"Kamera nicht vergessen"
etwas ernsthafter:
Das Fotografieren sowie das Filmen ohne Stativ sind für
private Zwecke grundsätzlich erlaubt. Dies gilt jedoch
nicht für Sonderausstellungen und für die Ausstellung
„Gemaltes Hessen” im Haus aus Gemünden Wohra. Das
Fotografieren für kommerzielle und wissenschaftliche
Zwecke ist nur mit schriftlicher Genehmigung des
Freilichtmuseums Hessenpark erlaubt. Die kommerzielle
Veröffentlichung von im Freilichtmuseum angefertigten
Fotografien bedarf ebenfalls der schriftlichen
Genehmigung durch das Freilichtmuseum Hessenpark; auf
die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts wird
hingewiesen.
Das Fotografieren im Rahmen der aktuellen
Berichterstattung der Presse ist in Abstimmung mit
unseren Mitarbeitern im Bereich Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit gestattet.
Siehe Punkt 9:
http://www.hessenpark.de/index.php?id=hausordnung