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KFZ-Kennzeichen auf Bildern

AW: KFZ Kennzeichen auf Bilder

Mir schon, aber dir offensichtlich nicht.
Begründung?
Wenn einer irgendwo mein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografiert, dann ist das sicher keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Unglaublich, wie sich hier viele in die Hose machen.:lol:
Sei dir nur nicht zu sicher...
 
AW: KFZ Kennzeichen auf Bilder


Dein Auto ist keine Person und es zu fotografieren kein Verstoß gegen deine Persönlichkeitsrechte!

Gruß
 
Dein Auto hat keine Persöhnlichkeit die verletzt werden könnte!
Dann wäre ja auch die massenhafte Erfassung und Auswertung von Kfz-Kennzeichen auf Autobahnen durch Kameras/Computer kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Hätte das der Schäuble gewusst - das BVG sah das übrigens in allen Urteilen der letzten Jahre anders. Dort wurde nämlich argumentiert, das durch die eindeutige Zuordnung sehr wohl eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch die Erfassung und Auswertung auftritt.
 
Dann wäre ja auch die massenhafte Erfassung und Auswertung von Kfz-Kennzeichen auf Autobahnen durch Kameras/Computer kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Hätte das der Schäuble gewusst - das BVG sah das übrigens in allen Urteilen der letzten Jahre anders. Dort wurde nämlich argumentiert, das durch die eindeutige Zuordnung sehr wohl eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch die Erfassung und Auswertung auftritt.

Das gesetzteswidrige an dieser Sache ist NICHT das Bild an sich sondern die Erhebung der in jedem Bild erkennbaren Kennzeichen sowie die Zuordnung des entsprechenden Halters der Fahrzeuge durch die Behörde. Zum krönenden Abschluss sollten diese ganzen Angaben dann noch zur späteren Verwendung gespeichert werden. Hier ist das Datenschutzgesetz massiv verletzt.

Soweit ich weiß dürfen nach den Urteilen weiterhin Fotos gemacht werden. Nur die Speicherung für später wurde untersagt.
 
Dann wäre ja auch die massenhafte Erfassung und Auswertung von Kfz-Kennzeichen auf Autobahnen durch Kameras/Computer kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Hätte das der Schäuble gewusst - das BVG sah das übrigens in allen Urteilen der letzten Jahre anders. Dort wurde nämlich argumentiert, das durch die eindeutige Zuordnung sehr wohl eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch die Erfassung und Auswertung auftritt.

Hallo Herr Richter,
was hat dein Geschreibsel jetzt mit erkennbaren Autokennzeichen auf Fotos zu tun? Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der massenhaften Erfassung und Auswertung von Kfz-Kennzeichen auf Autobahnen und dem zufälligen Auftauchen von Autos mit erkennbaren Kennzeichen auf Fotos.

Gruß
 
@Christoph Abt:

Lies einfach noch mal genau, was teddy.774 geschrieben hat, und vor allem: worauf er sich bezogen hat.

Dann solltest Du es verstehen. ;)
 
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