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weil garantie bei vielen herstellern nicht übertragbar ist und nur für den erstkäufer gilt?rolippo schrieb:Warum sollte das nicht gehen?![]()
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Gruß, Oliver
scorpio schrieb:weil garantie bei vielen herstellern nicht übertragbar ist und nur für den erstkäufer gilt?
es sei denn, zum nachweis des kaufdatums wird die rechnung wird verlangt und da steht der name des erstkäufers draufDarkFighter81 schrieb:Solange doch aber die Garantiekarte nicht ausgefüllt ist, sollte das doch kein Problem sein !
scorpio schrieb:es sei denn, zum nachweis des kaufdatums wird die rechnung wird verlangt und da steht der name des erstkäufers drauf![]()
ich will ja auch niemandem zu nahe treten, aber mehr als 90% der optiken werden heutzutage nicht im laden um die ecke gekauftGrimminell schrieb:Ich will ja niemandem zu nahe treten, aber auf wenn ich in nem Laden was kaufe, dann steht doch da niemals mein Name auf der Rechnung/ Quittung. Das sollte nicht der Ausschlag gebende Punkt sein.
Grimminell
scorpio schrieb:es sei denn, zum nachweis des kaufdatums wird die rechnung wird verlangt und da steht der name des erstkäufers drauf![]()
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=52008gpswanderer schrieb:[...]aber ich lasse mich auch gern belehren.
ja, kulant ist canon im augenblick. meine 300d wurde auch auf kulanzbasis kostenlos repariert (spiegelmechanik), obwohl sie schon fast 2 jahre alt istkrohmie schrieb:Canon justiert in der Regel auf Kulanz, wenn die Garantie nicht abgelaufen ist.