sylvia_b
Themenersteller
Folgende Situation:
Unsere Firma hat vor einigen Wochen in einem Biergarten ein Sommerfest gefeiert.
Nun habe ich durch Zufall eine ganzseitige Anzeige dieses Biergartens in einem lokalen Anzeigenblättchen entdeckt.
Zumindest nehme ich an, dass es eine Anzeige des Biergartens ist, weil oben klein auf der Seite "Promotion" steht. Aus dem Text raus könnte man aber ebensogut meinen, dass ein Redakteur der Zeitung Lokale der Umgebung testet und diese dann per Artikel den Lesern vorstellt. Vielleicht ist es auch eine Mischung aus redaktionellem Artikel und Werbung.
Auf der Seite befindet sich eine Spalte Text und 6 Bilder (3 groß und 3 klein). Auf einem kleinen Bild ist der Besitzer des Biergartens zu sehen, auf einem anderen ein Teller mit Souvlaki. Die restlichen 4 Bilder (3 groß, 1 klein) sind Bilder von unserem Firmensommerfest.
Es sind jeweils mehrere Personen drauf, halt so typische Biergartenbilder: Leute sitzen auf Bierbänken, Leute stehen am Buffet oder am Schwenkgrill, unsere Band.
Da ich selbst auf zwei Bildern groß drauf bin, weiss ich sicher, dass der Fotograf nicht um Erlaubnis für diese Aufnahmen gebeten hat. Genauer gesagt, habe ich gar nicht mitbekommen, dass ich fotografiert wurde (auch mein Mann hat es nicht mitbekommen, der auf einem Bild neben mir steht - und wir sind eigentlich beide sensibilisiert für unerwünschte Fotos von uns)
Klar, ich hab gesehen, dass da jemand während des gesamten Festes fotografiert, nur bin ich (und auch andere Kollegen) davon ausgegangen, dass das ein Mitarbeiter von uns ist - wir sind eine große Firma, da kennt nicht jeder jeden und die Ehepartner schon gleich gar nicht. Andere Kollegen haben ebenfalls fotografiert und ich habe den einen Herren eben nur als einen von vielen unbekannten Kollegen oder Ehepartner eines Kollegen gesehen und mich nicht weiter drum gekümmert.
Natürlich wurden wir auch im Nachhinein nicht darüber informiert, dass hier irgendwelche Bilder von uns irgendwo in so einem Käseblättchen veröffentlicht werden.
Wie verhält sich das rechtlich? Kann der Besitzer des Biergartens einfach so Bilder, die auf seinem Grundstück (und vermutlich auf seine Anweisung hin) gemacht worden, veröffentlichen? Ist das noch eine öffentliche Veranstaltung, wenn wir den Biergarten für ein Firmenfest anmieten???? Können wir als Firma dagegen irgendwas tun?
Mir ist klar, dass das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist und ich wohl im Nachhinein nichts gegen die Veröffentlichung dieser Bilder ausrichten kann. Ich möchte aber zukünftigen Situationen dieser Art vorbeugen, immerhin kann es ja durchaus sein, dass der Biergartenbesitzer immer mal wieder eine Anzeige schaltet und ich möchte beim nächsten Mal nicht z.B. unseren Geschäftsführer neben der Werbung eines Sexshops sehen.
Wie seht Ihr das? Was würdet Ihr mir raten zu tun?
Viele Grüße
Sylvia
Unsere Firma hat vor einigen Wochen in einem Biergarten ein Sommerfest gefeiert.
Nun habe ich durch Zufall eine ganzseitige Anzeige dieses Biergartens in einem lokalen Anzeigenblättchen entdeckt.
Zumindest nehme ich an, dass es eine Anzeige des Biergartens ist, weil oben klein auf der Seite "Promotion" steht. Aus dem Text raus könnte man aber ebensogut meinen, dass ein Redakteur der Zeitung Lokale der Umgebung testet und diese dann per Artikel den Lesern vorstellt. Vielleicht ist es auch eine Mischung aus redaktionellem Artikel und Werbung.
Auf der Seite befindet sich eine Spalte Text und 6 Bilder (3 groß und 3 klein). Auf einem kleinen Bild ist der Besitzer des Biergartens zu sehen, auf einem anderen ein Teller mit Souvlaki. Die restlichen 4 Bilder (3 groß, 1 klein) sind Bilder von unserem Firmensommerfest.
Es sind jeweils mehrere Personen drauf, halt so typische Biergartenbilder: Leute sitzen auf Bierbänken, Leute stehen am Buffet oder am Schwenkgrill, unsere Band.
Da ich selbst auf zwei Bildern groß drauf bin, weiss ich sicher, dass der Fotograf nicht um Erlaubnis für diese Aufnahmen gebeten hat. Genauer gesagt, habe ich gar nicht mitbekommen, dass ich fotografiert wurde (auch mein Mann hat es nicht mitbekommen, der auf einem Bild neben mir steht - und wir sind eigentlich beide sensibilisiert für unerwünschte Fotos von uns)
Klar, ich hab gesehen, dass da jemand während des gesamten Festes fotografiert, nur bin ich (und auch andere Kollegen) davon ausgegangen, dass das ein Mitarbeiter von uns ist - wir sind eine große Firma, da kennt nicht jeder jeden und die Ehepartner schon gleich gar nicht. Andere Kollegen haben ebenfalls fotografiert und ich habe den einen Herren eben nur als einen von vielen unbekannten Kollegen oder Ehepartner eines Kollegen gesehen und mich nicht weiter drum gekümmert.
Natürlich wurden wir auch im Nachhinein nicht darüber informiert, dass hier irgendwelche Bilder von uns irgendwo in so einem Käseblättchen veröffentlicht werden.
Wie verhält sich das rechtlich? Kann der Besitzer des Biergartens einfach so Bilder, die auf seinem Grundstück (und vermutlich auf seine Anweisung hin) gemacht worden, veröffentlichen? Ist das noch eine öffentliche Veranstaltung, wenn wir den Biergarten für ein Firmenfest anmieten???? Können wir als Firma dagegen irgendwas tun?
Mir ist klar, dass das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist und ich wohl im Nachhinein nichts gegen die Veröffentlichung dieser Bilder ausrichten kann. Ich möchte aber zukünftigen Situationen dieser Art vorbeugen, immerhin kann es ja durchaus sein, dass der Biergartenbesitzer immer mal wieder eine Anzeige schaltet und ich möchte beim nächsten Mal nicht z.B. unseren Geschäftsführer neben der Werbung eines Sexshops sehen.
Wie seht Ihr das? Was würdet Ihr mir raten zu tun?
Viele Grüße
Sylvia