du Buch führen (quasi ein Kamerafahrtenbuch). Am Ende des Jahres machst Du dann Deine GuV und die Steuererklärung. Der so ermittelte Gewinn gilt für das Kalenderjahr und wir vom Arbeitsamt auf einen Tagessatz umgerechnet. Nun must Du noch Deine Stundenaufstellung dazugeben um nachzuweisen, dass Du ein
keiner Woche des Jahres mehr als 15 Stunden gearbeitet hast.
Wichtig! Es ist unerheblich ob Du die 165 EUR Freigrenze überschreitest. Jedes Einkommen, egal in welcher Höhe, ist meldepflichtig. Die 15 Std. pro Woche gelten absolut und nicht im Durchschnitt.
TIP: Die Wenigsten (dazu gehören auch die Mitarbeiter der AfA) wissen, dass zur 165 EUR Freigrenze weitere Freigrenze hinzu kommen können.
Zitat AfA:
"Ihnen können weitere Freibeträge zustehen, wenn Sie vor dem Arbeitslosengeldbezug neben einem Versicherungspflichtverhältnis
bereits eine Beschäftigung ausgeübt haben oder als Selbständiger oder mithelfender Familienangehöriger tätig waren. Diese Tätigkeit muss mindestens 12 Monate in den letzten 18 Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldbezuges ausgeübt worden sein und darf (bei mehreren Beschäftigungen/Tätigkeiten zusammengerechnet) 15 Wochenstunden nicht überschritten haben. Der Freibetrag richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen, das in den 12 Monaten erzielt wurde, beträgt aber mindestens 165 Euro."
Ich denke jetzt solltest Du wissen was Du machen must und kannst. Ansonsten ab zum Steuerberater.