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Kann ich ein gebrauchtes Objektiv mit Garantie kostenlos justieren lassen?

MD-11

Themenersteller
Einfache Frage, mit hoffentlich einfacher Antwort:
Wenn ich ein gebrauchtes Objektiv kaufe, auf dem noch Garantie drauf ist, kann ich es dann kostenlos zb. bei der GIMA in München justieren lassen???

Gruß
Benny
 
rolippo schrieb:
Warum sollte das nicht gehen? :confused: :confused:
Gruß, Oliver
weil garantie bei vielen herstellern nicht übertragbar ist und nur für den erstkäufer gilt?
 
DarkFighter81 schrieb:
Solange doch aber die Garantiekarte nicht ausgefüllt ist, sollte das doch kein Problem sein !
es sei denn, zum nachweis des kaufdatums wird die rechnung wird verlangt und da steht der name des erstkäufers drauf ;)
 
Also ich habe hier, eine Garantiekarte die schon abgestempelt ist (das Objektiv war schonmal beim justieren) und wo das Kaufdatum draufsteht, könnte mit dieser Garantiekarte auch der nächste Besitzer, das Objektiv wenn nötig nochmal justieren lassen???

Gruß
Benny
 
scorpio schrieb:
es sei denn, zum nachweis des kaufdatums wird die rechnung wird verlangt und da steht der name des erstkäufers drauf ;)

Ich will ja niemandem zu nahe treten, aber auf wenn ich in nem Laden was kaufe, dann steht doch da niemals mein Name auf der Rechnung/ Quittung. Das sollte nicht der Ausschlag gebende Punkt sein.
Grimminell
 
Grimminell schrieb:
Ich will ja niemandem zu nahe treten, aber auf wenn ich in nem Laden was kaufe, dann steht doch da niemals mein Name auf der Rechnung/ Quittung. Das sollte nicht der Ausschlag gebende Punkt sein.
Grimminell
ich will ja auch niemandem zu nahe treten, aber mehr als 90% der optiken werden heutzutage nicht im laden um die ecke gekauft ;)
 
scorpio schrieb:
es sei denn, zum nachweis des kaufdatums wird die rechnung wird verlangt und da steht der name des erstkäufers drauf ;)

die einzige schwierigkeit die aufgetreten ist war bei mir die dass die Versandkostnerstattung auf das konto des vorbesitzers gewandert ist. ansonsten top
 
Hallo,

ich möchte generell der Aussage widersprechen, dass die Garantie/Gewährleistung nicht übertragbar ist. Wenn ich ein Gerät kaufe und ich verkaufe es wieder , geht die Garantie auf den Käufer über, denn die Garantie bzw. Gewährleistung gibt es ja für das Teil und nicht für den Käufer. Da bin ich mir zwar ziemlich sicher, aber ich lasse mich auch gern belehren.

Gruß
Klaus
 
Canon justiert in der Regel auf Kulanz, wenn die Garantie nicht abgelaufen ist.

Mein ganzes Gelump war damals mit D60 auch in Willich. Die D60 und eins von 4 Objektiven hatten noch Garantie. Auf keiner der Rechnungen stand mein name, da alles gebraucht gekauft. Gezahlt habe ich nur die Versandkosten von mir nach Willich. justiert wurde alles aufeinander.
 
krohmie schrieb:
Canon justiert in der Regel auf Kulanz, wenn die Garantie nicht abgelaufen ist.
ja, kulant ist canon im augenblick. meine 300d wurde auch auf kulanzbasis kostenlos repariert (spiegelmechanik), obwohl sie schon fast 2 jahre alt ist :)
aber eine regel oder gar einen anspruch kann man eben nicht daraus ableiten.
anspruch auf garantieleistungen hat eben nur der erstkäufer im ersten jahr ab kaufdatum. alles andere ist kulanz. mehr habe ich mir meinen postings auch nicht sagen wollen :)
 
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