• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Meine Hilfe als Hobbyfotograf wird benötigt

MichaAc

Themenersteller
Ich brauche eure Hilfe, leider eilt es ein wenig weil die Aktion schon bald stattfinden soll und entsprechende Werbung in der Zeitung geschaltet wird.

Eine gute Freundin (selbstständig, Frisörmeisterin, Visagistin) möchte zu Eigenwerbungszwecken in einem Dm Markt eine Aktion durchführen bei der Leute geschminkt und frisiert werden.

Eine weitere Idee ist diese Leute anschließend im Dm Markt zu fotografieren. Die fertig ausbelichteten Bilder können dann kostenlos im Salon abgeholt werden.

Nun komme ich ins Spiel. Sie hat mich gefragt ob ich für ein paar Stunden eben diese Bilder machen kann. Blitzanlage ist vorhanden ebenso Faltenhintergründe und was man sonst noch dafür braucht.

Jetzt aber zu meiner Frage: Wie sieht das steuerrechtlich aus. Ich bekomme kein Geld dafür werde aber durch Reklame (Zeitung, Flyer) als Fotograf angepriesen. Außerdem habe ich die Möglichkeit vor Ort selber etwas für mich und mein neues Studio zu werben.

Habe dieses Studio noch nicht lange und wollte es eigentlich erst nur für private Zwecke benutzen, nun kommt aber die Idee mit meinem Hobby ein wenig Geld zu verdienen.

Die Nachfrage im Bekanntenkreis und mittlerweile weit darüber hinaus ist recht groß und es stellt sich mir die Frage warum ich dies bisher immer kostenlos gemacht habe.

Ich arbeite in einem Vollzeitjob und die Fotografie ist bisher nur ein Hobby.
Mittelfristig könnte ich mir evtl. vorstellen ein Gewerbe an zu melden und die Fotografie nebenberuflich zu machen.

Aber was konkret muss ich jetzt kurzfristig für die Sache im Dm Markt beachten.
Möchte meiner Bekannten sehr gerne bei dieser Aktion helfen bin aber unsicher ob ich das so machen darf.

Danke schon mal für eure Antworten :top:

Gruß Micha
 
zieh dir hierzu mal das hier rein.

Die geplante Aktion bringst du meiner Meinung nach locker unter dem Begriff der "Liebhaberei" unter. Damit wäre das ganze steuerlich irrelevant. Die Einnahmen dürften ja nicht annähernd reichen, um die Kosten (Abschreibung für Equipment) zu decken.

Wenn du planst, ein Gewerbe anzumelden, lass dich am besten von einem Steuerberater ausführlich beraten.
 
Guten Morgen Lemonsoda,

danke dir schon mal für die schnelle Antwort. Ich denke auch dass dies ohne weiteres als ''Liebhaberei'' durch geht.

Es werden ja eigentlich gar keine Einnahmen gemacht es geht nur um den Zweck der Eigenwerbung.
Darf ich denn da auch für mich Werbung machen oder mache ich da Leute auf mich aufmerksam die Vermuten müssten, dass ich nebenher Geld verdiene.

Grundsätzliche Frage: Brauche ich überhaupt ein Gewerbe oder darf ich auch ohne dieses, Geld mit der Fotografie verdienen und diese Einnahmen am Jahresende bei der Steuer anmelden?

Ich möchte nichts unrechtes tun, kenne mich aber da nicht so aus was ich darf und was nicht.
 
Grundsätzliche Frage: Brauche ich überhaupt ein Gewerbe oder darf ich auch ohne dieses, Geld mit der Fotografie verdienen und diese Einnahmen am Jahresende bei der Steuer anmelden?
Die Frage wurde hier schon sehr oft diskutiert und dabei nie vollständig beantwortet, weil der Dschungel an Vorschriften für Laien unüberschaubar ist; manches ist sogar regional unterschiedlich. Die Empfehlung, vor Ort einen Steuerberater oder Anwalt hinzuzuziehen, ist hier die einzig brauchbare.
Viele Leute scheuen professionelle Beratung wegen der erwarteten Kosten, jammern aber dann, wenn sie plötzlich Zwangsmitglied in der IHK, HK, BG usw. werden und Beiträge zahlen müssen, die bei kluger Planung vermeidbar gewesen wären. So eine einmalige Beratung beim Anwalt kostet wirklich nicht die Welt; einfach anrufen und fragen.

Ich bekomme kein Geld dafür werde aber durch Reklame (Zeitung, Flyer) als Fotograf angepriesen. Außerdem habe ich die Möglichkeit vor Ort selber etwas für mich und mein neues Studio zu werben.
Wenn Du das machst, wirst Du ganz schnell unerfreulichen Kontakt mit der Handwerkskammer bekommen, in deren Zuständigkeitsbereich Du wilderst. Öffentlich für ein eigenes Studio zu werben ist so ziemlich das Blödeste, was man machen kann, wenn man Gewerbeanmeldung und Eintrag in die Handwerksrolle vermeiden will. Also geht zum Anwalt, und zwar bevor Du irgendeinen Blödsinn machst. ;)
 
Dann werde ich deinen Rat befolgen und mir im neuen Jahr professionelle Hilfe diesbezüglich bei einem Steuerberater holen:top:
Hätte ich mir eigentlich auch selber denken können…danke dir!

Ich muss halt in jedem Fall wissen, ob eine Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich ist, oder ob es rechtlich korrekt auch anders möglich ist.
Soviel Geld dürfte ich damit ja auch wahrscheinlich nicht verdienen.

Darüber hinaus ist es mir laut meinem Arbeitsvertrag in der Firma verboten eine nebengewerbliche Tätigkeit ohne Einverständnis des Arbeitgebers auszuüben.
 
Hallo MichaAc,

ich habe auch einen Vollzeitberuf und möchte mich künftig auch für gelegentliche Auftragsarbeiten bezahlen lassen. Daher habe ich vorsorglich ab 2008 ein Nebengewerbe als "Fotograf" angemeldet. In einem Telefonat mit der für mich zuständigen IHK-Bearbeiterin erklärte ich ihr, dass ich eher selten Geld mit der Fotografie verdienen werde und es die Ausgaben für die Ausrüstung aller Warscheinlichkeit nicht decken wird. Sie meinte darauf hin, dass ich ihr die Unterlagen zum Registereintrag nicht zuschicken bräuchte. Sie würde statt dessen einen Aktenvermerk machen, dass meine Tätigkeit geringfügig wäre. Falls meine Umsätze mit der Fotografie deutlich zunehmen sollten, solle ich mich halt nochmal melden.
Ähnlich verhielt es sich bei mir auch mit dem Gewerbemüllantrag.

Meine Erfahrung ist, dass auch Ämter und Genossenschaften durchaus mit sich reden lassen.

Gruß, Oli
 
Meine Erfahrung ist, dass auch Ämter und Genossenschaften durchaus mit sich reden lassen.

KLar, die IHK ist ja auch an Fotografen nicht zwangsweise interessiert. Wie sieht es mit der Handwerkskammer und der Berufsgenossenschaft Druck & Papier aus? Bei denen würde es mich wundern, wenn Du da auch mit Geringfügigkeit rauskommen könntest...
 
Moin!

Fakt ist, dass das Berufsbild des Fotografen sich im klassischen mit Portrait-Fotografie, etc. beschäftigt. Deshalb fällt es unter das Handwerk und der Begriff "Fotograf" ist geschützt. Wenn Du dich so nennen willst solltest du ne Ausbildung machen, oder auf einen Begriff wie "Fotodesigner", etc. ausweichen.
Generell gilt: Anwalt/ Steuerberater fragen!
Auch abchecken, was die Künstlersozialkasse (KSK) dazu sagt.

Einen Gewerbeschein brauchst Du aber in der Regel nicht, da Künstler und Designer Freiberuflich tätig sein können und dann nur ne Steuernummer beim Finanzamt fällig wird.

Grüße
 
Moin!

Fakt ist, dass das Berufsbild des Fotografen sich im klassischen mit Portrait-Fotografie, etc. beschäftigt. Deshalb fällt es unter das Handwerk und der Begriff "Fotograf" ist geschützt.
Wenn Du dich so nennen willst solltest du ne Ausbildung machen, oder auf einen Begriff wie "Fotodesigner", etc. ausweichen.
Fakt ist, dass das in Deutschland falsch ist!
 
Darüber hinaus ist es mir laut meinem Arbeitsvertrag in der Firma verboten eine nebengewerbliche Tätigkeit ohne Einverständnis des Arbeitgebers auszuüben.

Das würde ich aber mal als allererstes klären!!! Mit solchen Dingen sollte man nicht schludern, da du bei Vertragsbruch ganz schnell auf das Geld als Fotograf angewiesen sein könntest. Ich habe mir immer bei einer Nebentätigkeit (nicht als Fotograf) eine schriftliche Genehmigung meines Arbeitgebers ausstellen lassen. Hat immer geklappt.

Gruß
Mike
 
Ich habe mir immer bei einer Nebentätigkeit (nicht als Fotograf) eine schriftliche Genehmigung meines Arbeitgebers ausstellen lassen. Hat immer geklappt.

Ist auch m.E. der einzig gangbare Weg wenn so ein Passus im Arbeitsvertrag steht. Niemals den Job riskieren nur weil man mit seinem Hobby nebenher was dazuverdienen möchte!

Hab mir von meinem Chef auch vor einiger Zeit mal eine Nebentätigkeit absegnen lassen, obwohl ich noch nichtmal diesen Passus im Arbeitsvertrag stehen habe! - Er hatte natürlich nichts dagegen, fand es aber toll, daß ich ihn gefragt habe.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten