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Homepage, Akt und Jugendschutz

Captain N

Themenersteller
Hallo Community,

hoffe, dass ich hiermit richtig bin mit meiner Frage. Ich möchte zeitnah eine eigene Homepage erstellen, um mich von der modle-kartei zu lösen, aber u.a. auch meine Fotos präsentieren zu können.

Wie genau verhält es sich da in puncto Akt-Fotografie und Jugendschutz? Auf Plattformen wie etwa der model-kartei etc werden solche Aufnahmen ja für nicht-Mitgleider gesperrt. Einige Fotografen haben jedoch ganz öffentlich zugängliche Galerien zu diesen Bereichen - weiß jemand, welche rechtlichen Aspekte hierbei zu beachten sind?

Gesperrte Bereiche mit Passwortanforderung, oder etwa Disclaimer ("ja ich bin volljährig und finde Nacktheit nicht anstößig" etc) finde ich etwas umständlich und nervig. Scheint aber wohl Ausnahmen zu geben, die dies nicht erfordern.

Vielen Dank im Voraus an alle, die sich konstruktiv hieran beteiligen!:confused:
 
Solange du keine Pornographie anbietest, ist alles ziemlich wurscht. Amiland ist da kein Vorbild … Sonst müsste Jugendlichen auch der Zugang zu den Klassikern der Bildenden Künste verwehrt werden, inklusive der Vatikan-Museen.
 
Da wäre in erster Linie maßgeblich was der Jugendschutz (JMStV) vorsieht für diese Fälle.
Dazugehörig auch www.jugendschutz.net

Würden die diese Warnhinweise vorschreiben - ich kenne den Inhalt explizit nicht - müsstest du dich natürlich dran halten, ob es dir gefallen mag oder nicht, oder eine Altersbeschränkung / Zugangsbeschränkung anwenden.
Dann wären wir aber wieder bei dem Vorbild.

Es gibt ja so ominöse Seiten die Warnen und fragen nur ob ja oder nein bzw betreten oder verlassen. Da kommt jeder 12-jährige drauf, wenn er nur mit ja bestätigt, dass er 18 ist :ugly:
 
Pornografische Aufnahmen fallen nicht einmal unter meine Aufnahmebereiche - von daher sollte es da also keine Probleme geben.

Ist es tatsächlich so einfach, oder könnte mich da ggf jemand dafür belangen, wenn einer "ganz überraschend und unvorbereitet" auf meiner Seite landet, und sich plötzlich mit nackten Brüsten konfrontiert sieht?
 
Womit "belangen"? Seelisches Schmerzensgeld ist in der deutschsprachigen Rechtsprechung nicht vorgesehen. Bleibt der Staatsanwalt, sollte es sich um ein strafbares Delikt handeln (Models zu jung, z.B.). Da das Internet halt worldwide ist, stellen solche Zugangs-Zustimmungen eine Absicherung gegen Klagswütige anderer Kulturen dar. Immerhin gilt in Brasilien schon eine entblößte Brustwarze als unstatthaft, in manchen islamischen Ländern das unverhüllte Haupthaar, etc. Dieser Planet wird wird von allerlei Unsinn geprägt, da ist eine Zutrittszustimmung das geringere Übel.
 
Klingt alles irgendwo plausibel...
würde es aber dennoch begrüßen, wenn man Streitfragen wie diese auch irgendwo nachschlagen könnte.

Laut Impressum der Seite jugendschutz.net scheint der verantwortliche Seitenbetreiber in unmittelbarer Nähe zu meiner Bildungsstätte zu sitzen. Vllt kann ich dort ja auch mal reinschauen
 
Klingt alles irgendwo plausibel...
würde es aber dennoch begrüßen, wenn man Streitfragen wie diese auch irgendwo nachschlagen könnte.

Du verkennst Sinn und Ausrichtung von Rechtssystemen. Die dienen nämlich in erster Linie dazu, durch Unklarheiten Geschäftsfelder zu eröffnen. Das stimmt schon in einer Jursidiktionsumgebung (a.k.a. Staat), was erwartest du von weltweiter Auslegung? Sowas wie Rechtssicherheit gibt es nur, wenn du sie dir leisten kannst und solltest du einigermaßen erfolgreich sein, wirst du dich wohl auch mit Rechtsstreitigkeiten abfinden müssen. Du weißt ja: Mitleid ist gratis, Neid muss man sich erarbeiten. Und aus Mitleid wird man nie geklagt …
 
Stimme ich dir voll und ganz zu - nur dass es in diesem Fall weniger um Neid, als mehr um "moralische Anstößigkeiten" geht (was en geiler Ausdruck :lol:).

Das sind halt so Punkte, die einem frisch gebackenen Jungunternehmer im Ernstfall ganz schnell das Genick brechen können...
 
Man braucht dafür keine Disclaimer.
Zeig die Aktbilder doch einfach auf einer dedizierten Seite, die nur über eindeutig auf den Inhalt hinweisende Menüpunkte erreichbar ist.
 
Der Staat hat wenig Interesse daran, Dinge zu verfolgen, wenn keiner klagt. Sorgen sollte man sich also eher um abmahnende Mitbewerber oder im Fall von Fotos Minderjähriger deren evtl. streitlustige Eltern machen.
 
Womit "belangen"? Seelisches Schmerzensgeld ist in der deutschsprachigen Rechtsprechung nicht vorgesehen. Bleibt der Staatsanwalt, sollte es sich um ein strafbares Delikt handeln (Models zu jung, z.B.). Da das Internet halt worldwide ist, stellen solche Zugangs-Zustimmungen eine Absicherung gegen Klagswütige anderer Kulturen dar. Immerhin gilt in Brasilien schon eine entblößte Brustwarze als unstatthaft, in manchen islamischen Ländern das unverhüllte Haupthaar, etc. Dieser Planet wird wird von allerlei Unsinn geprägt, da ist eine Zutrittszustimmung das geringere Übel.

Das ist alles ziemlicher Quatsch. In Deutschland wird man (noch) nicht nach islamischen Recht verklagt. Wenn Du also keine Niederlassung in Saudi-Arabien aufmachen willst, können dir andere Rechtssysteme ziemlich schnuppe sein.
 
Offtopic:

In Deutschland wird man (noch) nicht nach islamischen Recht verklagt.

Das ist nicht ganz richtig. Die Herkunft ist u.U. für die Rechtsprechung entscheidend, auch in Deutschland.
Wenn kein Akt mit Kopftuch dabei ist, brennen auch keine Botschaften :evil:

Wenn sich die ganze Seite mit Aktfotografie beschäftigt, und nicht nur ein Teil davon in einem extra Menüpunkt,
kann man sich doch auf Google (und die amerikanische Scheinmoral) verlassen, daß der Disclaimer automatisch vorn an gesetzt wird (siehe Ost-Akt.de) :lol:

Gruß, Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Offtopic:

Das ist nicht ganz richtig. Die Herkunft ist u.U. für die Rechtsprechung entscheidend, auch in Deutschland.

Was Du meinst ist die Bewertung, nicht das Rechtssystem.

Zurück zum Thema: In Deutschland ist das mit Aktbildern vergleichsweise lasch. Bei Ab-18-Inhalten musst Du dagegen einen riesen Akt veranstalten. Da hat man es als amerikanischer Anbieter einfacher.
 
Zurück zum Thema: In Deutschland ist das mit Aktbildern vergleichsweise lasch. Bei Ab-18-Inhalten musst Du dagegen einen riesen Akt veranstalten. Da hat man es als amerikanischer Anbieter einfacher.

Hier ist dann aber die Definition "ab 18(Jahren)" zu hinterfragen.

Warum in die Ferne schweifen, wenn ...;)

Wie sieht es denn hier im Forum aus?
Hier in der Galerie ist ein entsprechendes Forum, dass mit
Akt & Erotik betitelt ist, für alle und Jederman zugänglich.
Und jeder Hinz und Kunz hat Zugang zu diesem Forum/ zu den Bildern;
man muss nocht nicht einmal angemeldet sein!
Zugangsbeschränkung? Nicht vorhanden!

Und ich glaube kaum, dass sich der Betreiber dieses Forums freiwillig den Konsequenzen aussetzt, wenn der Zugang zur Akt & Erotik-Galerie reglementiert sein müsste.
 
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