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Honorar bei Abdruck und Rechtsgrundlage für Veröffentlichung

thiborg

Themenersteller
Hallo,

durch etwas Glück bin ich zu einem Foto gekommen, welches in den USA schon in einer Tageszeitung auf der ersten Seite gedruckt wurde. Dafür habe ich die Freigabe für umsonst gegeben. (Ohne die Journalistin in den USA wäre das Foto wertlos, da keine Story drumrum)

Nun haben schon mehrere Reaktionen angefragt und wollen das Foto haben. Natürlich für lau. Aber ich dachte daran eine wenig Geld dafür zu nehmen. Nur kenn ich mich was die Preise für sowas angeht nicht aus.
Zudem würde ich das Foto nur an jede Publikation einzeln verkaufen.

Das Foto liegt von einer D70s im DNG Format vor, der Bildredakteur kann also noch so ziemlich alles damit anstellen was er möchte.

Wer kann mir helfen?

Viele Grüße
Thorsten

PS: Die Geschichte dazu unter:
http://money.tampabay.com/
http://blogs.tampabay.com/money/
http://www.orlandosentinel.com/busi...jun16,0,1613173.story?coll=orl-home-headlines
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, schau mal unter www.mediafon.de nach Fotohonoraren in D Zeitungen, rechne das in US um und lass' Dir das Geld überweisen. Die Tarife gehen üblicherweise _nach Auflagenhöhe und/oder nach _Bildgröße (bei Magazinen). Und be cheap=Dx2, die Preise sind eh' im Keller. Nicht vergessen: Namensnennung des Phtotographen mitfordern und auf verbindlicher Zahlungszusage vorab & ggf. Abwicklung nach D Rechtslage bestehen. (Dann kannst Du die Leute wenigstens hier verklagen...:rolleyes:). Viel Glück, :top:
 
Hallo,

danke für deine Antwort.
Ich wewrd mal schau'n ob ich aus denen in den USA noch was rauskitzeln kann.
Hier erscheint das Foto zumindestens im Spiegel und evt. auch noch im Stern-View.
Muss man die Kohle eigentlich versteuern, oder kann man das "vergessen" anzugeben?

viele Grüße
Thorsten
 
Hallo,

danke für deine Antwort.
Ich wewrd mal schau'n ob ich aus denen in den USA noch was rauskitzeln kann.
Hier erscheint das Foto zumindestens im Spiegel und evt. auch noch im Stern-View.
Muss man die Kohle eigentlich versteuern, oder kann man das "vergessen" anzugeben?

viele Grüße
Thorsten

Wenn wir nicht über zu hohe Beträge sprechen, dann würde ich mir da keinen Kopf machen.

Aber grundsätzlich wäre es korrekt wenn Du die Beträge als sonstige Einkünfte angbist. Vereinfacht dann vielleicht noch einen pauschalen Betrag x (vielleicht 10-15% der Einnahmen) für Ausgaben wie Telefonkosten, Technik usw. abziehen.

Es gibt eine Regelung im Einkommensteuerrecht, wonach Du eine Steuererklärung nur dann abgeben (und damit die Einkünfte versteuern musst), wenn die Einkünfte die nicht dem Steuerabzug unterliegen (also die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstsändiger Arbeit) mehr als 410 Euro betragen.

Sollte Du also nach Abzug der direkten Aufwendungen mehr als 410 Euro bekommen, dann solltest Du eine Steuererklärung abgeben. Der Betrag gilt aber für alle Einkünfte des Kalenderjahres, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben. Aber ich vermute mal, da wirst Du sonst nichts haben. Klang für mich zumindest so.

Wenn Du aber sowieso verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, dann musst Du die Einkünfte auch angeben, wenn sie niedriger sind. Diese Verpflichtung trifft für normale Angestellte aber selten zu. Im Zweifelsfalle muss das natürlich Dein Steuerberater genau prüfen.
 
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