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Model-Release bei Tierfotografie?

philoSophie

Themenersteller
Hallo zusammen,

i. d. R. fotografiere ich ja meine eigenen Tiere.

Am Wochenende nun habe ich aber die Gelegenheit, auf einer "Messe" die Tiere der Aussteller zu fotografieren.

Wie schaut es da aus mit den Rechten am Bild? Muss ich diese vertraglich einholen, wenn ich gute Exemplare beispielsweise an eine Bildagentur weitergeben möchte?

LG
 
Wie schaut es da aus mit den Rechten am Bild? Muss ich diese vertraglich einholen, wenn ich gute Exemplare beispielsweise an eine Bildagentur weitergeben möchte?

So aus dem Stehgreif heraus würde ich sagen, nein, brauchst Du nicht. Bei Tieren wäre allenfalls ein Proberty Release fällig, da sie ja keine Personen sind. Da die Eigentümer der Tiere, selbst wenn es Züchter sind, lediglich ein Eigentumsrecht besitzen, aber nur einen kleinen künstlerischen, gestalterischen oder sonstigen Einfluss auf das Aussehen der Tiere haben und die Ausstellung ja wohl öffentlich zugänglich ist, sehe ich da eigentlich kein Problem. Du kannst ja höflicherweise fragen ob etwas gegen die Veröffentlichung der Bilder stehen würde und gleichzeitig anbieten, den Namen des Züchters oder Eigentümers in die EXIF-Daten aufzunehmen.

Viele Grüße
Wolfgang
 
Nach meinem Wissensstand bist du mit einem Propertyrelease auf der sicheren Seite.
Rechtlich sind Tier Eigentum des Besitzers (keine Personen).
Es gilt also die selbe Rechtslage, wie wenn du jetzt das Haus von jemandem fotografierst und veröffentlichen willst.

(Ohne anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit)
 
Die Frage ist vor einige Wochen ziemlich detailliert besprochen worden: Suche anwerfen.

Aus diesem Thread kommt folgende Quintessenz: Du brauchst nur das Hausrecht zu beachten. Tieren sind rechtlich gesehen Sachen und haben keinen "Recht am eigenen Bild".
 
Die Frage ist vor einige Wochen ziemlich detailliert besprochen worden: Suche anwerfen.

Aus diesem Thread kommt folgende Quintessenz: Du brauchst nur das Hausrecht zu beachten. Tieren sind rechtlich gesehen Sachen und haben keinen "Recht am eigenen Bild".

DAS ist völliger Quatsch....
solange nicht glasklar ist

um welches Tier es sich handelt und welche Umstände da zutreffen!

Züchter mit neuem Araber der vielversprechend Gewinne einfahren soll...
kannst du nicht als "rechtlose Sache" irgendwo reinstellen...
und hoffen das nix passiert:angel:
Mfg gpo
 
DAS ist völliger Quatsch....
solange nicht glasklar ist

um welches Tier es sich handelt und welche Umstände da zutreffen!

Züchter mit neuem Araber der vielversprechend Gewinne einfahren soll...
kannst du nicht als "rechtlose Sache" irgendwo reinstellen...
und hoffen das nix passiert:angel:
Mfg gpo

Aha, das denkst Du, oder das weißt Du? Quelle?
 
DAS ist völliger Quatsch....
solange nicht glasklar ist

um welches Tier es sich handelt und welche Umstände da zutreffen!

Züchter mit neuem Araber der vielversprechend Gewinne einfahren soll...
kannst du nicht als "rechtlose Sache" irgendwo reinstellen...
und hoffen das nix passiert:angel:

Interessante Rechtsauffassung (mehr Kohle, mehr Rechte).
Der "neue Araber" ist genau so eine Sache wie das Meerschweinchen der Nachbarskinder.

GoLdmember
 
Wie schaut es da aus mit den Rechten am Bild?
In der bisherigen Diskussion sind die Rechte Dritter etwas zu sehr schwarz/ weiss dargestellt worden.

Es gibt die Rechte des Fotografen: Der Fotograf gestaltet ein Bild. Damit hat er alle Rechte, die mit der Gestaltung zusammenhängen - aber noch lange nicht die Rechte, die mit dem Abgebildeten in Zusammenhang stehen.

Es gibt Rechte, die mit dem Abgebildeten in Zusammenhang stehen: Das kann in dem Fall durchaus das Recht an der Abbildung einer eigenen Züchtung sein (siehe gpo). Der alleinige Verweis auf eine Sache greift hier eventuell nicht. Der Züchter kann durchaus seine Ansprüche an der Abbildung (bzw. aus dem Verfielfältigungsverbot) daraus herleiten, dass damit verbundene Einkünfte auf seinem geistigen Eigentum (der Züchtung) beruhen und diese für sich alleine beanspruchen. Das kann aber auch eine besondere Präsentation des Tieres sein (denkt mal an die Frisur von Hunden), die auch eine eigenständige geistige Schöpfung sein kann.

Und dann gibt es noch die Rechte des Veranstalters, der diese "Messe" ausrichtet.

Muss ich diese vertraglich einholen, wenn ich gute Exemplare beispielsweise an eine Bildagentur weitergeben möchte?
Würde ich an Deiner Stelle tun, denn gegenüber einer seriösen Agentur musst Du ja versichern, alle Rechte innezuhaben. Entweder greift sich der Veranstalter alle Rechte, auch die der Aussteller, dann brauchst Du nur ihn. Oder er tut es nicht, dann brauchst Du neben der Einwilligung des Veranstalters auch die der jeweiligen Hundebesitzer. Vielleicht auch noch des Hundefrisörs (das ist durchaus ernst gemeint, siehe neueste Entwicklung bei Visagisten/ -innen, deren Tätigkeit der Gesetzgeber jüngst als eigene künstlerische Leistung defniert hat)!

Für den, der sich näher mit diesem Gebiet auseinandersetzen will, sei die Profifoto empfohlen, die in regelmäßigen Abständen juristische Abhandlungen "fotografengerecht" veröffentlicht und vor allem auf die Hintergründe eingeht. Urteile sind immer Einzelfallentscheidungen, die dann gerne zusammenhanglos im Web zitiert und verlinkt werden.
 
Vielen Dank, Horst.

Ich fasse also für mich zusammen: Um Unklarheiten und späteren Problemen aus dem Weg zu gehen, werde ich ein kleines "Handzettelchen" entwerfen, auf dem der Katzenbesitzer mir die Weiterverwendung (auch für kommerzielle Zwecke) der Fotos genehmigt.
 
Moin,

habs ja fast geahnt mal wieder....

ja ich habe einen Katzennachbarn
und der rast mit seinen Rassekatzen dauern los Punkte sammeln!

dabei kam dann ein Angebot nicht nur vom Züchterverein
sondern auch Werbbilder für Futterhersteller...

und (wie auch immer) da ging was schief!!!...
nun liegen alle im Klinch und die Gestze taugen nicht viel denn...

wegen 100-300 Piepen geht man eben nicht vor den Kadi!
Mfg gpo
 
DAS ist völliger Quatsch....
solange nicht glasklar ist

um welches Tier es sich handelt und welche Umstände da zutreffen!

Züchter mit neuem Araber der vielversprechend Gewinne einfahren soll...
kannst du nicht als "rechtlose Sache" irgendwo reinstellen...
und hoffen das nix passiert:angel:
Mfg gpo
Es war also keinen Quatsch, sondern nur kurz und knapp... Echte Maenner sagen dann: Sorry!
 
wegen 100-300 Piepen geht man eben nicht vor den Kadi!
Mfg gpo

Das wäre zwar schön, aber entspricht leider viel zu oft nicht so genau der Realität.................. :(

Hab gerade einfach mal geguckt, was z.B. iStockphoto dazu schreibt. Deren rechtliche Infos scheinen mir (schon in deren eigenen Interesse) immer ganz gut recherchiert zu sein:

Die Anforderungen an das Property Release (Einverständniserklärung des Eigentümers) sind nicht so klar wie beim Model Release. Es gibt kein umfassendes Recht, das die Bildrechte am Eigentum so verbindlich wie bei den Personenbildrechten regelt. Trotzdem gibt es gute Gründe für spezielle Bilder Property Releases einzuholen: (i) in Fällen, wo das Eigentum eindeutig dem Eigentümer zugeordnet werden kann und ihn ggf. belasten oder diffamieren könnte; (ii) in Fällen, wo die Abbildung fremden Eigentums ohne deren Einwilligung zu einem Verstoß fürhen könnte, der in einer Adaption oder dem Nachbau dieses Eigentums führen könnte. Wann immer man auf das Eigentum eines anderen geht, diesen Raum betritt, um unbemerkt eine Bild zu machen, liegt im Grunde ein Verstoß vor. Dabei besser den Eigentümer vorher fragen und ein Property Release unterschreiben lassen.
iStock empfiehlt generell ein Property Release einzusetzen, wenn das Eigentum als zum Eigentümer zugehörig erkannt werden kann - das sind nicht nur Häuser, es gilt im Grunde auch für Katzen, Autos und alle anderen persönlichen Gegenstände. Je eigenständiger diese Stücke sind, je eher sie also einem Besitzer bzw. Eigentümer zugeordnet werden können, umso größer ist die Notwendigkeit für ein Property Release.
Das Property Release muss von dem rechtmäßigen Eigentümer oder seinen Vertretern gegengezeichent werden. Die Formalitäten sind ansonsten die gleichen wie beim Model Release.

(Siehe: http://deutsch.istockphoto.com/tutorial_9.1_propertyrelease.php)
 
Vielen Dank, Stefan!! :top:

Wie sieht es aus - reicht ein "formloser" Zettel, auf dem mir die Besitzer den Namen, die Rasse, die Farbe des Tieres sowie ihre Kontaktdaten ausfüllen und unterzeichnen, dass sie einer Weiterverwendung auch für kommerzielle Zwecke zustimmen, oder muss das ganze richtiggehend als "Property Release Vertrag" angepreist werden?
Das würde manche Leute sicherlich erstma stutzig machen.
 
dass sie einer Weiterverwendung auch für kommerzielle Zwecke zustimmen

Ich denke das reicht bei jedem 2. oder 3. damit auch das Portemonnaie aufgeht.(Damit da was reinkommt) :ugly:
Aber anders geht es wohl nicht.

Aber gegen die "Ich will aber auch ein Bild haben" habe ich einen Tipp.
Ich lasse mir nicht deren Mailadresse geben, sondern rücke meine raus
mit dem Satz "Einfach mal melden - ich schicke dann ein Bild per Mail"
Es meldet sich zum Glück ganz selten einer.
 
Nunja, die Sache sieht schon ein wenig anders aus:

Ich habe da einen richtigen Fotostand, wo die Leute mit ihrem Tierchen hinkommen können, um es fotografieren zu lassen (das ist zwar nicht STandard aber doch ein sehr gern gesehenes Feature auf solchen Ausstellungen). Sie bekommen von mir die Fotos auf CD und zahlen natürlich für diese Fotografien.

Es ist also nicht so, dass ich so eine Art Reportagefotografin dort bin.

You know? :o
 
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