• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Mai 2025.
    Thema: "Zweckentfremdet"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Juni-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Honorarnote/Werben

  • Themenersteller Themenersteller Gast_182326
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_182326

Guest
Hallo,
ich wollte mal nachfragen wie das mit den honorarnoten so aussieht.
Darf ich für ein Shooting eine ausstellen?
Soweit ich weiß sollte man Sie einfach nicht zu oft ausstellen da man sonst ein Gewerbe ausübt.
Aber wie sieht das ganze aus wenn ich Hobbyfotograf bin und nicht wirklich viel Aufträge habe.

Und da die Fotografie ja ein Freies Gewerbe ist wie sieht das als Hobbyfotograf mit dem Werben aus? Darf ich eine HP haben? Wo ich auch TFP anbiete?

Also im ganzen und Abgekürzt, Was darf ich als Hobbyfotograf machen um Geld zu verdienen.

Danke
 
Danke =)

also wie ich das verstanden habe darf ich "bestehende" Bilder sehr wohl verkaufen aber keine "Auftrags arbeiten" verrechnen.

Ich könnte aber zb ein Shooting auf TFP Basis machen was eine Auftrags Arbeit ist und einfach die Nutzungsrechte verkaufen um etwas zu verdienen?
 
Danke =)

also wie ich das verstanden habe darf ich "bestehende" Bilder sehr wohl verkaufen aber keine "Auftrags arbeiten" verrechnen.

Ich könnte aber zb ein Shooting auf TFP Basis machen was eine Auftrags Arbeit ist und einfach die Nutzungsrechte verkaufen um etwas zu verdienen?
Der Link bezieht sich auf das Fotografengewerbe in Deutschland und trifft daher auf Dich eher nicht zu... :p

TFP ist kein Problem, ist ja letztlich ein Tauschgeschäft Time for Prints (Pictures), es fließt zwischen dem Model und Dir kein Geld. Wenn Du die Nutzungsrechte an den so entstandenen Bildern an Dritte verkaufen willst ist das gewerblich - Punkt!
 
Danke =)

also wie ich das verstanden habe darf ich "bestehende" Bilder sehr wohl verkaufen aber keine "Auftrags arbeiten" verrechnen.

Ich könnte aber zb ein Shooting auf TFP Basis machen was eine Auftrags Arbeit ist und einfach die Nutzungsrechte verkaufen um etwas zu verdienen?

Ich bin mir nicht so sicher ob TFP überhaupt zulässig ist, wenn Du Fotos auch verkaufst. Das geht an sich nur, wenn es nur Hobby ist. An sich will der Staat an jedem Leistungsaustausch mitverdienen.

Ganz grob: Ich darf meinem Nachbarn zehn Eier schenken. Der Bauer darf seinem Nachbarn keine Eier schenken, der muss eine Rechnung dafür ausstellen. Wenn der Bauer Eier herschenken will, dann muss er die Steuer dafür selbst bezahlen - er muss sie sich also quasi selbst abkaufen, dann sind sie sein Privateigentum und das kann er verschenken. Wenn ein Bauer dem anderen Eier für Milch gibt, dann müssen beide eine Rechnung ausstellen. Wenn ich meinem Nachbarn Eier gebe und er gibt mir dafür Milch, dann interessiert das niemanden.

Wie klein die Honorarnoten insgesamt sind hat nur eine Auswirkung auf irgendwelche Freigrenzen - also ob dann Steuer anfällt oder nicht. Aber Du kannst nicht einfach eine Honrarnote legen und das Geld einstecken ohne diese anzugeben.

Ob Du nur nach Auftrag arbeitest oder vorhandene Fotos vermarktest betrifft nur die Frage ob es ein Gewerbe ist und welches Gewerbe es ist.

Wenn es ein Gewerbe ist, dann ist es in Österreich jedenfalls so, dass man vorerst nur als Pressefotograf/Fotodesigner arbeiten darf und erst nach drei Jahren dann als Vollfotograf.

Es ist da also vielleicht etwas anders, weil als Fotodesigner/Pressefotograf darfst Du ausschließlich nach Auftrag arbeiten. So genannte "Risikofotografie" - also irgendwas fotografieren, was dann vielleicht jemand kaufen will - darf nur der Vollfotograf machen.

Es ist mit den Berechtigungen nicht so sehr heikel, weil Du in beiden Fällen die selben Steuern und Abgaben an die selben Stellen zahlst. Wenn Du etwas machst, was Du nach einem Gewerbe nicht machen dürftest, dann wird das in der Praxis erst dann problematisch, wenn Dich ein anderer Fotograf anzeigt. So lange man niemandem in die Quere kommt, ist es also ziemlich egal in Österreich. Ich habe mehr als 20 Jahre alles fotografiert, was mir in die Quere gekommen ist und bin nur Pressefotograf. Bis vor ein paar Jahren ging Vollfotograf aber nur mit Meisterbrief in Österreich. Das hat mir auch einmal ein Innungsmeister gesagt, dass das egal ist, so lange man keinem anderen Fotografen in die Quere kommt und der einen dann anzeigt.

Erkundige Dich lieber beim Finanzamt und bei der Handelskammer für Fotografen. Der Staat will jedenfalls Geld sehen, wenn Du Geld verdienen willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, aber in Österreich ist fotografier seit ca. 1 Jahr ein freies Gewerbe =)
also das mit den nach 3 Jahren vollfotograf is dahin...

Aber danke schon mal für die zahlreichen Auskünfte.
 
...ja auch wir Össis haben's aus der Steinzeit geschafft und es endlich Frei gemacht :D:D
 
Oh...verdammt. Das mit Österreich hab ich doch tatsächlich übersehen :(

Also mal ohne hier einen verbindlichen Rechtsrat geben zu wollen, würde ich sagen, dass es ähnlich wie in Deutschland ist.

§ 1 Abs. 2 GewO (Österreich):
"Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist"

Dazu dann noch

§ 1 Abs. 4 GewO (Österreich):
"Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert."

Daher würde ich ohne große Ahnung vom österreichischem Recht zu haben darauf schließen, dass du in jedem Fall ein Gewerbe anmelden musst, wenn du dafür Geld verlangst.

Tut mir nochmal leid, dass ich nicht richtig gelesen habe und du dir deswegen den ganzen Text zum deutschen Recht durchgelesen hast.

Um auf Nummer sicher zu gehen und eventuell das ein oder andere Schlupfloch zu finden, solltest du dich sonst mal von einem Anwalt(mit Fachwissen im Steuerrecht und bestenfalls noch im Bereich der Fotografie) oder einem Steuerberater informieren lassen.


Für alle Interessierten gibt es hier einmal die Entscheidung, welche die Fotografie zum freien Gewerbe führte zum nachlesen: https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-sit...1/g_49-2013_berufsfotografen_entscheidung.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
...ja auch wir Össis haben's aus der Steinzeit geschafft und es endlich Frei gemacht :D:D

Ja wunderbar. In den Zeiten als es eine strenge Gewerbeordnung und Rabattgesetz gegeben hatte, war Österreich aber ein reiches Land. Aber es ist natürlich fortschrittlicher sich ein paar Prüfungen zu ersparen und billig zu arbeiten. Als nächstes kommen dann die Wohnwagen-Siedlugen. In den USA sieht man wie toll das Konzept funktioniert aber wir fahren mit Hurrageschrei in genau diese Richtung.

Ich sehe das also durchaus nicht nur positiv.

Es ist auch tendenziell nur so lange lustig, so lange man selbst einsteigt. Dann ist es eher nicht mehr so lustig.

Sony hatte den ersten Videorecordern raubkopierte Disney-Filme auf Cassette beigepackt. Heute sieht man das dort auch anders mit dem Copyright ;-)
 
Für alle Interessierten gibt es hier einmal die Entscheidung, welche die Fotografie zum freien Gewerbe führte zum nachlesen: https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-sit...1/g_49-2013_berufsfotografen_entscheidung.pdf

Dazu muss man aber wissen, dass es in den letzten Jahren davor schon möglich war, die Gewerbeberechtigung zu bekommen nach einem Fachgespräch mit dem Innungsmeister. Der hat im Prinzip nur geprüft ob man eine Ahnung von Fotografieren hatte. Wenn jemand schon ein paar Jahre lang fotografiert hatte, dann war das eine Kleinigkeit. Ich kenne einige, die das gemacht hatten.

Davor waren allerdings einige Jahre, da hatten sie sich richtig arg aufgeführt und fast alle guten Fotografen aus Österreich vertrieben, die offiziell eben nur Pressefotografen waren. Viele davon sind seitdem in Deutschland.

Das wurde also ziemlich ungeschickt angegangen. Eine mehrjährige Lehre ist sicherlich übertrieben udn heute auch nicht mehr sinnvoll. Früher lag ja das Hauptgewicht an der Herstellung der Fotografie, was ja erheblich vereinfacht ist. Zum Fotografieren gehört ja im Grunde nur das fertige Digitalbild. Die Nachbearbeitung wie sie heute passiert, ist ja im Grunde die Arbeit eines Grafikers. Daher ist für die reine Fotografie ja sehr viel weggefallen.

Die Regelung wie zum Schluss mit nur einer Prüfung fand ich schon nicht so schlecht.

Es war aber nötig, das komplett freizugeben, weil das ja eine ziemliche Diskriminierung der Österreicher ggü. anderen EU-Ländern - vor allem Deutschland - bedeutet hatte.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten