Ich hatte bislang noch nie das Problem, dass ein Hersteller mich in der Garantiezeit mit einer Beweislast konfrontiert hätte, geschweige denn, mich sogar aufgefordert hätte, eine Fehlfunktion durch mich als Kunde dem Hersteller gegenüber zu beweisen.
Naja, "Geprüft, kein Fehler feststellbar." ist IMHO eine Floskel die man auf dem Reparaturschein zu Gesicht bekommen wird. Was sollen sie auch machen? Einfach auf gut Glück die Kamera/Elektronik tauschen, obwohl sie den Fehler nicht nachvollziehen können? Würde ich nicht machen ...
Würden jetzt aber ganz viele ihre Kameras wegen genau diesem nicht reproduzierbaren Fehler einschicken, dann würde ich als Hersteller etwas Zeit investieren, um den Fehler zu finden. Aber bei Einzelfällen: Kein Fehler feststellbar -> Keine Reparatur.
Es kann übrigens nur von Vorteil sein, wenn man den Freeze jedesmal mit einer Kamera aufzeichnet (ein Handy/Smartphone haben die meisten wohl immer dabei), dann hat man zumindest Beweise, daß ein Fehler besteht. Die Reparatur sollte man in diesem Fall über den Händler bzw. nur mit dessen Einverständnis über Pentax abwickeln. Dann hat man gute Karten, den Kauf nach 3 Versuchen zu wandeln...
Und Beweislast hat 1. nicht mit Garantie zu tun und 2. nichts damit ob ein Fehler besteht.
Gruß,
Klaus
edit:
Es kann -und wird- vermutlich so sein, daß der Service Partner mehr Möglichkeiten hat die Funktionsfähigkeit zu testen, als den Endkunden zur Verfügung stehen. Also selbst wenn wir nichts reproduzieren können, können die Service Partner u.U. dennoch Unregelmäßigkeiten finden.