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Modelrelease bei Firmenfest

sylvia_b

Themenersteller
Folgende Situation:
Unsere Firma hat vor einigen Wochen in einem Biergarten ein Sommerfest gefeiert.

Nun habe ich durch Zufall eine ganzseitige Anzeige dieses Biergartens in einem lokalen Anzeigenblättchen entdeckt.
Zumindest nehme ich an, dass es eine Anzeige des Biergartens ist, weil oben klein auf der Seite "Promotion" steht. Aus dem Text raus könnte man aber ebensogut meinen, dass ein Redakteur der Zeitung Lokale der Umgebung testet und diese dann per Artikel den Lesern vorstellt. Vielleicht ist es auch eine Mischung aus redaktionellem Artikel und Werbung.

Auf der Seite befindet sich eine Spalte Text und 6 Bilder (3 groß und 3 klein). Auf einem kleinen Bild ist der Besitzer des Biergartens zu sehen, auf einem anderen ein Teller mit Souvlaki. Die restlichen 4 Bilder (3 groß, 1 klein) sind Bilder von unserem Firmensommerfest.
Es sind jeweils mehrere Personen drauf, halt so typische Biergartenbilder: Leute sitzen auf Bierbänken, Leute stehen am Buffet oder am Schwenkgrill, unsere Band.
Da ich selbst auf zwei Bildern groß drauf bin, weiss ich sicher, dass der Fotograf nicht um Erlaubnis für diese Aufnahmen gebeten hat. Genauer gesagt, habe ich gar nicht mitbekommen, dass ich fotografiert wurde (auch mein Mann hat es nicht mitbekommen, der auf einem Bild neben mir steht - und wir sind eigentlich beide sensibilisiert für unerwünschte Fotos von uns)
Klar, ich hab gesehen, dass da jemand während des gesamten Festes fotografiert, nur bin ich (und auch andere Kollegen) davon ausgegangen, dass das ein Mitarbeiter von uns ist - wir sind eine große Firma, da kennt nicht jeder jeden und die Ehepartner schon gleich gar nicht. Andere Kollegen haben ebenfalls fotografiert und ich habe den einen Herren eben nur als einen von vielen unbekannten Kollegen oder Ehepartner eines Kollegen gesehen und mich nicht weiter drum gekümmert.
Natürlich wurden wir auch im Nachhinein nicht darüber informiert, dass hier irgendwelche Bilder von uns irgendwo in so einem Käseblättchen veröffentlicht werden.

Wie verhält sich das rechtlich? Kann der Besitzer des Biergartens einfach so Bilder, die auf seinem Grundstück (und vermutlich auf seine Anweisung hin) gemacht worden, veröffentlichen? Ist das noch eine öffentliche Veranstaltung, wenn wir den Biergarten für ein Firmenfest anmieten???? Können wir als Firma dagegen irgendwas tun?

Mir ist klar, dass das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist und ich wohl im Nachhinein nichts gegen die Veröffentlichung dieser Bilder ausrichten kann. Ich möchte aber zukünftigen Situationen dieser Art vorbeugen, immerhin kann es ja durchaus sein, dass der Biergartenbesitzer immer mal wieder eine Anzeige schaltet und ich möchte beim nächsten Mal nicht z.B. unseren Geschäftsführer neben der Werbung eines Sexshops sehen.

Wie seht Ihr das? Was würdet Ihr mir raten zu tun?

Viele Grüße
Sylvia
 
Kommt auf die Bilder an.

Wenn eine Gruppe von Menschen auf einem Fest aufgenommen wird, wo auf dem Bild gestalterisch die Gruppe als solche dargestellt wird, ist das rechtens, sofern der Veranstalter seine Zustimmung gegeben hat.

Wenn hingegen Nahaufnahmen oder Detailbilder einzelner Personen gemacht werden, verstößt dies gegen deutsches Recht, falls keine Zustimmung der Person vorlag und das Motiv keine Person des öffentlichen Interesses ist.


Im harmlosesten Fall kannst du die betreffende Zeitung kontaktieren und auf den Vorfall hinweisen.

Rechtlich gesehen kannst du die Zeitung auch kostenpflichtig abmahnen wegen Verletzung des Urheberrechts sowie eine Klage einreichen, dass dir bei wiederholtem Verstoß eine bestimmte Sume bezahlt wird.

Was du konkret tun willst, bleibt dir überlassen.
 
wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe, dann wurde der gesamte biergarten für die firmenfeier gemietet. somit ist es keine öffentliche veranstaltung, sondern eine private feier. und der veranstalter (also die firma) müsste die zustimmung zur veröffentlichung der fotos geben... oder?

zur berichterstattung (zeitungsartikel) wären die bilder noch ok, wenn der veranstalter das ok dazu gegeben hat. aber nicht für werbezwecke. dafür ist dann aber doch ein modelrelease notwendig... ?

so hab ich das zumindest aus den fotorecht basics verstanden und auch nach ein paar mails mit unserem forenanwalt
 
Ja genau, wir haben den Biergarten gemietet. Es gab noch ein paar wenige frei zugängliche Tische, aber unser Bereich war von dem restlichen Teil abgesperrt, wir hatten auch einen eigenen Ausschank.

Ich stell mal ein Bild rein, damit Ihr eine Vorstellung bekommt.
EDIT: Bild wieder entfernt
 
Zuletzt bearbeitet:
Was du konkret tun willst, bleibt dir überlassen.

Na, zum Awalt rennen, die Rechtsschutzversicherung belasten, Abmahnen lassen und so richtig fett abkassieren. :evil:

Spaß beiseite...

Ich stell mal ein Bild rein, damit Ihr eine Vorstellung bekommt.

Sehe ich eigentlich kein Problem drin. Erstens sollte es Dich nicht tangieren, da es eine Gruppenaufnahme ist, also keine Portraitaufnahme von Dir und Deinem Mann. Zweitens ist es keine unvorteilhafte Aufnahme.

Ich persönlich verstehe dieses Gejammer immer nicht, wegen nicht genehmigten Aufnahmen und "das darf der doch nicht..."

Einfach mal locker sehen. Ich würde wohl zum Wirt gehen, und mich lachend beschweren, dass ich jetzt aber wohl ein Bier als Bezahlung gut hätte, wenn ich schon Werbung für ihn mache. Dann wird er mir lachend auf die Schulter klopfen, und ein Bierchen ausgeben.

Just my two pence...

Gruß Markus
 
Irgendwo gibt's ja auch noch das Hausrecht des Wirtes.... Wer weiß was zwischen Arbeitgeber und Wirt vereinbart wurde... Du warst schließlich auf einer Firmenveranstaltung. Und mal im Ernst.... es lohnt nicht sich darüber aufzuregen.

Stefan
 
Wer weiß was zwischen Arbeitgeber und Wirt vereinbart wurde... Du warst schließlich auf einer Firmenveranstaltung.

Ist vielleicht oben nicht so ganz klargeworden: meine Abteilung hat das Fest organisiert. Daher weiß ich sicher, dass da nichts vereinbart worden ist.

Ich frage auch nicht, was ich persönlich machen kann, sondern was meine Firma machen kann, damit nicht weitere Bilder von uns in irgendwelchen Blättchen erscheinen.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die Veröffentlichung der Bilder von unserem Fest für werbliche Zwecke zu untersagen?

Sylvia
 
Ich frage auch nicht, was ich persönlich machen kann, sondern was meine Firma machen kann, damit nicht weitere Bilder von uns in irgendwelchen Blättchen erscheinen.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die Veröffentlichung der Bilder von unserem Fest für werbliche Zwecke zu untersagen?

Was ich nicht verstehe, warum fragst Du lieber hier in einem eigentlich Fachfremden Forum, wo Du sowieso nur auf das gefährliche Glatteis des Zweidrittelwissen geführt wirst, anstelle das Problem - sofern es eines ist - mit Deinem Chef, einem Anwalt und/oder dem Wirt zu besprechen.

Das ist nicht böse gemeint, aber macht einfach mehr Sinn, wenn es Dich und Deine Firma tatsächlich so doll stört.

Unter normal denkenden und vernünftig handelnden, erwachsenen Menschen sollte meiner Meinung nach für so etwas ein kurzes, klärendes, persönliches Gespräch ausreichen. Wenn das nichts bringt, kann man immer noch nach rechtlichen Möglichkeiten schauen. Ein cleverer Anwalt findet da immer was.

Gruß Markus
 
jo eigentlich sollte auch eine mittelgrosse unternehmung schon eine art rechtberatung haben oder zumindest einer der was davon versteht.

gruss
 
Kommt erst mal ganz darauf an, ob es sich jetzt um eine werbliche Anzeige handelt oder um einen rein redaktionellen Beitrag.
In erstem Fall hätte natürlich ganz klar ein entsprechendes model release der abgebildeten Personen vorliegen müssen (Sache des Fotografen).
Eine rein redaktionelle Verwendung wäre im Prinzip schon etwas anderes, allerdings soll es hier ja eine geschlossene Firmenveranstaltung gewesen sein?
Da kann m.E. nicht einfach ein Zeitungsfotograf rumlaufen und frei jeden fotografieren, wie er will und die Bilder dann veröffentlichen.
Ihr könntet mal bei der Readktion nachfragen, wie die die rechtliche Situation sehen würden und wenn einen das nicht befriedigt, die einem blöd kommen und man es klären will, bleibt nur der Weg zu einem Anwalt (aber möglichst einer, der Medienrecht als Spezialgebiet hat, kein Wald- und Wiesenanwalt).
Ob man was unternehmen will, muss aber jeder selber wissen.
Ich persönlich würde zumindest einmal nachfragen, wie die dazu kommen, die Bilder einfach zu veröffentlichen und wenn mich das aufregen und stören würde, würde ich zum Anwalt gehen.
Muss aber wie gesagt jeder selber wissen ........

Andreas
 
Hallo Andreas,
ich danke Dir sehr für Deine Antwort. Das hilft mir weiter.
Wir werden erstmal die Redaktion kontaktieren.

@ kentsfield: natürlich könnte ich den Vorgang einfach an unsere Rechtsabteilung geben, nur - wie Andreas das schon richtig erkannt hat - sind das natürlich keine Spezialisten für Medienrecht und haben das Wort Model Release vermutlich noch nie in ihrem Leben gehört.
Da muss man sich überlegen, ob wir das nicht lieber hier erst mal über unsere Abteilung zu klären versuchen (natürlich im Guten!), bevor wir da gleich zur Rechtsabteilung rennen.

@HectorSamuel: Hier treiben sich keineswegs nur 2/3-Wissende herum, sondern auch Leute, die den ganzen Tag beruflich mit Bildrechten zu tun haben. Glaub mir, ich bin durchaus in der Lage, hier Halbwissen von Fachwissen zu unterscheiden.

Sylvia
 
@HectorSamuel: Hier treiben sich keineswegs nur 2/3-Wissende herum, sondern auch Leute, die den ganzen Tag beruflich mit Bildrechten zu tun haben. Glaub mir, ich bin durchaus in der Lage, hier Halbwissen von Fachwissen zu unterscheiden.

Das ist zwar richtig, aber keine Garantie für korrekte Aussagen. Aber solange Du das richtig auseinanderhalten kannst, ist alles im Lot.

Nur, wie gesagt, halte ich ein klärendes Gespräch mit dem, für die Veröffentlichung, Verantwortlichen für die Sinnvollste Lösung. Wozu groß den Aufriss starten, wenn der Wirt vielleicht sofort einlenkt,und seine Zusage gibt, keine weiteren Bilder mehr zu veröffentlichen?

Wie gesagt, verstehe ich das Problem vom Grundsatz her schon nicht. Aber das ist vermutlich Einstellungssache. Ich würde darüber eher schmunzeln. Evtl. dem Wirt ein Getränk aus der Tasche "labern". Aber damit wäre die Sache auch schon wieder vergessen.

Ich möchte es mal so ausdrücken: Nicht immer alles so verbissen sehen. Einfach mal locker bleiben und lächeln. :)
 
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