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Herstellergarantie Pentax

Bei meiner Optio W10 liegt eine Garantiekarte bei, wo was von 1 Jahr steht.
Zudem noch so eine Art Zertifikat, da vom "Pentax trusted" Händler TeKaDe.

Wenn du die 2 Jahre Garantie schriftlich hast, gibt es nichts zu tricksen.
Da hat kein Händler mehr die Möglichkeit, dass in Gewährleistung umzumünzen.
Auf mündliche Versprechungen sollte man sich da aber nicht verlassen.

Dann müßte es günstigenfalls auf der Rechnung stehen. Viele schreiben groß Garantie, unten drunter steht dann klein Gewährleistung, auf der Rechnung steht nix, hinten drauf vielleicht die AGB mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung, und schon bist du nase.

Wegen Samsung:

Irgendeiner mit der Samsung-Cam - egal welche, auch Kompakte - sollte da mal in seine Unterlagen schauen. Wäre interessant zu wissen. Bei der breiten Produktpalette kann das durchaus mal anders sein.
 
Wenn du die 2 Jahre Garantie schriftlich hast, gibt es nichts zu tricksen. Da hat kein Händler mehr die Möglichkeit, dass in Gewährleistung umzumünzen.

Das nützt Dir auch schriftlich nichts, solange nirgendwo festgehalten wurde, unter welchen Bedingungen die Garantie gilt und welche Leistungen sie abdeckt. Im Zweifelsfall bekommst Du dann auf Garantie ein Gratis-Lächeln des Händlers, während er Dir mitteilt, dass eine Reparaturkostenübernahme leider nicht Bestandteil seiner freiwilligen und daher beliebig festzulegenden Garantieleistungen ist.

Pentax schrieb:
Pentax-Produkte, die durch unsere offiziellen Vertreibskanäle bezogen wurden, unterliegen ab dem Datum des Erstkaufs einer einjährigen Garantie.

Du hattest ja freundlicherweise schon zu Beginn des Threads geschrieben, dass aus Deiner Garantie-Karte eine einjährige Garantie hervorgeht. Ich verstehe daher nicht, auf welcher Basis hier zum Teil suggeriert wird, Pentax repariere 2 Jahre lang auf Garantie. Ich gehe aufgrund Deines Beitrags und mangels anderslautender Aussagen auf der Homepage und in der Anleitung von einer einjährigen Garantie aus.

Es mag sein, dass im ein oder anderen Fall auch nach dem ersten Jahr noch auf Kulanzbasis gratis repariert wird, aber ohne schriftliche Garantie kann man sich darauf eben nicht verlassen und sollte insofern nicht damit rechnen.

Das steht also alles auf der beiliegenden Karte, in deutsch geschrieben.

Auf die Garantiekarte wird ja auch in der Anleitung hingewiesen. Ich finde allerdings, dass Garantiebestimmungen auf die Homepage gehören, denn die Garantiekarte habe ich erst, wenn ich das Gerät gekauft habe.

Allerdings verstehe ich auch, dass man eine magere Garantiedauer von 12 Monaten nicht an die grosse Glocke hängen möchte, v.a. wenn Samsung wirklich 2 Jahre Garantie bietet.
 
Es mag sein, dass im ein oder anderen Fall auch nach dem ersten Jahr noch auf Kulanzbasis gratis repariert wird, aber ohne schriftliche Garantie kann man sich darauf eben nicht verlassen und sollte insofern nicht damit rechnen.
Eine durchgeführte Reparatur nach dem ersten Jahr lässt sich nicht gleich auf Kulanz schieben, denn da gibt es noch die EU-Gewährleistungspflicht.

Ich würde es nicht als "Kulanz" bezeichnen, wenn ein Hersteller nach dem ersten halben Jahr nicht grundsätzlich stur einen wasserdichten Schuldnachweis fordert.
 
@schnappschütze:
Ich hab mal gerade versucht dass mit den 2 Jahren bei Samsung zu verifizieren, komischerweise find ich das aber nicht auf der HP und auch in der Bedienungsanleitung der GX-1S bei der ich geschaut hätte steht kein Wort von Garantie oder Gewährleistung :confused:
 
Ich würde es nicht als "Kulanz" bezeichnen, wenn ein Hersteller nach dem ersten halben Jahr nicht grundsätzlich stur einen wasserdichten Schuldnachweis fordert.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo das Problem liegt: Garantiert Pentax eine kostenlose Reparatur innerhalb der ersten 24 Monate, sei es freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen? Nein.

Der Kulanzbegriff beschreibt freiwillige Leistungen, die nach Vertragsabschluss über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinaus erbracht werden. Da Pentax nach Ablauf der Garantie nicht zur kostenlosen Reparatur verpflichtet ist, ist es eine Kulanzleistung.

Wenn in jedem Fall auch nach den ersten 12 Monaten gratis repariert würde, dann würde Pentax wohl mit einer Garantiedauer von 24 Monaten statt nur 12 für sich werben.

Die Gewährleistung betrifft den Händler. Auch da ist der Verzicht auf den nach den ersten 6 Monaten vom Kunden zu erbringenden Beweis, dass ein reklamierter Mangel bereits beim Kauf bestand, eine Kulanzleistung, auf die kein Anspruch besteht.

fidelio schrieb:
Ich hab mal gerade versucht dass mit den 2 Jahren bei Samsung zu verifizieren

Ich hatte das aus dem Beitrag von Lumpi übernommen. Auf der Samsung-Homepage finde ich es leider auch nicht (auf der Hauptseite gibt es zur Garantie einen Menüpunkt, die Kameras haben aber leider eine eigene Subseite und werden deshalb dort nicht genannt). Wenn man mit Google nach der GX-1S sucht, findet man zumindest Hinweise auf eine 2-jährige Garantie.
 
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo das Problem liegt: Garantiert Pentax eine kostenlose Reparatur innerhalb der ersten 24 Monate, sei es freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen? Nein.

Der Kulanzbegriff beschreibt freiwillige Leistungen, die nach Vertragsabschluss über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinaus erbracht werden. Da Pentax nach Ablauf der Garantie nicht zur kostenlosen Reparatur verpflichtet ist, ist es eine Kulanzleistung.

Wenn in jedem Fall auch nach den ersten 12 Monaten gratis repariert würde, dann würde Pentax wohl mit einer Garantiedauer von 24 Monaten statt nur 12 für sich werben.

Die Gewährleistung betrifft den Händler. Auch da ist der Verzicht auf den nach den ersten 6 Monaten vom Kunden zu erbringenden Beweis, dass ein reklamierter Mangel bereits beim Kauf bestand, eine Kulanzleistung, auf die kein Anspruch besteht.
Vielleicht hast du streng nach den Gesetzen Recht, aber für mich ist das trotzdem keine Kulanz, sondern gesunder Menschenverstand.

Wenn sich alle auf die strenge Rechtsposition zurückziehen würden, gäbe es mehr Arbeit für Anwälte, sonst hätte aber keiner was gewonnen.

Pentax könnte eine Reparatur verweigern und auf den Händler verweisen. Dieser würde sich wieder an Pentax wenden - was wäre der Vorteil? Es würde alles nur länger dauern...

Der Händler könnte für jede Reparatur extra einen Nachweis der Schuldfrage fordern - aber die Erfahrung zeigt nun mal, dass bestimmte Fehler systembedingt sind. Warum soll ich deshalb die Kunden verärgern, indem ich ihnen einen unnötigen Aufwand aufbürde?

Unter Kulanz würde ich verstehen, wenn ein Mangel kostenlos repariert würde, der üblicherweise nicht materialbedingt ist, sondern durch Verschulden des Nutzers entsteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jemand könnte ja ne Email an Samsung schreiben ;) .

AFAIK bieten die wenigsten Hersteller 2 Jahre oder mehr.
Panasonic schreibt es auf die Homepage.
Fujifilm schreibt es in einem Dokument auf seiner Seite.

Kodak, Canon, wohl nun auch Pentax, Sony und Nikon bieten nur 1 Jahr.

Aber das wird jetzt leicht OT.
Man könnte den Thread ja teilen und im allgemeinen Board weiterdiskutieren.
 
Jemand könnte ja ne Email an Samsung schreiben ;) .

AFAIK bieten die wenigsten Hersteller 2 Jahre oder mehr.
Panasonic schreibt es auf die Homepage.
Fujifilm schreibt es in einem Dokument auf seiner Seite.

Kodak, Canon, wohl nun auch Pentax, Sony und Nikon bieten nur 1 Jahr.

Aber das wird jetzt leicht OT.
Man könnte den Thread ja teilen und im allgemeinen Board weiterdiskutieren.

Sony bietet für die Alpha 2 Jahre Herstellergarantie
 
für mich ist das trotzdem keine Kulanz, sondern gesunder Menschenverstand.

Beides schliesst sich nicht aus.

Wenn sich alle auf die strenge Rechtsposition zurückziehen würden, (...)

Ich habe weder behauptet, dass das bei Pentax immer der Fall ist, noch dass es immer der Fall sein sollte.

Zu sugerrieren, Pentax übernehme allgemein innerhalb von 24 Monaten nach Kauf die Reperaturkosten, ist aber definitiv nicht korrekt, denn wenn dem so wäre, gäbe es bei Pentax mit Sicherheit ganz einfach eine 24-monatige Garantie.

Pentax könnte eine Reparatur verweigern und auf den Händler verweisen. Dieser würde sich wieder an Pentax wenden - was wäre der Vorteil? Es würde alles nur länger dauern...

Ja, das sind die üblichen Überlegungen vor einer Kulanzleistung - recht simple Kosten-Nutzen-Abwägungen.

Ab einem gewissen Punkt ist es wirtschaftlich sinnvoller, den Unmut eines Kunden in Kauf zu nehmen, als auf Kulanz zu reparieren. Daher gibt es in der Regel firmentinterne Kulanzrichtlinien, die mal strenger, mal weniger streng formuliert sind, aber in jedem Fall Veränderungen unterliegen können und dies nicht selten tun.

Der Händler könnte für jede Reparatur extra einen Nachweis der Schuldfrage fordern - aber die Erfahrung zeigt nun mal, dass bestimmte Fehler systembedingt sind. Warum soll ich deshalb die Kunden verärgern, indem ich ihnen einen unnötigen Aufwand aufbürde?

Die Erfahrung zeigt, daß Serienfehler und kleinere Schäden gerne kostenlos repariert werden, ausgefallenere oder schwerwiegendere Einzelschäden aber tendentiell nicht, wenn keine Verpflichtung dazu besteht.

Eine Garantie ist eine solche Verpflichtung, eine Gewährleistung nach 6 Monaten ohne Beweis durch den Kunden nicht.

Unter Kulanz würde ich verstehen, wenn ein Mangel kostenlos repariert würde, der üblicherweise nicht materialbedingt ist, sondern durch Verschulden des Nutzers entsteht.

Du definierst für Dich einfach den Kulanzbegriff strenger als allgemein üblich. Damit habe ich kein Problem, verstehe aber auch nicht, was für einen Vorteil das haben soll, denn es ändert nichts an der Tatsache, dass man 12 Monate nach dem Kauf nicht mehr sicher von einer kostenlosen Reparatur ausgehen darf.

Wenn Pentax auch nach Ablauf der Garantie noch vieles gratis repariert, ist das löblich. Dem habe ich nicht widersprochen. Noch besser als 12 Monate Garantie + Freundlichkeit sind aber 24 Monate Garantie.
 
Herstellergarantie Pentax = 12 Monate
Ab dem 13. Monat tritt Gewährleistung ein, die auch direkt (also ohne den Händler) mit dem Pentax Service durchgeführt werden kann. Im Gewährleistungsfall prüft Pentax, ob es sich um Eigenverschulden (Fallschaden etc.) handelt, wenn Eigenverschulden auszuschliessen ist, wird die Reparatur kostenfrei durchgeführt.

Aus eigener Erfahrung kann ich anmerken, dass Pentax sich sehr kulant verhält, was den Gewährleistungsanspruch betrifft.
 
Herstellergarantie Pentax = 12 Monate
Ab dem 13. Monat tritt Gewährleistung ein, die auch direkt (also ohne den Händler) mit dem Pentax Service durchgeführt werden kann. Im Gewährleistungsfall prüft Pentax, ob es sich um Eigenverschulden (Fallschaden etc.) handelt, wenn Eigenverschulden auszuschliessen ist, wird die Reparatur kostenfrei durchgeführt.

Aus eigener Erfahrung kann ich anmerken, dass Pentax sich sehr kulant verhält, was den Gewährleistungsanspruch betrifft.

Wie sieht es nun mit Samsung aus?
 
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