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Kleingewerbe: Gründung - Rechtsfragen - Abmahnsicherheit

Iceberg

Themenersteller
Hallo Liebes Forum,

ich bin wirklich auf hilfe angewiesen da mir weder die sufu noch google noch ihk und anwalt wirklich helfen konnten. Ich versuche einmal meine situation genau zu schlidern um euch läsitgen nachfragen zu ersparen.

Mein Ziel:


nebenberuflich eine hompage zb. fotografiefüralle.de (ist nur ein beispiel das wort fotogafie kommt in meinem namen auber auch vor - rechtlich?!?! ) auf der ich meine bilder zeige und und den besuchern anbiete bilder von ihnen, ihrer firma (zb für webauftritt), ihren familienfesten ( zb hochzeiten , taufen usw.) zu machen. darüberhinaus möchte ich anbieten ihre bilder zu bearbeiten bzw. zu verbessern oder auch ein fotobuch ect. für sie zu erstellen.

im prinzip genau das gleiche was in jedem fotostudio angeboten wird nur eben outdoor oder bei den leuten zuhause.

die umsätze werden sich in grenzen halten evtl. 3000 pro jahr - wäre so das ziel

Meine Fragen:

1. welche art von firma gewerbe muß ich anmelden? (ich dachte an ein kleingewerbe )

2. Wie daf ich mich nennen - fotograf - fotodesigner oder fotokünstler???? ich denke fotograf ist ein geschützter beruf!?!?!?!

3. Welche tätigkeit muß ich beim fin amt angeben??

4. Wie sieht es mit beitägen für ihk, berufsgenossenschaft aus???

5. Auf was muß ich achten um nicht gleich von anwälten abgemahnt zu werden?? ( impressum ect, aber auch bei der formulierung meiner tätigkeit)

6. Kann ich den namen meiner homepage als firmennamen eintragen lassen??


Ihr seht es ergeben sich viele fragen bei denen ich echt überfordert bin. Ich möchte einfach nichts falsch machen und einfach keinen ärger mit dem finanzamt oder eine abmahnung riskieren.

Vielen dank für eure infos und eure zeit!!!!:top:
 
ja hab ich gelesen aber die fragen bleiben bestehen!

zb darf ich mich fotograf nenne oder nicht??????

ich befürchte nämlich das die ansässigen fotografen amok laufen werden und versuchen mich bei fehlern zu ertappen!
 
ja hab ich gelesen aber die fragen bleiben bestehen!

zb darf ich mich fotograf nenne oder nicht??????

ich befürchte nämlich das die ansässigen fotografen amok laufen werden und versuchen mich bei fehlern zu ertappen!

Jeder darf sich Fotograf nennen, da die Bezeichnung nicht mehr geschützt ist.

Gruss
H.
 
ich befürchte nämlich das die ansässigen fotografen amok laufen werden und versuchen mich bei fehlern zu ertappen!


Moin,

dann zeig Ihnen die Anlage B des „Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerksgewerbe oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)“.

Ist nunmehr seit fast 6 Jahren gültig.


Gruß
AndréHH
 
Ich habe mich mal oberflächlich mit dem gleichen Thema beschäftigt, da es mich auch aus eigenem Interesse interessieren würde.

Was mir jedoch am Unwichtigsten von allem war, ist die Rechtslage darüber, wie ich mich denn "nennen darf". Spielt das denn für die Ausübung oder der Qualität deiner Tätigkeit eine erhebliche Rolle? Lass dich doch lieber an einem Einsatzgebiet bzw. der Qualität deiner Arbeit messen, als die Gedanken über den Titel zu machen. Es ist ja keinesfalls so, dass dich die Bezeichnung alleine für irgendetwas qualifiziert.

Wenn ich mal Zeit habe, werde ich mich ggf. mal wieder intensiver mit dem Thema auseinandersetzen und auch den verlinkten Thread mal durchlesen.

Aktuell bin ich auf dem Standpunkt, dass die Thematik wirklich nicht einfach ist und man daher professionelle Hilfe (Steuerberater etc.) in Anspruch nehmen müsste, was natürlich wiederum mit einem (finanziellen) Aufwand verbunden ist.

Bei mir ginge es im Prinzip nur darum, für Aufträge wie z. B. eine Geburtstagfeier zu fotografieren eine Aufwandentschädigung für Fahrtkosten, Zeit etc. zu erhalten. Ausserdem sollte der Verdienst als Anzahlung für weitergehende Ausrüstung bzw. als Bezahlung für bestehende Ausrüstung zu sehen sein. Von deutlich vierstelligen Beträgen p. a. wäre ich sicher weit entfernt.
 
Zur Steuer, allgemein ohne Rechtsberatung:

Finanzamt/Einkommensteuer: Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklären nach Ende des Jahres. Vor Beginn der Tätigkeit formlos das Gewerbe auch beim Finanzamt "anmelden" und den dann kommenden Fragebogen zur Betriebseröffnung ausfüllen.

Finanzamt/Umsatzsteuer: Bei den voraussichtlichen Umsätzen grundsätzlich Kleinunternehmer, bei dem auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet wird. Optionsmöglichkeit zur Regelbesteuerung gibt es, kann im Hinblick auf den Vorsteuerabzug (insbeondere bei Investitionen in Ausrüstung) durchzurechnen sein.
 
Zur Steuer, allgemein ohne Rechtsberatung:

Finanzamt/Einkommensteuer: Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklären nach Ende des Jahres. Vor Beginn der Tätigkeit formlos das Gewerbe auch beim Finanzamt "anmelden" und den dann kommenden Fragebogen zur Betriebseröffnung ausfüllen.


Moin,

ein Gewerbe wird beim Ordnungsamt bzw. Gewerbeordnungsamt angemeldet. Vom Finanzamt folgt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der Unternehmung


Formular
 
Wie beim Lotto "Ohne Gewähr"

1 - 3 : Fotograf
4: IHK google mal - BG Druck u. Papier ca. 230 €
5: Schau dir andere Homepages an od. frag doch einen der Betreiber.
6: Des weiß ich nicht.


Roland
 
Das sich jeder fotograf nennen darf wußte ich nicht!!!! ist das wirklich wahr!!!!


versteht mich nicht falsch - es geht mir nicht um den titel - es geht mir darum das wenn ich mich auf meiner hompage als "fotograf" darstelle obwohl man das nicht darf eine abmahnung kassiere!!!! zur erklärung sollte erwähnt werden das es bei uns in der gegend jede menge anwält gibt die sich auf solche dinge spezialisiert haben!

ich habe einfach angst einen fehler zu machen.

ist es als möglich ein kleingewerbe anzumelden als fotograf ohne die entsprechende ausbildung??? - es versteht sich von selbst und im eigenen interesse das die qualität der bilder stimmen muß
 
Hallo Liebes Forum,

ich bin wirklich auf hilfe angewiesen da mir weder die sufu noch google noch ihk und anwalt wirklich helfen konnten.

zur erklärung sollte erwähnt werden das es bei uns in der gegend jede menge anwält gibt die sich auf solche dinge spezialisiert haben!

ich habe einfach angst einen fehler zu machen.

:confused:

Dann solltest Du Dich anstatt in einem Fotoforum von einem dieser spezialisierten Anwälte beraten lassen... :top:
...die laut erstem Post ja aber nicht helfen konnten???!
 
Das sich jeder fotograf nennen darf wußte ich nicht!!!! ist das wirklich wahr!!!!


versteht mich nicht falsch - es geht mir nicht um den titel - es geht mir darum das wenn ich mich auf meiner hompage als "fotograf" darstelle obwohl man das nicht darf eine abmahnung kassiere!!!! zur erklärung sollte erwähnt werden das es bei uns in der gegend jede menge anwält gibt die sich auf solche dinge spezialisiert haben!

ich habe einfach angst einen fehler zu machen.

ist es als möglich ein kleingewerbe anzumelden als fotograf ohne die entsprechende ausbildung??? - es versteht sich von selbst und im eigenen interesse das die qualität der bilder stimmen muß

Aus diesem Grund ist es nicht empfehlenswert, sich in allgemeinen Internetforen eine "Rechtsberatung" einholen zu wollen. Dafür gibt es die Juristen, die im Zweifel für eine Falschberatung auch haften (und dagegen in Grenzen versichert sind). Das DSLR Forum und einzelne "beratende" Teilnehmer könnten für eine Falschberatung auch haften, sind aber (wahrscheinlich) nicht versichert. Daher: Geh' zu einem guten Anwalt, wenn Dir diese Frage so sehr am Herzen liegt.

Sofern Du gegen keine geltenden Gesetze verstößt, dürfte es sicherlich problemlos möglich sein, "ein kleingewerbe anzumelden als fotograf ohne die entsprechende ausbildung".

Gruß
Robert
 
wie bereits erwähnt ist es nicht so einfach einen spezialisierten anwalt zu finden - ich möchte hier aber auch keine rechtsberatung einholen sondern lediglich tipps und infos zum thema erhalten.

ich war bisher immer davon ausgegangen das sich nicht jeder fotograf nennen darf und somit ergibt sich die problematik eine andere bezeichnung zu finden. aber das scheint wohl seit 2004 nicht mehr der fall zu sein!!??
 
Ich würd Die statt nem Rechtsanwalt einen Steuerberater empfehlen, der ist nicht zu unterschätzen, grad was die Gründung deiner Firma angeht.

z.B. daß man den Umsatz im ersten Jahr prinzipiell mit "0 Euro" angibt, sonst bezahlt man im voraus Steuern ohne daß man Umsatz gemacht hat.

Ich würde Dir mal empfehlen, ein wenig nach Existenzgründung zu googeln, so mit dem Hinweis "momentan mache ich das alles nebenberuflich, aber wenn´s mal läuft, ja DANN..." ;););)

Gibt auch Spezielle Existenzgründer-Beratungen, aber BLOSS NICHT an irgendwelchen teuren Seminaren teilnehmen - das ist oft nur "Bauernfängerei".
 
1. welche art von firma gewerbe muß ich anmelden? (ich dachte an ein kleingewerbe )
Es gibt kein "Kleingewerbe". Es gibt nur Gewerbe. (Es gibt umsatzsteuerlich eine "Kleinunternehmer-Regelung", aber die gilt für alle, auch für Freiberufler.)

2. Wie daf ich mich nennen - fotograf - fotodesigner oder fotokünstler???? ich denke fotograf ist ein geschützter beruf!?!?!?!
Nein. Ist es nicht, und war es auch nie.

Wenn Du handwerklich als Fotograf tätig bist, wirst Du Zwangsmitglied der Handwerkskammer. Ein Teil von dem, was Du beschreibst, ist m.E. Handwerk.

3. Welche tätigkeit muß ich beim fin amt angeben??
Selbständige. Wenn Du ein Handwerk anmeldest, ist es außerdem Gewerbe. Wenn das FA es ansonsten für Gewerbe hält, wird es Dir das mitteilen.

4. Wie sieht es mit beitägen für ihk, berufsgenossenschaft aus???
BG muß immer. IHK muß, wenn Gewerbe, HWK muß wenn Handwerksgewerbe.

5. Auf was muß ich achten um nicht gleich von anwälten abgemahnt zu werden?? ( impressum ect, aber auch bei der formulierung meiner tätigkeit)
Darauf, wettbewerbswidriges Verhalten (Verstoß gegen das UWG) zu vermeiden. Abgemahnt werden kannst Du übrigens nicht von Anwälten, sondern nur von Wettbewerbern (oder ggf. auch Vereinen zum Schutz des lauteren Wettbewerbs, Verbraucherzentralen u.ä.).

6. Kann ich den namen meiner homepage als firmennamen eintragen lassen??
"Firma" ist der Name, unter dem der (Voll-)Kaufmann "firmiert". Eine Firma setzt eine Eintragung ins Handelsregister voraus. Einzelkaufleute müssen unter ihrem Namen firmieren. Eine GmbH oder AG kann im Prinzip einen beliebigen Namen haben, er darf aber nicht über die Größe oder Bedeutung des Unternehmens täuschen. (Internationale Möbelspedition GmbH geht nicht, wenn man nur einen Kleinlaster hat...)

Ihr seht es ergeben sich viele fragen bei denen ich echt überfordert bin. Ich möchte einfach nichts falsch machen und einfach keinen ärger mit dem finanzamt oder eine abmahnung riskieren.
Jeder Anwalt bzw. Steuerberater kann Dir da helfen. Ansonsten: mal die IHK fragen, wann das nächste Existenzgründer-Seminar ist. Da wird Dir geholfen.
 
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