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Mein Gewerbe: Handwerk oder Künstlerische Tätigkeit?

tluebke

Themenersteller
Kurz vorweg: Ich habe schon die Google-Suche bemüht und auch unzählige Beiträge in verschiedenen Foren durchgelesen, aber je mehr ich lese, desto unsicherer werde ich, was die Beantwortung meiner Frage angeht.

- Ich habe ein Gewerbe angemeldet, mit welchem ich zur Zeit lediglich Printprodukte von eigenen Fotografien verkaufe (So auch bei der Gewerbeanmeldung angegeben).
- Nun habe ich mehrere Anfragen bzgl. Auftragsfotografien (v.a. Tiere und Portraits). es werden nicht viele im Jahr werden.
- Bei Auftragsfotografie gelten ja nun andere Regeln, weil es sich dabei um ein "Handwerk" und nicht mehr unbedingt um eine "künstlerische Tätigkeit" handelt.
- Ich besitze kein Studio und die Aufnahmen würden dementsprechen ausschließlich außer Haus erstellt werden

Nun meine Frage:
Darf ich auf meinen Rechnungen ausweisen, dass es sich um ein "Fotoshooting" handelt, oder käme ich damit in Schwierigkeiten? Mir geht es hier nicht unbedingt um das Finanzamt, sondern die Mitgliedsbedingungen für die Handwerkskammer und Co. Reicht es dazu das Gewerbe einfach zu erweitern?

Eventuell hat einer von euch schon Erfahrungen damit?
 
- Nun habe ich mehrere Anfragen bzgl. Auftragsfotografien (v.a. Tiere und Portraits). es werden nicht viele im Jahr werden.
Wollen die Leute ein Printprodukt in dem Stil wie deine bisherigen, nur eben mit Bello oder sich selbst als Motiv - oder ein "normales" Auftragsshooting, mit diversen Fotos, die sich der Auftraggeber selbst aussucht?

Meine Vermutung:
Im ersten Fall könntest du verfahren wie bisher: Foto machen, Printprodukt in deinem Stil erstellen und im Shop für alle Kunden anbieten. Das unterscheidet sich damit nicht vom bisherigen Modus Operandi und sollte damit auch keine reine, handwerkliche Auftragsarbeit werden. Die Motivwahl ist ja schliesslich dir überlassen.


Aber dein Steuerberater bzw. Anwalt sollte dich beraten können. Eine Anfrage bei der Handwerkskammer bekommt sicherlich nur eine sehr subjektive Anwort.
 
Nein, es sollen schon Auftragsarbeiten direkt für den Kunden werden. Z.B. Portraitfotos für die Homepage. Diese kommen also nicht in den Onlineshop zum freien Verkauf, sondern werden direkt vom Kunden aus einer Auswahl von Fotos abgenommen.

Deswegen bin ich mir da ja unsicher. Dann werde ich wohl doch bei der Handwerkskammer anrufen müssen, um sicherzugehen. Hätte ja sein können, dass jemand etwas ähnliches hier schon gemacht hat und deswegen einen Rat geben könnte.
 
Mach 'ne Dienstleitung daraus... und vermeide bei der Rechnungsstellung jede Bezeichnung, die auf etwas "künstlerisches" hindeuten könnte.
Die Künstl.soz.kasse steht sonst u.U. bei Deinem Kunden auf der Matte und verlangt einen gewissen Prozentsatz des Rechnungsbetrages (um die brotlosen Künstler und natürlich sich selbst als staatlich bewilligter Wegelagerer-Verein zu finanzieren).
Auch wenn Sie an Deine Kunden und nicht an Dich herantreten, fällt das schlussendlich auf Dich zurück und der Kunde geht nächstes Mal woanders hin...


Gruß,
Daniel
 
Wenn du ein Gewerbe hast, gehörst du doch auch einer Kammer an - je nach Gegenstand des Gewerbes ist dies eine speziellere (z.B. handwerkskammer) oder die IHK. Die zuständige Kammer wird i.d.R. vom Gewerbeamt gleich mit informiert. Nicht zu vergessen ist die Berufsgenossenschaft - im Fotografieberei ist es die BG ETEM. Dort selbstständig nachfragen, ggf. wegen Befreiung.

Wo bist du gerade? Was passieren kann, wenn das fotografische überwiegt, dass die zuständige Kammer wechselt (in dem Fall wohl Handwerkskammer). Ein Gewerbe und daneben eine künstlerische Tätigkeit, die andere Verpflichtungen mit sich bringt, finde ich nicht einfacher in der Verwaltung.
 
Ein Gewerbe darf ja jeder anmelden, auch wenn das im jeweiligen Fall nicht notwendig ist. Als 'Pressefotograf' gehst Du doch einer journalistischen Tätigkeit nach und wärst somit Freiberufler, soweit ich informiert bin. Weshalb also eine Anmeldung als Gewerbe?

domeru
 
Ein Gewerbe darf ja jeder anmelden, auch wenn das im jeweiligen Fall nicht notwendig ist. Als 'Pressefotograf' gehst Du doch einer journalistischen Tätigkeit nach und wärst somit Freiberufler, soweit ich informiert bin. Weshalb also eine Anmeldung als Gewerbe?

domeru

Man kann als Pressefotograf auch als Freiberufler tätig sein, das stimmt. Man kann aber auch ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Aber wir sind schon weit im OT - ich wollte nur darauf hinweisen, dass eine Gewerbe nicht gleichbedeutend mit einer Kammerzurgehörigkeit ist. BG ist dann wieder ein zweites Thema, da bin ich natürlich drin ;)
 
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