MichaAc
Themenersteller
Ich brauche eure Hilfe, leider eilt es ein wenig weil die Aktion schon bald stattfinden soll und entsprechende Werbung in der Zeitung geschaltet wird.
Eine gute Freundin (selbstständig, Frisörmeisterin, Visagistin) möchte zu Eigenwerbungszwecken in einem Dm Markt eine Aktion durchführen bei der Leute geschminkt und frisiert werden.
Eine weitere Idee ist diese Leute anschließend im Dm Markt zu fotografieren. Die fertig ausbelichteten Bilder können dann kostenlos im Salon abgeholt werden.
Nun komme ich ins Spiel. Sie hat mich gefragt ob ich für ein paar Stunden eben diese Bilder machen kann. Blitzanlage ist vorhanden ebenso Faltenhintergründe und was man sonst noch dafür braucht.
Jetzt aber zu meiner Frage: Wie sieht das steuerrechtlich aus. Ich bekomme kein Geld dafür werde aber durch Reklame (Zeitung, Flyer) als Fotograf angepriesen. Außerdem habe ich die Möglichkeit vor Ort selber etwas für mich und mein neues Studio zu werben.
Habe dieses Studio noch nicht lange und wollte es eigentlich erst nur für private Zwecke benutzen, nun kommt aber die Idee mit meinem Hobby ein wenig Geld zu verdienen.
Die Nachfrage im Bekanntenkreis und mittlerweile weit darüber hinaus ist recht groß und es stellt sich mir die Frage warum ich dies bisher immer kostenlos gemacht habe.
Ich arbeite in einem Vollzeitjob und die Fotografie ist bisher nur ein Hobby.
Mittelfristig könnte ich mir evtl. vorstellen ein Gewerbe an zu melden und die Fotografie nebenberuflich zu machen.
Aber was konkret muss ich jetzt kurzfristig für die Sache im Dm Markt beachten.
Möchte meiner Bekannten sehr gerne bei dieser Aktion helfen bin aber unsicher ob ich das so machen darf.
Danke schon mal für eure Antworten
Gruß Micha
Eine gute Freundin (selbstständig, Frisörmeisterin, Visagistin) möchte zu Eigenwerbungszwecken in einem Dm Markt eine Aktion durchführen bei der Leute geschminkt und frisiert werden.
Eine weitere Idee ist diese Leute anschließend im Dm Markt zu fotografieren. Die fertig ausbelichteten Bilder können dann kostenlos im Salon abgeholt werden.
Nun komme ich ins Spiel. Sie hat mich gefragt ob ich für ein paar Stunden eben diese Bilder machen kann. Blitzanlage ist vorhanden ebenso Faltenhintergründe und was man sonst noch dafür braucht.
Jetzt aber zu meiner Frage: Wie sieht das steuerrechtlich aus. Ich bekomme kein Geld dafür werde aber durch Reklame (Zeitung, Flyer) als Fotograf angepriesen. Außerdem habe ich die Möglichkeit vor Ort selber etwas für mich und mein neues Studio zu werben.
Habe dieses Studio noch nicht lange und wollte es eigentlich erst nur für private Zwecke benutzen, nun kommt aber die Idee mit meinem Hobby ein wenig Geld zu verdienen.
Die Nachfrage im Bekanntenkreis und mittlerweile weit darüber hinaus ist recht groß und es stellt sich mir die Frage warum ich dies bisher immer kostenlos gemacht habe.
Ich arbeite in einem Vollzeitjob und die Fotografie ist bisher nur ein Hobby.
Mittelfristig könnte ich mir evtl. vorstellen ein Gewerbe an zu melden und die Fotografie nebenberuflich zu machen.
Aber was konkret muss ich jetzt kurzfristig für die Sache im Dm Markt beachten.
Möchte meiner Bekannten sehr gerne bei dieser Aktion helfen bin aber unsicher ob ich das so machen darf.
Danke schon mal für eure Antworten

Gruß Micha