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Konkrete Frage nur zum Melaten Friedhof

Vinterland

Themenersteller
Hallo alle zusammen

Ich hoffe, ich habe hier das richtige Unterforum erwischt :)

Ich habe in den letzten beiden Wochen ein Fotoprojekt auf dem Melaten Friedhof gemacht und wollte hier nun mal ganz speziell dazu fragen, ob ich diese Fotos auf meiner Website hochladen darf/kann?.

Ein paar Infos dazu vorab.........

Ich habe das Internet dazu zwei Tage lang durchsucht aber keine konkreten Antworten gefunden.
Nur soviel, das der Melaten Friedhof nicht privat sondern ein öffentlicher Ort ist und man generell dort fotografieren darf.

Ich habe auf dem Friedhof nur Statuen fotografiert.
Keine Grabsteine, auf denen die Namen, Geburtsjahr oder Sterbejahr der Person zu sehen ist ( ist für mich sowieso ein absolutes No-Go).

Wenn ich so das Netz speziell zum Melaten Friedhof durchstöbere, finde ich überall Fotos.
Auch hier im Forum wurden ja teilweise Fotos vom Melaten Friedhof hochgeladen und wenn die Veröffentlichung verboten wäre, würden diese Fotos hier mit Sicherheit ja auch von den Moderatoren gelöscht.

Trotzdem, möchte ich mich tausend Prozentig absichern und hier mal in die Runde fragen.

Vielleicht hat ja jemand von euch eine hundertprozentige oder ganz andere Information, da ja einige hier aus dem Forum ja wohl auch schon dort waren und dort fotografiert haben.

Bedanke mich schonmal im voraus für eure Antworten
 
Hallo zusammen

Erstmal vielen Dank für eure Antworten

eine rechtssichere Antwort erhältst Du wohl von der Stadt Köln.
Ich habe mich zwar nicht an die Stadt Köln gewendet aber ich habe gestern Abend noch den Förderverein des Melaten Friedhofs angeschrieben.
Heute habe ich eine sehr nette Antwort-Mail erhalten.
Ich möchte hier jetzt auch nicht die gesamte Mail wiedergeben aber aus der ging hervor, das es keine Probleme geben sollte, wenn ich die Bilder auf meiner Seite hochlade.


Wenn du von öffentlich zugänglichen Wegen aus fotografiert hast und die Statuen sich in einer unveränderten Form befinden, gilt die Panoramafreiheit.
Das mit der Panoramafreiheit kenne ich.
Allerdings habe ich mich ja nicht mitten auf den öffentlich zugänglichen Weg gestellt und einfach drauflos geknipst.
Die Statuen habe ich schon bewusst und formatfüllend fotografiert. Von daher weiß ich nicht, ob das unter die Panoramafreiheit fällt.

Nur einen Teil des Satzes habe ich jetzt nicht ganz verstanden und zwar.....
und die Statuen sich in einer unveränderten Form befinden
was meinst du damit??.
 
Es gibt keinen einzigen Hinweis auf den Seiten der Stadt Köln, oder auf dem Friedhof selbst, dass es irgendwelche Einschränkungen oder gar Verbote für Fotografen gibt. Ich fotografiere dort seit Jahren regelmäßig und ich wurde diesbezüglich auch noch nie von Friedhofsmitarbeitern angesprochen.
Das man dabei nicht auf Gräbern rumturnt, versteht sich von selbst ;-)

Gruß
 
Hallo Tschickelebim
Das man dabei nicht auf Gräbern rumturnt, versteht sich von selbst ;-)
Das sollte ja logisch und selbstverständlich sein.
Gerade wir als Fotografen oder auch Hobbyfotografen sollten und müssen diesbezüglich anderen ein Vorbild sein.
Ich habe es ja sogar vermieden und auch aus Respekt, das keine Namen, Geburtsjahr oder auch Sterbejahr dieser Personen auf meinen Bildern zu sehen sind.....Nur die Statuen.

Es gibt keinen einzigen Hinweis auf den Seiten der Stadt Köln, oder auf dem Friedhof selbst, dass es irgendwelche Einschränkungen oder gar Verbote für Fotografen gibt. Ich fotografiere dort seit Jahren regelmäßig und ich wurde diesbezüglich auch noch nie von Friedhofsmitarbeitern angesprochen.
Danke für den Hinweis (y)
 
was meinst du damit??.
Ich meine § 62 UrhG. Du darfst nur Fotos von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken fotografieren veröffentlichen, wenn sie so sind, wie der Künstler sie erschaffen hat. Ist das Kunstwerk durch Dritte verändert worden (z. B. durch eine Bemalung) gilt die Panoramafreiheit nicht.

Bearbeitungsgrund:
Tippfehler im zweiten Satz korrigiert. Fotografieren darf man veränderte Kunstwerke in der Öffentlichkeit, da es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt. Die Veröffentlichung ist jedoch verboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
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