Gast_314347
Guest
… die sind echt aus dem Leben, die Robenreptile … Wenns nicht so traurig wäre
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Ich bin mir nicht sicher ob ich die Seite und die Interpretationen darauf ernst nehmen soll.
Auf der Artikelseite ist das Bild schon größer, aber kein Vermerk mehr.
Und in der 'Klick-auf-Bild-für-Großansicht' bzw. dem Deep-Link-Bild auch kein Vermerk.
Fotograf mag das nicht und klagt (einstw. Verf.). Und gewinnt.
Ist doch OK!?
Das Urteil richtet aber nicht gegen das Magazin, sondern gegen Pixelio.
pixelio schrieb:IV. Urheberbenennung und Quellenangabe
Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO'
Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.
Fotograf mag das nicht und klagt (einstw. Verf.). Und gewinnt.
Stimmt auch, aber sobald ich anfange, Bilder von Dritten zu nutzen, sollte ich mich zwangsläufig mit der geltenden Rechtslage auseinandersetzen.Schwenke schrieb:Bildernutzer sind keine Richter
Halte ich für völlig überzogen! Auch wenn der Urheber selbst keinen Vermerk in seinem Werk hat (gibt Gründe für und wider),Schwenke schrieb:das Urhebervermerke direkt im Bild selbst untergebracht werden müssen
Das macht das Urteil schwachsinnig, denn _wenn_ nun das Magazin den Urheberrechtsvermerk in Bild angebracht haette, koennte man sie wieder verklagen, dass sie dazu keine Berechtigung haetten (da Pixelio das Bearbeiten ausdruecklich verbietet).
Das wurde misachtet und nun vom Gericht kritisiert.
Ist m.E. zunächst mal schlüssig.
Im Kern geht es darum, dass der Fotograf mit gutem Recht bestimmt hat, dass seine Bilder anderswo eben nur mit Hinweisen auf ihn bzw. die Ursprungsseite verwendet werden dürfen.
Tatsaechlich wichtig ist naemlich der Zustatz, dass der Vermerk auch dann vorhanden sein muss, wenn man die URL des Bildes direkt aufruft, also nur das Bild selbst.
Und nein, das Gericht spricht nicht von einem 'Direktlink', sondern von der URL des Bildes.
Wenn man sich dann per Rechtsklick die URL raussucht und getrennt aufruft, ist man beim 'nackten' Bild - ohne Template, ohne Urh-Vermerk.
Ich schätze, daran hätte das Gericht nichts zu meckern gehabt.
Welche Folgen haben solche Urteile eigentlich im Bezug auf die eingestellten Bilder im Forum?
Welche Folgen haben solche Urteile eigentlich im Bezug auf die eingestellten Bilder im Forum?