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Mein Problem bezüglich Urheberrecht

Papa Razzo

Themenersteller
Ich hab da ein kleines Problemchen. Ich habe am WE für eine lokale Sportzeitung Bilder von unserem (Holstein Kiel U19) Bundesligaaufstieg gemacht. Im Vorfeld hat unser Medienbeauftragter von Holstein gefragt, ob ich ihm ein Jubelbild zumailen könnte, weil er an dem Tag ja selber wegen Bilder knipsen unterwegs war. Aus bestimmten Gründen in der Vergangenheit habe ich ihm gesagt, dass er KEINS bekommt. Da er aber auch für die lokale Sportzeitung arbeitet, ist er irgendwie an das Bild gekommen, und hat es ohne meine Erlaubniss fürs Stadionmagazin genommen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten...

Nachtrag: Angeblich hat er das Bild von der Lokalzeitung "gekauft". Wäre er damit rechtlich auf der sicheren Seite?
 
Zuletzt bearbeitet:
je nach dem ob du deine rechte gänzlich der lokalen zeitung verkauft hast...
dann kann sie das bild weiter verkaufen... ansonsten ist er im unrecht.
diesbezüglich such mal hier im forum wie man dann vor geht... (law-blog mal suchen)
 
wenn die zeitung die rechte an den bildern hatte (und davon geh ich aus, da du schreibst, dass du sie "für die zeitung" gemacht hast), dann ist das vollkommen rechtens.

Also ich habe das Bild an die Lokalzeitung verkauft, zwar nur fürn Appel und nen Ei (die Zeitung gibt grundsätzlich net viel), aber ich hab es halt an die verkauft. Also scheint es wohl so zu sein, dass er im Recht ist. Nur merkwürdig, in der Bildunterschrift steht mein Name, und nicht der Name von der Lokalzeitung, wo er das Bild angeblich gekauft habe. Wobei ich mir sicher bin, dass er es nicht gemacht hat. Zumindestens nicht offiziell
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn die zeitung die rechte an den bildern hatte (und davon geh ich aus, da du schreibst, dass du sie "für die zeitung" gemacht hast), dann ist das vollkommen rechtens.
Nein. Überhaupt nicht.

Selbst wenn die Zeitung ein ausschließliches Nutzungsrecht bekommen hätte, dürfte sie nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis "weiterlizensieren".

Und vor allem: wenn sie weiterlizensieren darf, muß sie den Fotografen am Ergebnis beteiligen.
 
Hi,

gibt es da überhaupt einen schriftlichen Vertrag?
Mündlich ist immer schwierig.

Gruß
Olli


Mag sein, die Fehlannahme, dass der Vertragspartner deshalb nach Gutdünken im Zweifelsfall alles darf wäre aber zu einfach. Es ist dann eher für den Vertragspartner schwierig seine Rechte nachzuweisen, nicht für den Fotografen der des unübetragbare Urheberrecht per Gesetz hat.
 
Vertrag gibt es nicht, bin ein freier Fotograf, der ab und an mal Aufträge von der Lokalsportzeitung bekommt.
 
und schon habt ihr sowas wie einen vertrag!

aber vielleicht solltest das mit deiner "lokalsportzeitung" besprechen... und nicht hier!
Das mit der Zeitung zu besprechen, hieße, den Bock zum Gärtner zu machen. Verantwortlich für die Honorargestaltung in den Verlagen sind die Buchhalter, die Budgets für die Bezahlung freier Mitarbeiter möglichst niedrig halten wollen und sich für journalistischer Qualität nicht interessieren. Wenn überhaupt Verträge mit Freien gemacht werden, dann zielen die auch nicht darauf ab, die Einkünfte und Rechte der Freien zu sichern. Solche Verträge werden von "findigen" Justitiaren aufgesetzt und sollen sicherstellen, dass der Verlag mit Texten und Fotos machen kann was er will - zum Beispiel sie nicht nur in der Printausgabe sondern auch online zu veröffentlichen, an "Partnerverlage" weiterzureichen und sie ins Archiv zu übernehmen, um sie dann in weiteren Produkten zu verwenden oder auf Anfrage an Kunden zu "verkaufen". Alles natürlich ohne zusätzliche Honorierungen. Der Fotograf kassiert einmal, Ende.

Wo keine Verträge existieren, haben die Leute, die mit den Arbeiten der Freien umgehen, zumeist wenig Ahnung über die urheberrechtlichen Hintergründe. Die gehen einfach davon aus, dass die angelieferten Fotos der Freien "dem Verlag gehören".

@TO: Wenn der Auftraggeber keinen schriftlichen Vertrag mit Dir geschlossen hat, "verkaufst" Du ihm streng genommen nur ein Minimalpaket. Dein Auftrag lautete: Liefere für die Zeitungsberichterstattung ein Foto von XY. Juristisch bedeutet das, dass Dein Foto nur für die Berichterstattung in der Printausgabe verwendet werden darf. Jede andere Verwendung (z.B. online) müsste zusätzlich honoriert werden. Jede Weitergabe an Dritte würde Deine Zustimmung erfordern und müsste überdies ebenfalls honoriert werden. Schon die ungefragte Übernahme in ein Redaktionsarchiv (mit der Option, das Foto später in Jahresrückblicken oder so nochmal zu verwenden) ist rechtlich zweifelhaft.

Fakt ist aber: Die Verlage machen sowas ungefragt. Weil die Freien sich das gefallen lassen und im Zweifel gar nicht wissen oder mitbekommen, dass damit ihre Rechte beschnitten werden. Und wenn es jemand weiß und merkt, kann er Schwierigkeiten bekommen, wenn er den Mund aufmacht. Motto: Dann arbeite halt nicht für uns... Das System hat Züge von Erpressung.

Womit wir wieder bei dem Problem sind, dass freie Journalisten zumeist nicht "organisiert" sind und ihre gemeinsamen Interessen nicht gemeinsam vertreten. Leute wie Du sind das schwächste Glied in der Kette. Ihr könnt gar nichts verlangen und müsst einfach akzeptieren, was die Verlage Euch hinwerfen. Traurig aber wahr.

MfG
 
Nochmal die Frage:

Was genau hast Du an die Zeitung verkauft??

Wenn Du der Zeitung das Bild gibst, dann hat sie es, darf es aber nicht verwenden.
Wenn Du ein Honorar bekommst, welches dafür gedacht ist, das die Zeitung das Bild abdrucken darf, dann darf sie es auch nur drucken.
Wenn Du der Zeitung jedoch mit dem Honorar auch alle Vermarktungsrechte verkauft hast, dann darf sie es auch weiterverkaufen. Üblich ist das allerdings nicht.
Üblich wäre, die Bilder an eine Agentur zu geben, die diese dann vermarktet und Dich an jedem einzelnen Verkauf (Zeitung, andere Zeitung, Stadionmagazin usw.) beteiligt.
Wenn Du der Zeitung nur die Nutzungsrechte für den Druck in der eigenen Zeitung verkauft hast, kannst Du vom Stadionmagazin ein Honorar einfordern.

Du bist immer noch Urheber und somit nicht völlig rechtlos.
In dem Zusammenhang wäre auch interessant, ob das Stadionmagazin Dich als Urheber bei dem Bild genannt hat. Denn auch das wäre ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Auch daraus liesse sich sicher ein Schaden ableiten, den Du als Schadenersatz einforden kannst.
 
Du bist immer noch Urheber und somit nicht völlig rechtlos.
In dem Zusammenhang wäre auch interessant, ob das Stadionmagazin Dich als Urheber bei dem Bild genannt hat.
Denn auch das wäre ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Auch daraus liesse sich sicher ein Schaden ableiten, den Du als Schadenersatz einforden kannst.

es wäre ein Verstoß gegen das Namensnennungsrecht welches aus [URL="http://bundesrecht.juris.de/urhg/__13.html]§ 13 UrhG[/URL] hervor geht.

Daneben ist es für freie Fotografen lebensnotwendig, dass sich an ihren Fotografien ein Urhebervermerk findet; denn von diesem Vermerk geht eine wichtige Akquisefunktion für die Erteilung späterer Aufträge aus.
 
Das mit der Zeitung zu besprechen, hieße, den Bock zum Gärtner zu machen. Verantwortlich für die Honorargestaltung in den Verlagen sind die Buchhalter, die Budgets für die Bezahlung freier Mitarbeiter möglichst niedrig halten wollen und sich für journalistischer Qualität nicht interessieren.
Nope. Verantwortlich für die Honorargestaltung sind die Chefredakteure, und nur die. Als leitende Angestellte und für's Redaktionelle zuständige Leute klären die ihre Honoraretats jährlich mit der Verlagsgeschäftsführung. (Zu der sie nicht selten selber auch gehören.)

Wenn überhaupt Verträge mit Freien gemacht werden
Bei jedem Ankauf eines Fotos oder Textes eines freien Mitarbeiters wird ein Vertrag gemacht. Entweder explizit, oder aufgrund von AGB, oder mündlich konkludent. Ein Ankauf von Fotos ohne Vertrag ist schlicht nicht möglich.

Wo keine Verträge existieren,
Es existiert grundsätzlich immer ein Vertrag. Es ist bloß manchmal etwas schwierig, herauszufinden oder aufzudröseln, wie der denn aussieht.

Allerdings haben heute die meisten Zeitungen AGB für freie Mitarbeiter, und so ist dann nur noch zu klären a) wie die aussehen und b) ob sie überhaupt wirksam sind.

Eines ist dabei sehr einfach: Weiß der freie Mitarbeiter nicht, wie die AGB aussehen, weil er sie nie zu Gesicht bekommen hat, sind sie unwirksam.

haben die Leute, die mit den Arbeiten der Freien umgehen, zumeist wenig Ahnung über die urheberrechtlichen Hintergründe. Die gehen einfach davon aus, dass die angelieferten Fotos der Freien "dem Verlag gehören".
Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, da muß ich jetzt mal eine Lanze für meine lieben Kollegen brechen.

@TO: Wenn der Auftraggeber keinen schriftlichen Vertrag mit Dir geschlossen hat, "verkaufst" Du ihm streng genommen nur ein Minimalpaket. Dein Auftrag lautete: Liefere für die Zeitungsberichterstattung ein Foto von XY. Juristisch bedeutet das, dass Dein Foto nur für die Berichterstattung in der Printausgabe verwendet werden darf. Jede andere Verwendung (z.B. online) müsste zusätzlich honoriert werden. Jede Weitergabe an Dritte würde Deine Zustimmung erfordern und müsste überdies ebenfalls honoriert werden. Schon die ungefragte Übernahme in ein Redaktionsarchiv (mit der Option, das Foto später in Jahresrückblicken oder so nochmal zu verwenden) ist rechtlich zweifelhaft.
In etwa so. Ja.
 
Nope. Verantwortlich für die Honorargestaltung sind die Chefredakteure, und nur die. Als leitende Angestellte und für's Redaktionelle zuständige Leute klären die ihre Honoraretats jährlich mit der Verlagsgeschäftsführung. (Zu der sie nicht selten selber auch gehören.)
Nope. Kennst Du einen Chefredakteur, der sich einen feuchten Kehricht um Honorargestaltung kümmert? Die geben ihren Ressortleitern (Lokalchefs) Honorarbudgets vor, mit denen die dann auskommen müssen. Ob das auch ein Auskommen für die Fotografen garantiert, ist dabei ohne Belang. Und da die Chefredakteure als leitende Angestellte besondere Treuepflichten gegenüber den Verlagen haben, entscheiden letztlich die Buchhalter, indem sie erklären, dass das Ganze nicht wirtschaftlich (genug) ist, wenn die Freien-Honorare insgesamt eine bestimmte Grenze überschreiten. In unserem Verlag ist die Zahl der Freien locker dreistellig. Glaubst Du ernsthaft, dass der Chefredakteur auch nur alle Namen kennt, geschweige denn sich für deren Honorarsätze interessiert?

Bei jedem Ankauf eines Fotos oder Textes eines freien Mitarbeiters wird ein Vertrag gemacht. Entweder explizit, oder aufgrund von AGB, oder mündlich konkludent. Ein Ankauf von Fotos ohne Vertrag ist schlicht nicht möglich.
Mein Fehler. Ich hätte "schriftlicher Vertrag" schreiben sollen.

Allerdings haben heute die meisten Zeitungen AGB für freie Mitarbeiter, und so ist dann nur noch zu klären a) wie die aussehen und b) ob sie überhaupt wirksam sind.

Eines ist dabei sehr einfach: Weiß der freie Mitarbeiter nicht, wie die AGB aussehen, weil er sie nie zu Gesicht bekommen hat, sind sie unwirksam.
Und selbst wenn der Mitarbeiter die AGB kennt, müssen sie immer noch gesetzeskonform sein. Auch die schriftlichen Verträge, von denen ich sprach, müssen das sein. Sind sie das auch immer?

Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, da muß ich jetzt mal eine Lanze für meine lieben Kollegen brechen.
Ich bin ein Kollege, Herr Kollege!
Wie oben schon mal angedeutet: Wonach orientiert sich ein Redakteur, wenn er Aufträge vergibt? Ich jedenfalls achte darauf, dass solche Aufträge an Mitarbeiter gehen, die fotografisch qualifiziert sind, sie auch zu erledigen. In der Tat interessiert es mich dann nicht, wie "teuer" das für den Verlag wird. Am Quartalsende kann es dann aber passieren, dass mein Ressortleiter von seinem Vorgesetzten, dem Chefredakteur, einen Rüffel bekommt, weil er sein Honorarbudget überzogen hat. Und dann interessiert es meinen Ressortleiter nicht, welchem konkreten Mitarbeiter ich welche konkreten Aufträge gegeben habe. Der kommt zu mir und sagt mir ganz pauschal: "Wir müssen sparen! Ab sofort keine Fotoaufträge mehr bei Jahreshauptversammlungen... etc." Oder der Ressortleiter trifft - von mir unbemerkt - neue Honorarabsprachen mit den Freien: "Erstes Foto wird voll bezahlt, für jedes weitere gibt es nur noch 50 Prozent; für große Fest zahlen wir ab sofort nur noch Pauschalen ... etc".

Ich bleibe dabei: Die Buchhalter entscheiden. Und die interessieren sich nicht dafür, was hinten rauskommt, sondern nur dafür, was vorne reingesteckt werden muss.

MfG
 
Nope. Kennst Du einen Chefredakteur, der sich einen feuchten Kehricht um Honorargestaltung kümmert? Die geben ihren Ressortleitern (Lokalchefs) Honorarbudgets vor, mit denen die dann auskommen müssen.
Ja. Exakt das. was ich sagte.

Nicht "Buchhalter" machen das, sondern Chefredakteure, in Zusammenarbeit mit Verlagsmanagern.

Glaubst Du ernsthaft, dass der Chefredakteur auch nur alle Namen kennt, geschweige denn sich für deren Honorarsätze interessiert?
Ich kenne keinen Chefredakteur, der nicht seine Honorarsätze ganz genau kennt - er bestimmt sie ja jedes Jahr auf's neue, und kennt auch seine Etats.

Das gehört zu den Basics seines Jobs.

Ein guter Chefredakteur kennt übrigens auch die Namen zumindest der regelmäßigen freien Mitarbeiter seines Blattes. Davon kann man ausgehen.

Mein Fehler. Ich hätte "schriftlicher Vertrag" schreiben sollen.
Mündliche Verträge sind genauso wirksam wie schriftliche (außer in den wenigen Fällen, wo Schriftform vorgeschrieben ist.)

Und selbst wenn der Mitarbeiter die AGB kennt, müssen sie immer noch gesetzeskonform sein. Auch die schriftlichen Verträge, von denen ich sprach, müssen das sein. Sind sie das auch immer?
Hat das jemand behauptet?

Wie oben schon mal angedeutet: Wonach orientiert sich ein Redakteur, wenn er Aufträge vergibt?
Je nach Blatt und Redakteur nach ungefähr hundertachtzigtausend verschiedenen Kriterien. Ich kannte sogar mal - nicht gelogen! - ein Blatt, bei dem man an den Credits der Auftragsfotografen gut das jeweils aktuelle Beziehungsleben einer Fotoredakteurin ablesen konnte. Die Dame stand irgendwie auf Fotografen, und war auch dann sehr kollegial, hatte aber auch einen ziemlichen Verschleiß...:cool:

Ich jedenfalls achte darauf, dass solche Aufträge an Mitarbeiter gehen, die fotografisch qualifiziert sind, sie auch zu erledigen.
Das kann wohl als Grundvoraussetzung gelten.

In der Tat interessiert es mich dann nicht, wie "teuer" das für den Verlag wird.
Zu den Aufgaben eines Redakteurs gehört es auch, seinen Etat zu kennen und vernünftig zu verwalten.

Am Quartalsende kann es dann aber passieren, dass mein Ressortleiter von seinem Vorgesetzten, dem Chefredakteur, einen Rüffel bekommt, weil er sein Honorarbudget überzogen hat. Und dann interessiert es meinen Ressortleiter nicht, welchem konkreten Mitarbeiter ich welche konkreten Aufträge gegeben habe. Der kommt zu mir und sagt mir ganz pauschal: "Wir müssen sparen! Ab sofort keine Fotoaufträge mehr bei Jahreshauptversammlungen... etc." Oder der Ressortleiter trifft - von mir unbemerkt - neue Honorarabsprachen mit den Freien: "Erstes Foto wird voll bezahlt, für jedes weitere gibt es nur noch 50 Prozent; für große Fest zahlen wir ab sofort nur noch Pauschalen ... etc".
Ja. Wundert Dich das?

Ich bleibe dabei: Die Buchhalter entscheiden. Und die interessieren sich nicht dafür, was hinten rauskommt, sondern nur dafür, was vorne reingesteckt werden muss.
Buchhalter entscheiden in keinem Unternehmen. Buchhalter führen die Bücher.

Über Etats und Geldausgaben entscheiden Geschäftsführer, Bereichsleiter - also Leute mit entsprechender Etat-Kompetenz.

Buchhalter entscheiden nicht über Etats. Buchhalter verbuchen sie.

(Ich glaube, das Problem ist, daß Du vollkommen falsche Vorstellungen von den Aufgaben eines Buchhalters hast. :D)
 
Ja. Exakt das. was ich sagte.
Ne, nicht was Du sagtes. Du sagtes, Chefredakteure seien für Honoragestaltung zuständig. Die geben aber nur die Budgets für die Leute vor, die Honorargestaltung machen. Und was für Honorare die einzelnen Freien bekommen, will der Chefredakteur gar nicht wissen. Dafür hat er schließlich seine Lokalchefs.

Ich kenne keinen Chefredakteur, der nicht seine Honorarsätze ganz genau kennt - er bestimmt sie ja jedes Jahr auf's neue, und kennt auch seine Etats.

Das gehört zu den Basics seines Jobs.

Ein guter Chefredakteur kennt übrigens auch die Namen zumindest der regelmäßigen freien Mitarbeiter seines Blattes. Davon kann man ausgehen.
Ich sprach von meinem Verlag und von einer dreistelligen Zahl von regelmäßigen freien Mitarbeitern. Davon auszugehen, dass der "Oberboss" jedem Gesicht einen Namen und einen Honorarsatz zuordnen kann, ist... naja. Wenn der das alles im Kopf hat, warum muss dann eine kleine Schwadron von Sekretärinnen darüber Listen führen?

Mündliche Verträge sind genauso wirksam wie schriftliche (außer in den wenigen Fällen, wo Schriftform vorgeschrieben ist.)
Gültig sind sie beide. Nur: In dem schriftlichen können beide Parteien nachlesen, was sie vereinbart haben. Da stehen alle entscheidenden Punkte drin. Bei den "mündlichen" Verträgen, von denen hier die Rede ist (Verträge also, die zustande kommen, ohne dass die Parteien konkrete Absprachen treffen), fragen sich Betroffene dann hinterher leicht mal, was sie denn eigentlich vereinbart haben. Wie zum Beispiel der TO. Wirksam sind sie beide, klar. Aber welche Wirkung hat denn ein Vertrag, in dem nichts schriftlich fixiert ist?

Ich kannte sogar mal - nicht gelogen! - ein Blatt, bei dem man an den Credits der Auftragsfotografen gut das jeweils aktuelle Beziehungsleben einer Fotoredakteurin ablesen konnte.
Ich bin verheiratet. Außerdem sind die guten Fotografen bei uns Männer. Von der erwähnten Dame kann ich also nichts lernen ;)

Zu den Aufgaben eines Redakteurs gehört es auch, seinen Etat zu kennen und vernünftig zu verwalten.
Ich habe keinen Etat und ich werde auch nicht dafür bezahlt, irgendwas zu verwalten (abgesehen von der Redaktionskamera). Da soll sich mein Chef drum kümmern. Mein Job ist es, dafür zu sorgen, dass möglichst gute Texte und Fotos ins Blatt kommen.

Buchhalter entscheiden in keinem Unternehmen. Buchhalter führen die Bücher.
Stimmt. Die sind es auch, die auf irgend einem Blatt Papier einen Strich ziehen und dort dann eine Summe drunterschreiben. Genau diese Zahlen - und die Farbe, in der sie geschrieben sind - werden dann den Geschäftsführern oder Gesellschaftern vorgelegt. Und auf Nachfrage weiß der Buchhalter dann genau, welche Zahlen über dem Strich in der Vergangenheit größer geworden sind oder überhaupt beeinflussbar sind (anders als Papierpreise zum Beispiel)... Aber, stimmt schon, Buchhalter malen nur Zahlen.

Über Etats und Geldausgaben entscheiden Geschäftsführer, Bereichsleiter - also Leute mit entsprechender Etat-Kompetenz.
Genau. Die entscheiden dann frei über die Budgets, die ihnen die Buchhalter, äh, schuldichung, die Gesellschafter zugebilligt haben :angel:.

Ich glaube, das Problem ist, daß Du vollkommen falsche Vorstellungen von den Aufgaben eines Buchhalters hast. :D
Das Kompliment gebe ich hiermit zurück. Geschäftspolitik wird in Verlagen heute nicht (mehr) in Redaktionen und bei Autoherstellern nicht mehr in der Produktionsleitung oder der Entwicklungsabteilung entschieden. Geld regiert die Welt.

Aber wir sind, glaube ich, etwas offtopic, oder?

MfG
 
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