""Gebrauchsanleitungen" für illegale Kopierschutzknacker sind unzulässig
Das Urheberrechtsgesetz verbietet nicht nur die Herstellung und jede Form des Vertriebs von Software zum Knacken eines
Kopierschutzes, sondern auch Umgehungsanleitungen und die Bewerbung von entsprechender Software. Doch genau dies
werfen die deutschen Phonoverbände dem Heise-Verlag vor. In einem Online-Beitrag habe der Verlag ausführlich dargestellt, wie
man sogar neue Kopierschutzsysteme "knacken" kann.
Vor allem, dass Heise einen Link auf die dazu notwendige Software mitliefert, missfällt offenbar der Musikindustrie. "Heise
ermöglicht dem vor dem deutschen Gesetzgeber in die Karibik geflüchteten Hersteller aber nicht nur die hier verbotene
Verbreitung seiner illegalen Software, sondern lässt ihn in dem 'Bericht' auch noch ausgiebig für sein illegales Produkt werben
('Wir knacken den Kopierschutz')", heißt es von Seiten der Phonoverbände.
Dabei geht es offenbar um einen Artikel über die Software "AnyDVD", durch den sich die Vertreter der Musikindustrie in ihren
Rechten verletzt sehen. "Nachdem der - sonst durchaus für seine Seriosität bekannte - Verlag nicht freiwillig einlenkte, wurde er
durch die beauftragte Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte heute formell abgemahnt. Sollte sich der Verlag nicht
einsichtig zeigen, wird ein Gerichtsverfahren folgen", heißt es in einer Pressemitteilung der deutschen Phonoverbände.
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Mittlerweile hat sich Heise öffentlich zu der Abmahnung geäußert: "Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es im
Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist. Einen Link auf die
Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der
Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos", erklärt
Christian Persson, Chefredakteur von heise online auf der Webseite des Verlags "