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Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseausweis

passenger

Themenersteller
Ich habe nun viel bei google-recherchiert, aber nie was richtiges gefunden:

Welche Rechte habe ich als fotograf, wenn ich andere Menschen in der Öffentlichkeit fotografiere??
Können die Personen rechte auf das Foto einräumen?
Welche Rechte habe ich mit dem Presseausweis??

-> Konkret: Ich habe bei einer Großeveranstaltung Security-Personal fotografiert. Die forderten die Löschung der Speicherkarte. Können die das ???

Wie sieht es aus, wenn ich nen PResseausweis habe?? -- KAnn ich dann nicht "alles" fotografieren??? - also im Rahmen der Pressefreiheit( obwohl was heisst das genau??))

Benötige ich bei Pressearbeit, oder Künstlerischer Arbeit immer schriftliche ModelReleases mit Adresse und Co???

----

Für weitere Infos oder Links wäre ich sehr dankbar.

Grüße aus KÖln
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Ob mit oder ohne Presseausweis das Recht am eigenen Bild bleibt, somit kannst du dich in den zahlreichen ausufernden und ellenlange Diskussionen hier im Forum einlesen, gibt da mehr als genug Lesefutter.
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Grob zusammengefasst. Du hast mit einem Presseausweis nicht mehr oder weniger Recht, als ohne. Der Ausweis zeichnet dich nur als hauptberuflichen Journalisten aus.

Das Recht am eigenen Bildnis ist auch in der Pressearbeit unberührt. Ausnahmen sind "Personen der Zeitgeschichte", zu denen das Security Personal nicht gehört. Bei Konzerten sind die Rechte der einzelnen auch in sofern eingeschränkt, dass in den AGB der Veranstaltung stehen könnte, dass man sie für redaktionelle Nutzungen fotografieren darf. Im Rahmen der Pressearbeit darfst du dann die Bilder auch veröffentlichen ohne Modell Release. Allerdings gilt das nur für Veranstaltungen, wo dies ausdrücklich erlaubt ist.

Gilt für die Security nur im begrenzten Maße und selbst wenn, würde ich einen Teufel tun und mich mit den Jungs anlegen. Denn die bestimmen, wo ich stehen darf/kann und wo nicht.
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Gilt für die Security nur im begrenzten Maße und selbst wenn, würde ich einen Teufel tun und mich mit den Jungs anlegen. Denn die bestimmen, wo ich stehen darf/kann und wo nicht.

Wüsste nicht warum "Mitarbeiter" ausgenommen sein sollten, wenn in irgendwelchen Veranstaltungsbedingungen oder z. B. im Rahmen einer Akkredetierung eine Fotoerlaubnis besteht. Wo ist das üblich sowas explizit auszunehmen? Es ging aber auch nicht ums stehen, sondern darum, dass die "Jungs" die Löschung der Speicherkarte verlangt haben weil ihre total "geheimen" Köppe mit im Bild waren. Das können sie natürlich mal versuchen (tendenziell fühlt man sich in solchen Jobs im "Gottmodus" aber wohl auch einfach nur sehr geil), aber ein Recht dazu das durchzusetzen haben sie nicht. Wenn sie es zu grob versuchen einen dazu zu bewegen wäre es ggf. sogar schon Nötigung. Und wenn es abseits vom rechtlichen zum Schutz der eigenen Birne und Kamera einen Grund gibt sich besser nicht mit manchen Security-Jungs anzulegen, dann den, dass ausgerechnet sie öfters vom Recht des Stärkeren / der Straße ausgehen. Aber da sind auch die Veranstalter selbst schuld wenn sie sich nichts besseres mehr leisten als das was eben heutzutage für 6 oder 7 Euro die Stunde kommt. Leider hält schlechte Security keinen davon ab nächstes Mal wieder zu kommen, also funktioniert es.
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Es kommt halt auf die AGB des Veranstalters an. Wenn nichts dort steht, können die Sicherheitsleute das Löschen IHRES Fotos verlangen. Sicherlich nicht die von der gesamten Speicherkarte. Den rechtlichen Zwang dazu kann allerdings nur die Polizei durchsetzen. Wurde hier auch schonmal irgendwo geschrieben.
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Wie wäre es einfach mal den Wunsch zu respektieren nicht von Fremden fotografiert werden zu wollen? Sollte einfach zum Anstand gehören.
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Es kommt halt auf die AGB des Veranstalters an. Wenn nichts dort steht, können die Sicherheitsleute das Löschen IHRES Fotos verlangen. Sicherlich nicht die von der gesamten Speicherkarte. Den rechtlichen Zwang dazu kann allerdings nur die Polizei durchsetzen. Wurde hier auch schonmal irgendwo geschrieben.

Richtig, da müssten die Herren schon die Polizei hinzurufen. Aber es ist nicht so, dass die Polizei dann die Löschung der Fotos durchsetzt. Auf Basis welchen Gesetzes und wie? Mit vorgehaltener Pistole? Wir sind ja nicht im Iran und die Damen und Herren in grün können die Situation auf die Schnelle auch gar nicht beurteilen. Es ist ja noch nichtmal klar, ob diese Großveranstaltung nicht öffentlich war, nur weil Security anwesend war. Die Polizei nimmt in so einem Fall sicherlich die Speicherkarte an sich und wenn man Pech und sie keine Ahnung haben auch einfach die ganze Ausrüstung. Mit so einem Mist könnte man dann Gerichte beschäftigen. Und weil da keiner Bock drauf hat, wird man die Fotos löschen und die Mütchen der Security-Mannen wären gekühlt. Aber ein gesetzlich verbrieftes Recht zur Löschung von Fotos hat erstmal niemand, schon gar nicht wenn die Sache nicht so eindeutig ist und das ist sie hier ja nicht.

Wie wäre es einfach mal den Wunsch zu respektieren nicht von Fremden fotografiert werden zu wollen? Sollte einfach zum Anstand gehören.


Tendenziell bin ich ja dabei wenn man sagt, dass man es schon respektieren sollte wenn jemand nicht fotografiert werden möchte. Das Recht am eigenen Bild ist hoch einzuschätzen. Aber in diesem Fall denke ich mir, dass man eben nicht auf einer Großveranstaltung arbeiten sollte wenn man Probleme mit Fotos hat. Dort sind nunmal immer Medien anwesend. Selbst als nur erkennbares Beiwerk (wogegen man im allgemeinen gar nichts machen kann) kann dann man immer auf Fotos landen und auch im Fernsehen. Da gibts einfach wenig akzeptable Gründe sich fotografisch einschränken zu lassen, WENN das Fotografieren auf so einer Veranstaltung denn erlaubt ist (und Regelungen vonwegen "Du darfst alle fotografieren ausser unsere Leute" habe ich noch nicht gesehen). Sonst kann man bald gar keine Fotos mehr machen, auch nicht im öffentlichen Raum.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Es kommt halt auf die AGB des Veranstalters an. Wenn nichts dort steht, können die Sicherheitsleute das Löschen IHRES Fotos verlangen.

Und das kannst Du mit Sicherheit sagen? Weil es hier im Forum schon einmal irgendwo geschrieben stand? Glaubst Du wirklich, daß mittels AGB alle anderen Gesetze auszuhebeln sind? Ich nicht.

domeru
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Welche Rechte habe ich mit dem Presseausweis??

Die gleichen, wie ohne.

-> Konkret: Ich habe bei einer Großeveranstaltung Security-Personal fotografiert. Die forderten die Löschung der Speicherkarte. Können die das ???

Das ist eine Grauzone. Hat der Veranstalter es in den AGB verboten, dann können die das. Ansonsten darfst du sie allerhöchstens ablichten, aber das Foto nicht einmal deiner Tante zeigen. Bilden sie eine Gruppe von mehreren Leuten oder sind nur Beiwerk ist das (wenn nicht durch AGB ausgeschlossen) haben sie keine Handhabe. Schlägt ein Türsteher im öffentlichen Raum zu, wird er dadurch jedoch in der Regel zu einer relativen Person der Zeitgeschichte und somit für Pressefotografen zum Freiwild.

Wie sieht es aus, wenn ich nen PResseausweis habe?? -- KAnn ich dann nicht "alles" fotografieren??? - also im Rahmen der Pressefreiheit( obwohl was heisst das genau??))

Dann darfst du alles fotografieren, was jemand auch ohne Presseausweis darf.

Benötige ich bei Pressearbeit, oder Künstlerischer Arbeit immer schriftliche ModelReleases mit Adresse und Co???

Presse - Jein. Bei minderjährigen Zöglingen der "Isch-hab-Rechtsschutzversicherung" ist es hin und wieder angebracht. Wenn du als (Presse-)Fotograf deutlich erkennbar bist und dir ein Mensch vor der Kamera posiert, hat er damit praktisch eingewilligt. Bei künstlerischer/(ge)werblicher Fotografie ist in aller Regel eine Freigabe erforderlich.
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Wie wäre es einfach mal den Wunsch zu respektieren nicht von Fremden fotografiert werden zu wollen? Sollte einfach zum Anstand gehören.

Das könnte man natürlich respektieren, klar. Genausogut könnte der Photographierte auch respektieren, daß er in der Öffentlichkeit photographiert werden darf… Was nun? Wer gibt wessen Forderung und aus welchen Gründen nach? Das kann wohl nur von den Betroffenen in der konkreten Situation entschieden werden.

Bezgl. Anstand: Darüber ließe sich ellenlang diskutieren, was denn genau unter Anstand zu verstehen ist… unter Berücksichtigung der Glaubenssätze derer, die sich des Anstands bezichtigen und ihrer Charakterstruktur. Stoff für mehrere Tausend posts… Oder glaubst Du, daß es ein allgemeingültiges Verständnis für Anstand gibt? Begriffe wie Anstand, gute Kinderstube, Moral werden doch im Allgemeinen als Totschlagargumente benutzt, um dem Gegenüber ein schlechtes Gewissen einzureden, ihn zum Einlenken zu bewegen, um am Ende Recht zu bekommen und von Gleichgesinnten applaudiert zu werden… Dieser Trick funktioniert leider nicht bei Allen… ;)

domeru
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Und das kannst Du mit Sicherheit sagen? Weil es hier im Forum schon einmal irgendwo geschrieben stand? Glaubst Du wirklich, daß mittels AGB alle anderen Gesetze auszuhebeln sind? Ich nicht.

Ich zitiere mal aus der AGB eine x-beliebigen Veranstalters:

Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere moderne Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.

Ich sprach dabei nicht von allen Gesetzen, sondern die Konkretisierung einzelner.

Dadurch, dass du die Karte kaufst, willigst du diesen AGBs ein. So einen Text findest du eigentlich grundsätzlich bei Sportveranstaltungen oder Konzerten.

Hinzu kommt § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG

Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit7.

Man darf also durchaus die Bilder redaktionell später weiter verwenden. Das ganze ist hier nochmal nachzulesen: http://www.law-blog.de/251/fotorech...mlungen-und-hohere-zwecke-der-kunst/#more-251
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Ich sprach dabei nicht von allen Gesetzen, sondern die Konkretisierung einzelner.

Schon klar, daß nicht alle Gesetze gemeint sind. Gemeint sind alle Gesetze bezgl. Aufnahme und/oder Veröffentlichung.

Dadurch, dass du die Karte kaufst, willigst du diesen AGBs ein. So einen Text findest du eigentlich grundsätzlich bei Sportveranstaltungen oder Konzerten.

Durch den Kauf einer Karte willige ich ersteinmal KEINEN AGB ein. AGB willige ich rechtskräfitig nur VOR dem Kauf einer Karte ein, wenn gewährleistet ist, daß die AGB gut sichtbar und erkennbar und ohne Nachfragens meinerseits: ausgehängt wurden oder darauf hingewiesen wurde oder per Bestellung im i-net leicht zugänglich und einsehbar gemacht wurden (so in etwa). Alles Andere sind Forenmythen von Leuten, die ihre law-and-order Phantasien ausleben möchten.

Hinzu kommt § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG

…/…Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit7.

Photographiert werden darf jeder, der sich in der Öffentlichkeit aufhält. Mit Abbildungsfreiheit ist die Veröffentlichung gemeint und diese ist tatsächlich nur unter bestimmten Vorrausetzungen möglich… aber das haben wir ja schon bis zum Exzess in anderen Threads erörtert.

Man darf also durchaus die Bilder redaktionell später weiter verwenden.

Genau.

domeru
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Ich bin zwar nicht der absolute Fachmann in der Sache aber:

vor kurzem erst hat die Princess of Monaco durchgesetzt das sie eben nicht beim einkaufen etc., ohne Zustimmung fotografiert werden darf.
Das Fotografieren von Personen in abgeschlossenen Räumen (gedacht war an Toilette, Umziehkabine, angetrennter Restaurantteil usw.) ist ebenfalls ohne zustimmung auch von Personen der Zeitgeschichte wie der Princess verboten.

Security Personal ist bestimmt kein Personal der Zeitgeschichte und wenn ich auf so eine Veranstaltung bin möchte ich auch nicht fotografiert werden. Natürlich gilt da wo kein Kläger kein Richter. Wenn ich dem Fotografen aber irgendwie habhaft werden kann dann gibts eine Klage vor dem Richter und dort werde ich auch recht bekommen. Wenn ich mein Bild dann irgendwo auf einer Internetseite sehe werde ich einen Rechtsanwalt beauftragen auf Unterlassung zu klagen und wenn möglich auch noch irgendwie Geld damit herausschlagen. Und da werde ich vor dem Richter wieder Recht bekommen.

Die Meinung von Einigen hier nur weil man eine Kamera vor der Nase hat kann einem die Persönlichkeiten bzw. Menschen vor der Kamera wurscht sein verstehe ich nicht.
Ich fotografiere bei Veranstaltungen auch Menschen ungefragt. Aber wenn dann einer auf mich zukommt und den Wunsch äußert sein Bild zu löschen dann werde ich dem selbstverständlich nachkommen. Das ist der Respekt vor einem anderen Menschen und der scheint manchen hier im Forum abhanden gekommen zu sein.
Wenn ich die Bilder später zu Wetbewerben oder Ausstellungen verwenden möchte gehe ich auf den Fotografierten zu und frage um Erlaubnis. Bisher hat mir das noch fast keiner verweigert. Damit bin ich zwar rechtlich nicht abgesichert, habe aber schon mal alle die das in den falschen Hals bekommen könnten und gegen mich vorgehen würden bis zu einem gewissen Grad aussortiert.
Ich finde das hat schon was mit guter Kinderstube zu tun.
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Ich zitiere mal aus der AGB eine x-beliebigen Veranstalters:

Der Eintrittskartenerwerberbzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere moderne Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.

Dann lies doch mal richtig. Wenn der Veranstalter ein Film- oder Fotografenteam beauftragt von der Veranstaltung Fotos zu machen dann kannst du als Zuschauer keine Rechte geltend machen wenn du da mit darauf zu sehen bist.

Du als Zuschauer mit einer Kamera um den Hals bist damit aber nicht gemeint.
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

vor kurzem erst hat die Princess of Monaco durchgesetzt das sie eben nicht beim einkaufen etc., ohne Zustimmung fotografiert werden darf.
Nö.

Sie hat nur durchgesetzt, daß bestimmte Fotos, die von ihr beim Einkaufen gemacht wurden, nicht veröffentlicht werden dürfen, weil sie zum geschützten Privatbereich, also zur Intimsphäre, gehören.

Das bedeutet nicht im entferntesten, daß nicht morgen andere Fotos, die Caroline beim Shoppen zeigen, veröffentlicht werden dürfen, weil eine andere Ausgangssituation und ein anderer Gesamtzusammenhang ihr Einkaufen zum berechtigten Gegenstand öffentlichen Interesses machen.

Um nur auf die Schnelle ein Beispiel zu konstruieren: Caroline wird beim Shoppen im Pelzgeschäft erwischt, wie sie einen Mantel aus Seehundfellen anprobiert. Und gleichzeitig engagiert sich die Prinzessin (tut sie nicht, könnte sie ja aber) gegen die Seehundjagd.

Und sofort würde jedes Gericht das vollkommen anders einstufen.

Bei Verfahren um das "Recht am eigenen Bild" geht es um immer um Einzelfallabwägungen, mit denen die relativ pauschalen Gesetzesbestimmungen präzisiert werden - müssen.

Und genau deshalb ist es praktisch völlig unmöglich, aus einem Urteil allgemeine "Rechtsvorschriften" abzuleiten.
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Du als Zuschauer mit einer Kamera um den Hals bist damit aber nicht gemeint.

Ich rede hier auch von Pressefotografen, für die meistens die gleichen Rechte eingeräumt werden, weil sie vom Veranstalter genehmigt wurden. Der Hobbyfotograf fällt hier wieder raus.

Ich bin zwar nicht der absolute Fachmann in der Sache

Bin auch nur Fotograf, kein Jurist :)

vor kurzem erst hat die Princess of Monaco durchgesetzt das sie eben nicht beim einkaufen etc., ohne Zustimmung fotografiert werden darf.

Wie Tom schon meinte, kommt es auf Verhältnisse an. Wenn sie sich eine Packung Cornflakes kauft, dürfte das für die Öffentlichkeit nicht von Belange sein. Sollte sie nen Schwangerschaftstest kaufen, sieht das wieder anders aus. Auch wenn ich persönlich da nicht fotografieren würde.
 
AW: Möglichkeiten+ Rechte beim Fotografieren anderer Pers.i. d. Öffentlichk(presseaus

Wenn ich dem Fotografen aber irgendwie habhaft werden kann dann gibts eine Klage vor dem Richter und dort werde ich auch recht bekommen.

Das wird wohl ein Wunschtraum bleiben. Ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht…

Aber wenn dann einer auf mich zukommt und den Wunsch äußert sein Bild zu löschen dann werde ich dem selbstverständlich nachkommen.

Kann man machen, muß aber nicht. Es macht auch einen entscheidenden Unterschied, wie jemand sich artikuliert, wenn er nicht photographiert werden möchte. Androhung von Gewalt erzeugt meist nur Gegengewalt…

Ich finde das hat schon was mit guter Kinderstube zu tun.

Und was GENAU? Solange es keine verbindliche Definition von 'gute Kinderstube' gibt, läßt sich da eine ganze Menge reininterpretieren. Ich finde es übrigens interessant, daß meist Leute, die eine 'gute Kinderstube' für sich beanspruchen (…und damit zum Ausdruck bringen wollen, daß sie die moralisch besseren Menschen sind), bei jeder Kleinigkeit mit Gewaltandrohungen (à la 'wenn ich ungefragt photographiert werde, bekomme ich Zuckungen in den Armen - Nein, ich habe niemanden geschlagen, hatte bloß einen Reflex…') oder gleich zum Anwalt rennen, um den Anderen in Grund und Boden zu stampfen. Nennt man solch ein Verhalten nun moralisch einwandfrei, nur lächerlich oder einfach nur armselig?

domeru
 
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