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wenn man als kleinunternehmer oder freiberufler seine kamera-ausrüstung kauft, kann man diese beim finanzamt geltend machen, sodass die umsatzsteuer nicht anfällt, da diese ja zur berufstätigkeits-ausübung benötigt wird?
AW: kameraeinkauf freiberufler oder kleinunternehmer
Weia, da geht aber Einiges querbeet. Ich glaube, Du solltest Dich einmal von einem Steuerberater oder auch beim Finanzamt über die entsprechenden steuerrechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten informieren lassen...
Die Umsatzsteuer fällt beim Kauf in jedem Fall an. Du kannst sie Dir evtl. 'wiederholen', falls Du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Die Kameraausrüstung als solche wirst Du u.U. als Werbungskosten geltend machen können, wenn glaubhaft ist, dass sie ausschließlich Deinen Erwerbszwecken dient (zur Erzielung von Einkünften). [Hier kann es Abgrenzungsschwierigkeiten zu einer evtl. privaten Mitnutzung geben, ähnlich wie z.B. bei einem häuslichen Arbeitszimmer oder einem beruflich (teil)genutzten Kfz.]
Eine umfangreichere/teurere Kamerausrüstung übersteigt womöglich auch den Wert, ab dem sie als sogenanntes Anlagevermögen über einen längeren Zeitraum ("Nutzungsdauer") abgeschrieben werden muss ("AfA").
Weia, da geht aber Einiges querbeet. Ich glaube, Du solltest Dich einmal von einem Steuerberater oder auch beim Finanzamt über die entsprechenden steuerrechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten informieren lassen...