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Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österreich)

Status
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djamata

Themenersteller
Hallo,
grad im ORF 'Heute in Österreich' gesehen.
Die Nutzung von Fotos/Filme die auf Grundstücke der ÖBf
(Österreichische Bundesforste) gemacht werden, sind gebührenpflichtig.
Dies gilt nur für die kommerzielle Nutzung.
http://www.oebf.at/index.php?id=533

Und die hauseigene Firma von oebf:
http://www.wildmedia.at/index.php?id=585

Im Bericht kam es so rüber, dass es in anderen Ländern
so nicht üblich ist.
Nachteile in der Tourismusbranche werden befürchtet.
Wie gesagt nur kommerzielle Nutzung, aber irgendwie
find ich es komisch.
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf

Betrifft ca. 10% der Waldfläche.
Ein Drehtag ca. 1.500,- Euro.
Pro Fotoshooting ca. 500,- Euro.

Begründung u.a.,- die ÖBF helfen bei Location Suche u.a.
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf

Gibt es so etwas auch in der Schweiz. Zum Beispiel im Nationalpark ? Das ist ja vollkommen übertrieben.
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf

Gibt es so etwas auch in der Schweiz. Zum Beispiel im Nationalpark ? Das ist ja vollkommen übertrieben.

Hab mich kurz eingelesen, weil es mich auch interessiert.
Die ÖBf sind in 2 Nationalparks in Österreich Grundeigentümer:
NP Kalkalpen und NP Donauauen.
Im NP Hohe Tauern sind sie 'Partner' sind aber auch mit 35% Grundeigentümer.

http://www.hohetauern.at/de/aktuell...che-bundesforste-partner-im-nationalpark.html
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

:mad: Die wollen kassiert wo es grad geht. Grad dass sie keinen Eintritt verlangen in die Natur die uns doch allen gehört !!!
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

:mad: Die wollen kassiert wo es grad geht. Grad dass sie keinen Eintritt verlangen in die Natur die uns doch allen gehört !!!

Nicht ganz richtig: die Natur (Wälder, Berge usw...) hat in Österreich immer einen Eigentümer - das kann eine Privatperson sein, oder eben die Öst. Bundesforste. "Uns allen" gehört sie somit nicht.
Es ist allerdings gesetzlich geregelt, dass jedermann das Recht hat sich im Wald zu "Erholungszwecken" aufzuhalten.

Irgendwo ist eben offenbar jemand auf die Idee gekommen dass (professionelle) Film- und Fotoshootings keine Erholung sind, und da könnte man ja... :evil:
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf

Betrifft ca. 10% der Waldfläche.
Ein Drehtag ca. 1.500,- Euro.
Pro Fotoshooting ca. 500,- Euro.

Begründung u.a.,- die ÖBF helfen bei Location Suche u.a.

Für groß angelegte Filmprojekte wo ja auch durchaus Schäden entstehen können, ebenso für ähnlich geartete Fotoshooting (Fashion) kann ich das ja verstehen.
Aber wenn man dann bedenkt das man z.B. den Eifelturm, die Tower Bridges und wer weiss was noch, ja eigentlich nicht fotografieren darf, wenn man das Bild irgendwo veröffentlichen will.
So wie ich weiss gilt das nur für kommerzielle Fotos, als Fotos für die man dann Geld nimmt.
Ich hatte da mal in Ö Probleme mit Fotos von einem Wasserfall.
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

Der Gesetztestext ist vielleicht etwas "unglücklich" geschrieben, man sollte sich aber vor Augen halten, das jeder Grundeigentümer seine Abgabe zu entrichten hat. Ihr für Euer Haus und Garten, die Bundesforste für deren Wälder, Seen, Wiesen,..... . Wenn zu Euch wer kommt, und bei Euch im Garten oder Haus einen Film drehen will, wollt Ihr ja sicher auch etwas vom Kuchen abhaben, warum sollten diese Firmen das nicht bekommen. Sie stellen ja der Allgemeinheit auch deren Grundstücke für Erholung, Pilzsuchen, Joggen, Biken, usw. kostenlos zur Verfügung, würdet Ihr auch Eure Gärten, Balkone, Terassen usw. irgendwelchen Leuten kostenlos für deren Privathobby´s zur Verfügung stellen? Sicher nicht, und wenn dann einer damit Kohle verdient wollen die halt eine "kleine" Miete dafür haben. Nutzungsrechtlich und Verrechnungstechnisch ist es sowieso geregelt, das ein kleiner Fotograf der ein paar Fotos zum Verkauf im NP macht nicht gleich 1500€ behahlen muß, sollte aber ein "Blockbuster:D"( boah hasse ich dieses Wort) auf deren Grundstücken gedreht werden wollen die halt auch etwas für die Nutzung, nennen wir es mal Miete.

mfg. Robert
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf

Bei großen Filmproduktionen wird ohnehin immer im Einvernehmen mit den Grundeigentümern gedreht - man sehe sich nur einmal im Nachspann einer "Universum"-Dokumentation den Teil mit "Wir danken: ..." an.

...
So wie ich weiss gilt das nur für kommerzielle Fotos, als Fotos für die man dann Geld nimmt.
Ich hatte da mal in Ö Probleme mit Fotos von einem Wasserfall.

Welche, und wo war das?
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

...
Sie stellen ja der Allgemeinheit auch deren Grundstücke für Erholung, Pilzsuchen, Joggen, Biken, usw. kostenlos zur Verfügung, ...

Schön wär's, vor allem das Moutainbiken birgt genügend Konfliktstoff mit den Grundeigentümern bzw. Jagdpächtern. Und eine Pilzesuchgebühr hatten wir in Ö auch schon mal, oder irgendwo immer noch...?

Die jetzt eingeführte Gebühr for professionelle Shootings finde ich im Prinzip OK, es ist aber zu befürchten dass damit später einmal der Weg für Gebühren auch für Privatpersonen "geebnet" wird.
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

Aber wenn es um dieses Thema geht, sind die "Städter" meist etwas eigenwillig.:rolleyes: Wenn die aufs Land fahren, parken die Ihre Autos auch recht gerne mal in Wiesen, befahren Privat,- und Forststraßen, latschen einfach mal so durch Jungwaldkulturen, "klauen" einfach mal so ein paar Hollunderbeeren, gehen Pilzesuchen in großen Mengen, usw. usf. Sollte ein "Landler" mal in die Stadt fahren und auch nur mit einem drittel seines Autoreifen´s in das Privatgrundstück oder in die Einfahrt eines "Städters" kommen, wird es nicht allzulange dauern und der Abschleppdienst ist da.;)

mfg. Robert

P.S.: In Wiener Neustadt gibt es einen Privatmann, der seinen Garten in eine grüne "Idylle" verwandelt hat, der "Verkauft" seinen Garten für Fotobegeisterte im Stundentakt, und verlangt pro Stunde gut seine 10€, dafür darf man seinen ganzen Garten knipsen, auch gewerblich. Warum sollten die Bundesforste, die Wildbach, und andere "PRIVATFIRMEN" (sind ja seit Jahren aus dem Verstaatlichung ausgenommen) die nicht so handhaben?
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

Schön wär's, vor allem das Moutainbiken birgt genügend Konfliktstoff mit den Grundeigentümern bzw. Jagdpächtern. Und eine Pilzesuchgebühr hatten wir in Ö auch schon mal, oder irgendwo immer noch...?

Die jetzt eingeführte Gebühr for professionelle Shootings finde ich im Prinzip OK, es ist aber zu befürchten dass damit später einmal der Weg für Gebühren auch für Privatpersonen "geebnet" wird.

Fürs Mountainbiken, Pilzesuchen, Beerensammeln,... gibt es klare Forstgesetzliche regeln. (Ausgenommen ein paar wichtigmacher in den Fremdenverkehrsgebieten, die sich offiziel über Gesetzt, die zur Zeit Maria Theresias gemacht wurden, und heute noch volle Gültigkeit haben hinwegsetzten) Das ein Jäger ein Problem mit einem Biker hat der in der Dämmerung durch sein Revier (das sehr viel Jagdpacht kostet) radelt, und Ihn damit um seinen bezahlten Abschuß bringt, oder ein Landwirt der gerade eine frische Jungbaumkultut angelegt hat, und irgenso ein Städter latscht beim Pilzesuchen quer durch und tritt Ihm die Jungpflanzen nieder; Daß es da Probleme gibt darf keinen wundern. Sollte sich aber jeder im Wald so benehmen wie er es von anderen bei Sich zuHause verlangen würde, gibts keine Troubles. (ein paar selbsternannte "Landvogte" ausgenommen, aber die kann man mit dem Gesetz dazu bringen sich wieder wie Waldbesitzer zu benehmen und nicht wie Gutsbesitzer im Mittelalter)

mfg. Robert
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

Naja, der Wald dient ja allgemein als "Erholungsgebiet". Dabei darf man aber eigentlich die Wege nicht verlassen. Du darfst ja auch nicht vergessen, dass der Inhaber des Waldes für deinen Mist haftet!
Wenn der Forstweg gesperrt ist, darfst du da normalerweise auch nicht reingehen, fahren schon gar nicht.

Pilzesuchen ist auch so eine Sache:
in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr, ab 1.10. bis 31.12. eines jeden Jahres bis 17.00 Uhr erlaubt und maximal 2kg pro Person.

Quelle: http://www.salzburg.gv.at/pilzeschutz.htm

Soviel dazu.
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

Laut österr. Forstgesetz ist das verlassen der "begehbaren" Wege nur dann Zulässig, wenn sich die Person dazu in der Lage fühlt den Wald zu betretten, ohne jeglichen Schaden an Kulturplfanzen anzurichten und weiters sich in der Lage fühlt, Verletzungsrisiken durch hängede Äste, freiliegende Wurzeln usw. zu vermeiden. (Genauen Gesetzestext kann ich dir gerne raussuchen).

Wenn jetzt einer kommt und sagt:" Woher soll ich das wissen". Dann tritt wieder die Regel in Kraft, das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Bei einem Unfall im Skigebiet muß man sich ja auch vorher mit den jeweiligen Rechten und Pflichten, sowie den gesetzl. Regeln vertraut machen.

Aber zurück zum Thema; Das Fotografieren im Nationalpark, oder auf "öffentlichen" Waldstücken ist absolut nicht verboten. Sollte nicht extra durch Beschilderung oder verballe Rechtweisung darauf hingewiesen werden. Bei bezahlten Shootings (gew. Fotografie) muß man sich vorher mit dem Eigentümer des Grundstückes über evtl. Ansprüche absprechen. Ich kann aus pers. Erfahrung sagen, daß man in den meisten österr. Nationalparks auch mit gew. Fotografie keine Probleme hat, solange sie nicht die ethnischen Grundsätze des Parks in Frage stellen. (Pornografie, Extremismus, Waffenschau, 0.....)

Die Öffentlichkeitsabteilung der Ö. Bundesforste sowie Nationnalparkbetreuung gibt darüber kostenlos Auskunft.

P.S.: die auf vielen Forstwegen angbrachten Verbotsschilder (Radfahren, Reiten,....) haben fast immer nur den Zweck, das bei etwaigen Unfällen, der Grundstückseigentümer (Wegehalter) nicht zu Schadenersatz herangezogen werden kann.
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

Naja, der Wald dient ja allgemein als "Erholungsgebiet". Dabei darf man aber eigentlich die Wege nicht verlassen. Du darfst ja auch nicht vergessen, dass der Inhaber des Waldes für deinen Mist haftet!


Quelle: http://www.salzburg.gv.at/pilzeschutz.htm

Soviel dazu.

Bei meiner jährlichen freiwilligen Räumung meiner gerade mal 16 Hektar Wald, bekomme ich im Durchschnitt zw. 200 und 400kg Müll zusammen. Die Entsorgung kostet mich daher jährlich ungefähr 350-500€.;) (Waschmaschinen, Getränkeflaschen, Dosen, Kondome:D, Taschentücher, Kinderwägen, alte Möbel,Autoreifen, und eine alte AGFA Clack in neuwertigem Zustand......{habe einmal für einen alten Kasten, dem ich in meinem Wald gefunden habe von einem Möbelrestaurateur 400 bekommen:D als ich das im Lokal herumerzählt habe, hat sich der ehemalige Besitzer(in) gemeldet er will das Geld haben. jetzt hat er (Sie) keine 400€ für den Kasten sondern eine Strafzahlung von 600€ bekommen} ÄTSCH)

mfg. Robert
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

Der Gesetztestext ist vielleicht etwas "unglücklich" geschrieben, man sollte sich aber vor Augen halten, das jeder Grundeigentümer seine Abgabe zu entrichten hat. Ihr für Euer Haus und Garten, die Bundesforste für deren Wälder, Seen, Wiesen,..... . Wenn zu Euch wer kommt, und bei Euch im Garten oder Haus einen Film drehen will, wollt Ihr ja sicher auch etwas vom Kuchen abhaben, warum sollten diese Firmen das nicht bekommen. Sie stellen ja der Allgemeinheit auch deren Grundstücke für Erholung, Pilzsuchen, Joggen, Biken, usw. kostenlos zur Verfügung, würdet Ihr auch Eure Gärten, Balkone, Terassen usw. irgendwelchen Leuten kostenlos für deren Privathobby´s zur Verfügung stellen? Sicher nicht, und wenn dann einer damit Kohle verdient wollen die halt eine "kleine" Miete dafür haben. Nutzungsrechtlich und Verrechnungstechnisch ist es sowieso geregelt, das ein kleiner Fotograf der ein paar Fotos zum Verkauf im NP macht nicht gleich 1500€ behahlen muß, sollte aber ein "Blockbuster:D"( boah hasse ich dieses Wort) auf deren Grundstücken gedreht werden wollen die halt auch etwas für die Nutzung, nennen wir es mal Miete.

mfg. Robert

Sehe ich ganz genauso.

Andreas
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

Es klingt zunächst ja ganz vernünftig dass der Grundbesitzer sich am Gewinn des Profis beteiligen will, schließlich stellt er einen wesentlichen Teil dafür zur Verfügung. Ich sehe da in der Praxis lediglich das Problem, wie man festlegen will, wer "professionell" fotografiert oder filmt und wer "nur" Urlauber oder Erholungssuchender ist. Alleine anhand der Kamera dürfte das schwierig werden. Schließlich kann jedermann auch professionell aussehende Modelle in jeder gutsortierten Fotohandlung kaufen. Hat da wer nähere Info, oder unterliegt das dem Gutdünken der Parkwächter?
 
AW: Info für Profi-Fotografen/Filmer bei Aufnahmen auf Grundstücken der ÖBf (Österrei

Im allgemeinen wird Dich kein Parkwächter wegen Deiner Kamera ansprechen. Es ist nur, sollten deine Fotos oder Dein Film Zeitungen, Kino, Fernsehen landen, dann melden die sich halt auch an. Wird zwar selten so gehandhabt, soll aber schon vorgekommen sein. Das einzige Problem, das die "Naturparks" Seenbesitzer, Waldbesitzer und Fremdenverkehrsregionen haben, ist wenn dann Filme wie "Lederhosen am Wörthersee" oder Fotos mit eindeutigem Pronografischem HG in kleinen bunten Blättchen auftauchen mit Titeln wie , "Gut gebumst auf der Tauernalm", dann wird es massive Probleme geben, da es für den Park, die Region und für die Leute die dort wohnen, eindeutig zu massiven Imageverlusten kommt. All diese Gesetze sind im Prinzip nur geschrieben worden, damit solche "Untaten" verhindert werden können. (" :D denn nicht alle Ösis sind Lederhosen tragende Bumsungeheuer!" :D)

mfg. Robert
 
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