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JMStV - Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

blubbi

Themenersteller
Ich weiß ja nicht wie ihr das seht, aber ich denke dies, sofern es von allen Bundesländern unterzeichnet wird, wird viele von uns Betreffen.

Worum geht es?

Ab Januar 2011 soll eine Kennzeichnungspflicht für Websites in Kraft treten.
Diese ist zu vergleichen mit der Jugendfreigabe bei Filmen.

Neu ist jetzt, daß ein Verstoß geahndet werden kann.

Sollte also jemand Aktfotos auf seiner Website zeigen, muss diese (oder nur die entsprechende Galerie) mit entsprechenden Mitteln der Zugang zu beschränken.

Wie sieht es mit Teilakt aus? Was ist wenn eine Schulter nackt ist? Wie weit muss der Rock runter gehen? Jeder stuft dies anders ein und genau hier hab ich Bauchschmerzen.

Was macht ihr? Wie handhabt ihr das?

Vor allem bei kommerziellen Angeboten wird es doppelt brisant.
Denn hier schaut nicht nur die Behörde mal nach. Die Konkurrenz ist da bestimmt auch ganz schnell mit einer Anzeige.

Hier etwas Lesestoff:
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/
http://yuccatree.de/2010/11/jugendm...r-beschliesen-juristisches-chaos-fur-blogger/
http://www.heise.de/newsticker/meld...-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html
http://ak-zensur.de/jmstv/

Grüße,
Bjoern
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant ist auch die Frage, wie sich das DSLR-Forum dann selbst einstuft. Eigentlich bleibt ja nichts anders als "ab 18" übrig, wenn der Betreiber nicht riskieren will, eine Flut von Abmahnungen zu bekommen. Oder auch zumachen wie die bei heise angesprochenen Blogs :(

Auweia... als ob wir in DE keine wichtigeren Probleme hätten :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn es die Abmahnhaie nicht gäbe würde ich mir da keine Gedanken drum machen. Aber hier ist vermutlich mal wieder Leichtes Geld zu wittern und das vermutlich noch mit der Zustimmung vieler Medienunmündiger Eltern!

Hoffen wir, daß dieser neu aufgewärmte und nachgeschärfte Schwachsinn noch abgewendet werden kann.
 
manchmal frag ich mich echt, was manche leute an rauschmitteln konsumieren, dass die auf solche schnapsideen kommen...
das zeug will ich auch!
 
Na und? Dann pappt halt der Betreiber sein ab18-Metatag drauf und alle Browser, bei denen die Administratoren-Eltern das ab18-Plugin installiert und eingeschaltet haben, bleiben draußen.

Wer von euch wird voraussichtlich mit einem Browser samt solchem Plugin unterwegs sein?
 
(Alles gelöscht, weil ich hier einem grundsätzlichen Verständnisfehler erlegen bin...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Na und? Dann pappt halt der Betreiber sein ab18-Metatag...

Aja - womit wir dabei währen, dass es diesen Tag halt nicht gibt und er auch nicht genügt. Vielmehr muss sich die Site auch für anerkannte Alterszugangsbeschränkungsdideldidumsystemesoftwarewasauchimmer zertifizieren.
Wie?
Keine Ahnung, gibt es ja auch nicht.
Und schließlich wäre da dann auch noch der zu benennende Jugendschutzbeauftragte - natürlich mit entsprechender Fachkunde.
Muss ich dafür Medienpädagogik studiert haben?
Keine Ahnung, ist ja nicht näher definiert.

So, jetzt noch auch nur ein Fizelchen Werbung auf der Site, dann ist sie gewerblich, und schon habe ich einen Wettbewerbsverstoss begangen, wenn ich die Maßnahmen nicht durchführe.

In diesem Sinne:
"Nicht in Deutschland, nicht in deutscher Sprache und nicht für Deutsche."
Kristian Köhntopp

Greets
/bd/
 
Na und? Dann pappt halt der Betreiber sein ab18-Metatag drauf und alle Browser, bei denen die Administratoren-Eltern das ab18-Plugin installiert und eingeschaltet haben, bleiben draußen.

Wer von euch wird voraussichtlich mit einem Browser samt solchem Plugin unterwegs sein?

Erst lesen dann schreiben!

"Ab 16" bzw. "Ab 18" erfordern zugangsbeschränkende Maßnahmen wie Perso ID abfrage, Postident oder sonstiges und das geht IMHO nur über andere Anbieter was den Betreiber Geld kostet.

Alternative:
Website nur noch von 20 bis 6 Uhr online.

Am meisten wird wohl die Auslegung diskutiert werden, was nun in welche Kategorie kommt.
Unter was fällt denn hier das Akt-Forum? FSK16? Ab wann ist FSK18? Und wenn ich nun andere Meinung bin?

Ich denke 18 Jährige werden Bilder niedriger einstufen als 60+ Jährige Politiker/Beamte.

:grumble::grumble::grumble::grumble::grumble:
:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
 
Das groesste Problem wird sein, jugendgefaehrdende Inhalte zu definieren. Ein blosser Akt, definiert als Abbildung des nackten menschlichen Koerpers in jeglicher Form kann wohl kaum jugendgefaehrdend sein, sonst muessten alle Museen Bilder und Statuen verhuellen, in keinem Schlosspark duerften diese oeffentlich stehen. Ebenso muessten alle Kataloge, die Reizwaesche anbieten, einen Vermerk enthalten. Auf fast jeder Fernsehzeitschrift springen einem halbbekleidete vollbusige Damen entgegen. Auch Erotikkalender sind in Buchhandlungen und Zeitschriftenlaeden nicht unter Verschluss.
Wenn ich mir die Erotik/Akt Galerie hier im Forum so betrachte, sind meiner Meinung nach 80% der Bilder nicht jugendgefaehrdend im Vergleich mit dem, was bis jetzt oeffentlich gezeigt und verkauft wird. Schwieriger wird es bei Fessel/Handschellen/Fetischbildern. Das Augenmerk dieses Gesetzes liegt ja wohl hauptsaechlich auf Gewaltverherrlichung und eindeutiger Pornographie.
Wenn dieses Gesetz tatsaechlich verabschiedet wird, koennen sich die Gerichte vermutlich auf eine Prozessflut einstellen, da ja jeder Fall individuell beurteilt werden muss.
Sind Helmut Newton's Werke jugendgefaehrdend?
 
Nur mal so zur Diskusion:


Wie siehts damit aus?
Nackt, Gewaltverherrlichend und dazu noch Alkohol?

Ich finde das unbedenklich.
 
Ich denke (und hoffe insgeheim), dass das Gesetz - mal wieder - in Karlsruhe gekippt wird, hoffentlich per Eilantrag.

Meines Wissens gilt in Deutschland immernoch, dass man einen DSL-Vertrag mit Providern nur abschließen kann wenn man über 18 Jahre alt ist. Man kann also erstmal davon ausgehen, dass jeder, der im Internet surft entweder Ü18 ist oder von einem Ü18-jährigen den Zugriff auf selbiges erhalten hat. Wer minderjährigen Medien zugänglich macht, ist haftbar zu machen, in diesem Fall also der Vertragspartner des Internetanschlusses. Dass man die meisten Eltern entmündigt, weil sie schlicht keinen Plan davon haben was die Kinder im Internet tun, kann ich verstehen - nur ist das der falsche Ansatz, ebenso wie Sperren von Seiten.

Manchmal fühlt man sich, als wäre in Deutschland jeder Tag der 1. April... Und dann merkt man erst, dass die Kasper das auch noch ernst meinen. :ugly:


Vielleicht macht ja eine Briefkastenfirma auf Island Sinn, unter der die Webseite betrieben wird, nur um nicht unter das Deutsche Recht zu fallen...
Bitter für deutsche Webhoster, bitter für die Kultur, und letztendlich und am bittersten für die deutschen Bürger.


Nettes Detail am Rande in den FAQs der FSM:
-> Es gibt noch gar keine Jugendschutzprogramme und keine Kennzeichnungsstandards hierfür. Ist das ganze System nicht inneffektiv und von wirtschaftlichen Interessen getrieben?

Der Kennzeichnungsstandard für Jugendschutzprogramme wird derzeit diskutiert. Laut Gesetz (§ 12 JMStV-2011) müssen sich hier verschiedene Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), d.h. der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Hierzu gehören laut Gesetz die anerkannten Selbstkontrollen, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio. Zu konsultieren sind in diesem Zusammenhang auch die obersten Landesjugendbehörden.
(Hervorhebung von mir)
Na DANN kann ja nichts mehr schiefgehen... Die ÖR kümmern sich schon darum, dass ihnen die online-Konkurrenz nicht auf den Magen schlägt... :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
Is doch toll! Dann klatschen eben alle ihre 18+ Plakette auf die Website und das Problem ist gelöst. So würd ichs zumindest machen, dann hab ich schließlich meinen Freischein und kann schreiben und zeigen was ich will. :rolleyes:

Aber das is doch sowieso vollkommen illusionär. Wie einfach ist es denn momentan, sich im Internet nicht jugendfreies Material zu besorgen? Porno-Webseiten gibt es doch genug, aber halt, die haben ja schon Jugendschutzmechanismen. :rolleyes::D
Und sonst kauf ich mir für nen 10er nen Usenet-Zugang und lad mir meinen Kruscht wieder runter.

Ich halte es im Urzustand ja nicht für eine schlechte Idee. Jugendschutz is natürlich was feines. Aber sogar in Kunstausstellungen wird man mit solch kritischem Material konfrontiert. Ich erinnere mich noch zu gut an den Versuch unseres Kunstlehrers, uns zu verbieten ein bestimmtes Gemälde in einer Ausstellung anzuschauen, nur weil dort Geschlechtsteile abgebildet waren. Und das war wohl gemerkt im 13. Jahrgang... :rolleyes:
Tja, wenn man nicht damit umzugehen weiß, wird es eben verboten.
 
Erst lesen dann schreiben!

Die Klassifizierung wird ausschließlich von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen ausgelesen, z.B. auf Computern, die Eltern für ihre Kinder sicher konfiguriert haben. Die Strenge der Filterung kann dabei von den Eltern individuell eingestellt werden. Sie können optional festlegen, dass nur gekennzeichnete Inhalte angezeigt werden.

Soweit eine Seite nicht klassifiziert ist, wird sie demnach nur unter folgenden Voraussetzungen nicht angezeigt:

  • Am Computer des Endnutzers ist aktiv ein Jugendschutzprogramm eingerichtet worden. Die Entscheidung, ob ein Jugendschutzprogramm installiert wird und wie dies konfiguriert ist, obliegt allein dem Nutzer, z.B. den Eltern, die einen Computer für ihr Kind sicher gestalten wollen.
  • Das Jugendschutzprogramm ist zusätzlich so konfiguriert (optional), dass nicht gekennzeichnete Seiten nicht angezeigt werden.
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
 

Hier kann ich wieder nur mit folgendem antworten:
Erst (fertig) lesen, dann posten:
Gibt es gangbare Alternativen zum Labeln von Inhalten?

Ja. Grundsätzlich gilt wie bereits beschrieben: Der Anbieter kann Inhalte für die Altersstufen „ab 0 Jahren“ und „ab 6 Jahren“ frei anbieten. Es ist insofern zwischen gesetzeskonformem Angebot und zutreffender Klassifizierung zu differenzieren. Angebote dieser Altersstufe sind jugendmedienschutzrechtlich gesetzeskonform, obwohl sie weder klassifiziert sind, noch sonstige Maßnahmen des Anbieters ergriffen wurden.

Dies gilt auch für Inhalte „ab 12 Jahren“, soweit diese von für jüngere Kinder bestimmten Angeboten getrennt gehalten werden. Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.

Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:
  • die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
  • Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)
(Hervorhebung durch mich)
Quelle
 
Also die Idee von Sendezeitbegrenzungen im Internet finde ich schon sehr lustig.
Das zeigt doch eindeutig, dass da jemand keinerlei Ahnung hat, wovon er redet.

Ich bin beruflich ab und zu mal in den USA. Von dort lese ich auch die deutschen Websites, genau wie in Deutschland. Welche Zeiten gelten denn dann da?
Kann ich mich dann beschweren, wenn eine Website ihr Angebot angeblich ab 20 Uhr freischaltet und ich dann in den USA nach 20 Uhr dieses gar nicht aufrufen kann?

Das ist doch ziemlicher Blödsinn.

Tschau Ralf
 
Das ist doch ziemlicher Blödsinn.
Naja, Deutschland will natürlich nur seine Kinder schützen - was interessieren denn da die Leute aus den USA? :ugly:

Es wird so kommen, dass Flickr zusätzlich zur jetzigen Zensur für deusche Besucher (auch aufgrund eines schwachsinnigen Paragraphen, Stichwort "Haftung des Dienstanbieters") ab 1.1.2011 nur noch zwischen 20 und 6 Uhr aus Deutschland erreichbar ist :D

Glaub, das nennt man Galgenhumor...
 
Udo Vetter ist Fachanwalt für Strafrecht - da wär ich nun auch gelassen, weil sich wohl kaum jemand an einen Anwalt heran trauen wird und selbst wenn, er sich selbst vertreten kann.

Dem aufmerksamen Leser hingegen fallen die vielen "ich, müsste, sollte sein" im Text auf. In die deutsche Sprache übersetzt bedeutet dies: "Das werden die Gerichte entscheiden". Und im Falle der Abmahnungen, wie in einem Kommentar beschrieben: "Die Abmahner werden ganz gewiss nicht zu "üblichen" Gerichten gehen, sondern vermutlich mal wieder zu den Geistesgestörten aus Hamburg. Oder halt sonst irgendwohin, zu dem einen bescheuerten Richter in Deutschland, der all ihre Klagen durchwinken wird."
Vetter Udo: Blogger können leidlich gelassen bleiben. 01.12.2010.

Für den normal sterblichen "nicht Juristen" tut sich da durch die Rechtschaos-Internetgesetzgebung in Deutschland erneut ein erhebliches finanzielles Risikopotential auf.

Greets
/bd/
 
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