Danke =)
also wie ich das verstanden habe darf ich "bestehende" Bilder sehr wohl verkaufen aber keine "Auftrags arbeiten" verrechnen.
Ich könnte aber zb ein Shooting auf TFP Basis machen was eine Auftrags Arbeit ist und einfach die Nutzungsrechte verkaufen um etwas zu verdienen?
Ich bin mir nicht so sicher ob TFP überhaupt zulässig ist, wenn Du Fotos auch verkaufst. Das geht an sich nur, wenn es nur Hobby ist. An sich will der Staat an jedem Leistungsaustausch mitverdienen.
Ganz grob: Ich darf meinem Nachbarn zehn Eier schenken. Der Bauer darf seinem Nachbarn keine Eier schenken, der muss eine Rechnung dafür ausstellen. Wenn der Bauer Eier herschenken will, dann muss er die Steuer dafür selbst bezahlen - er muss sie sich also quasi selbst abkaufen, dann sind sie sein Privateigentum und das kann er verschenken. Wenn ein Bauer dem anderen Eier für Milch gibt, dann müssen beide eine Rechnung ausstellen. Wenn ich meinem Nachbarn Eier gebe und er gibt mir dafür Milch, dann interessiert das niemanden.
Wie klein die Honorarnoten insgesamt sind hat nur eine Auswirkung auf irgendwelche Freigrenzen - also ob dann Steuer anfällt oder nicht. Aber Du kannst nicht einfach eine Honrarnote legen und das Geld einstecken ohne diese anzugeben.
Ob Du nur nach Auftrag arbeitest oder vorhandene Fotos vermarktest betrifft nur die Frage ob es ein Gewerbe ist und welches Gewerbe es ist.
Wenn es ein Gewerbe ist, dann ist es in Österreich jedenfalls so, dass man vorerst nur als Pressefotograf/Fotodesigner arbeiten darf und erst nach drei Jahren dann als Vollfotograf.
Es ist da also vielleicht etwas anders, weil als Fotodesigner/Pressefotograf darfst Du ausschließlich nach Auftrag arbeiten. So genannte "Risikofotografie" - also irgendwas fotografieren, was dann vielleicht jemand kaufen will - darf nur der Vollfotograf machen.
Es ist mit den Berechtigungen nicht so sehr heikel, weil Du in beiden Fällen die selben Steuern und Abgaben an die selben Stellen zahlst. Wenn Du etwas machst, was Du nach einem Gewerbe nicht machen dürftest, dann wird das in der Praxis erst dann problematisch, wenn Dich ein anderer Fotograf anzeigt. So lange man niemandem in die Quere kommt, ist es also ziemlich egal in Österreich. Ich habe mehr als 20 Jahre alles fotografiert, was mir in die Quere gekommen ist und bin nur Pressefotograf. Bis vor ein paar Jahren ging Vollfotograf aber nur mit Meisterbrief in Österreich. Das hat mir auch einmal ein Innungsmeister gesagt, dass das egal ist, so lange man keinem anderen Fotografen in die Quere kommt und der einen dann anzeigt.
Erkundige Dich lieber beim Finanzamt und bei der Handelskammer für Fotografen. Der Staat will jedenfalls Geld sehen, wenn Du Geld verdienen willst.