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Herstellergarantie nicht übertragbar?!

Furztrocken

Themenersteller
Guten Abend Nikonier :D

wollte meine Kamera verkaufen die in verbindung einer zusätzlichen Versicherung abgeschlossen wurde. Jetzt sagte mir ein Interessent,
ZITAT: Ist die Rechnung auf Ihren Namen ausgestellt, oder nur ein namenlose Kassenbon? Die Versicherung ist übertragbar, nicht aber die Nikon Herstellergarantie.

Wieso ist die Nikon Herstellergarantie nicht übertragbar?! Verstehe jetzt den Sinn dabei nicht. Wenn ich eine Kamera Privat kaufe wie z.B aus dem Forum und es besteht eine Garantie, dann kann ich diese auch in Anspruch nehmen, oder nicht?!

Danke
 
wollte meine Kamera verkaufen die in verbindung einer zusätzlichen Versicherung abgeschlossen wurde.
Das ist kritisch und die Zusatzversicherung wird sicherlich nicht übertragbar sein. Bei der Herstellergarantie hat sich Nikon aber in der Vergangenheit kulant gezeigt. Du kannst aber zur Sicherheit bei Nikon eine Anfrage stellen.
 
Die Antwort ist einfach. Garantie ist eine freiwillige Leistung, folglich kann der Garantiegeber (Nikon) auch die Bedingungen festlegen, unter denen die Garantie gewährt wird. Und auf der Rückseite der weißen (früher: gelben) Nikon-Garantie-Karten steht: " Dieser Garantieausweis [...] ist nicht übertragbar."
Soweit die Theorie. In der Praxis ist Nikon da jedoch (nach meiner Erfahrung) sehr kulant. :)
 
Das ist kritisch und die Zusatzversicherung wird sicherlich nicht übertragbar sein. Bei der Herstellergarantie hat sich Nikon aber in der Vergangenheit kulant gezeigt. Du kannst aber zur Sicherheit bei Nikon eine Anfrage stellen.


Zusatzversicherung ist übertragbar, habe mich schon erkundigt.
Aber mit der Herstellergarantie verstehe ich es nicht so ganz.
 
Hallo,
ich hatte einmal bei Nikon angefragt, ob der Name auf der Rechnung eine Rolle spielt - dieses wurde verneint.
Allerdings gewährt Nikon in Deutschland nur ein Jahr Herstellergarantie.
Die in der Praxis regelmäßig gewährten 2 Jahre (angelehnt an die Händlergewährleistung) basieren nur auf Kulanz.

MfG, Jürgen
 
Was gibt es da nicht zu verstehen? Es gibt kein Gesetz, keine Verordnung ... kein gar nichts, das sagt, Garantie müßte übertragbar sein. Also regelt es derjenige, der die Garantie gibt, selbst ... und Nikon sagt in seinen Garantiebestimmungen: unsere Garantie ist nicht übertragbar.
 
Immer noch liest man allerorten bei Privatverkäufen von der sagenumwobenen "Restgarantie".
Tatsächlich steht in den Garantiebedingungen vieler (der meisten?) Hersteller, dass der Erstkäufer die Garantie erhält und diese nicht übertragbar ist. Eine "Restgarantie" dürfte es also in vielen Fällen nicht geben.
Auch bei Nikon steht auf dem Beipackzettel "Die Garantie ist nicht übertragbar ..."

Ob der Hersteller tatsächlich feststellen kann, wer der Erstkäufer war, ist etwas anderes - mit einem "anonymen" Kassenbon wird das wohl kompliziert.
 
Im Fachhandel kann es aber auch sein, dass man ggf. nur einen Kassenbon erhält, wie zum Beispiel bei den Blödmärkten. Ich habe auch keine Lust, jedem Händler meine Daten mitzuteilen. Von daher muß nur der Artikel auf dem Bon gelistet sein. Ein Kaufnachweis genügt, eine Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Zwar ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers, aber es ist nicht "sittenhaft" durch solche Klauseln eine Inanspruchnahme quasi ad absurdum zu führen. Ausserdem ist gerade Nikon hier völlig schmerzfrei. Von daher...!
 
Wenn es sich um ein sogenanntes "Digitalprodukt" handelt, dann ist die Nikon-Garantie (Europäische Garantie) übertragbar. Bei Objektiven und Blitzgeräten (Weltweite Garantie) nicht. Letzteres steht auch auf der Garantiekarte, und dort muß es stehen, wenn eine Übertragbarkeit ausgeschlossen werden soll.

Siehe Anlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht ob überall aber z.B. im Blödmarkt erhält man neben der Rechnung auch einen Kasssenbon auf der kein Name steht,wohl aber das Produkt!
 
In den Märkten wird es überall unterschiedlich gehandhabt. Bei manchen gibt´s nur nen Kassenbon und die Rechnung auf Nachfrage, weil man mit der ungesicherten Ware zur Kasse spazieren darf. In anderen "muss" (manche Kunden weigern sich, da geht dann ein Mitarbeiter mit zur Kasse) man seine Daten angeben, geht mit der Rechnung zu Kasse und bekommt die Ware nach der Bezahlung an der Info. Alle möglichen Zwischenstufen sind auch möglich. In jedem Falle aber kann man den Bon ohne Name/Adresse für den Garantiefall nutzen. Der Vorteil wenn man Name/Adresse hinterlässt ist der, dass man die Rechnung/Bon auch verschlampen kann und trotzdem nicht im Regen steht. Evtl. hat das ja jemanden interessiert:angel:
Ich glaube man muss sich als 2.-Eigentümer schon blöd anstellen und Nikon und die Marktmitarbeiter sehr ärgern, damit einem die Garantie verwehrt wird.
 
DAS würde ich nicht anbieten, das bringt im Besten Fall nur Arbeit mit sich … hab das einmal gemacht, nie wieder, wenn irgendwas schief läuft, dann ist man zwischen den Fronten gefangen …

Dem kann ich nur zustimmen. Das Problem beginnt nach Ablauf der 1jährigen Garantie. Dann ist das 2te Jahr die Händlergewährleistung angesagt.(falls sich Nikon nicht kulant ist). Der Händler hat aber nur mit dem Erstkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen. Folglich bestehen auch keine Ansprüche des 2. Besitzers.

Gruß Sven
 
Dem kann ich nur zustimmen. Das Problem beginnt nach Ablauf der 1jährigen Garantie. Dann ist das 2te Jahr die Händlergewährleistung angesagt.(falls sich Nikon nicht kulant ist). Der Händler hat aber nur mit dem Erstkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen. Folglich bestehen auch keine Ansprüche des 2. Besitzers.

Gruß Sven

das ist alles in der Theorie richtig aber völlig Praxisfremd!!! Ich mag wetten, dass schon alleine 9 von 10 Mitarbeiter in irgendwelchen Märkten das gar nicht wissen ... und der Rest soll Kundenfreundlich sein und wird ganz normal abwicklen ... ich sehe da überhaupt kein Problem!

Sascha
 
Das mag bei Nikon ja noch funktionieren, andere Hersteller sind da jedoch nicht so kulant, bei denen ist ein Jahr 12 Monate lang und keinen Tag länger. Und da will ich dann nicht als Mittler da stehen und dem Händler klar machen, dass es sich nicht um Verschleiß sondern um einen bei Gefahrübergang bereits vorhandenen Fehler handelt, für ein Produkt, welches nicht mal mehr mir gehört. Da hab ich nix von außer Stress. Genauso würde ich das von keinem Verkäufer verlangen, selbst wenn er die üblichen zwei Zeilen in seinemAngebot vergessen hatte …
 
Ich denke, dass die meisten Kameras und noch mehr die Objektive nicht im niedergelassenen Einzelhandel sondern online erworben werden.
In der Regel hat man dann eine Rechnung mit eingedruckter Anschrift.
Da man den Garantiefall dann wohl per Post oder e-Mail abwickeln und die Gerätschaften an den Händler oder Hersteller schicken wird, dürfte das Problem in der Abweichung der Anschrift zwischen Reklamierendem und der Rechnung liegen. Man wird also erklären müssen, dass man Zweit- oder Drittbesitzer ist - und ist umso mehr auf die Kulanz angewiesen. Schummeln geht hier nicht.

Natürlich ist es Humbug, bei Gebrauchtverkäufen auf eine "Restgarantie" hinzuweisen. Ich habe dies nie getan. Es reicht ja der Hinweis auf das Kaufdatum und darauf, dass die (Original-)Rechnung und Garantie-Unterlagen Bestandteil des Angebots sind.
 
Dem kann ich nur zustimmen. Das Problem beginnt nach Ablauf der 1jährigen Garantie. Dann ist das 2te Jahr die Händlergewährleistung angesagt.(falls sich Nikon nicht kulant ist). Der Händler hat aber nur mit dem Erstkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen. Folglich bestehen auch keine Ansprüche des 2. Besitzers.

Gruß Sven

Ihr hab's immer noch nicht verstanden. :p
Was ist so schwierig daran zwischen Garantie und Gewährleistung zu differenzieren?
Garantie gibt der Hersteller (hier also die Firma Nikon), Gewährleistung der Händler, wo man das Produkt kauft.
Garantie ist freiwillig, Gewährleistung gesetzlich vorgeschreiben.
Und weil die Garantie freiwillig ist, kann derjenige, der sie für seine Produkte gibt, auch über Inhalt und Umfang seiner Garantie bestimmen, also z.B. festlegen, wie lange die Garantie besteht und ob sie übertragbar sein soll oder nicht. Zumindest für Objektive gilt hier bei Nikon: 1 Jahr und keine Übertragbarkeit.
Dagegen ist die Gewährleistung lt. Gestez übertragbar, da sachgebunden. Somit gibt es damit kein Problem, auch nicht "im zweiten Jahr" oder "für den 2. Besitzer".
 
Zum Thema Herstellergarantie gibt es schon einige Threads. Hier auch mal die SuFu nutzen.

Danke!

---> FotoTalk
 
Die Gewährleistung ist aber leider keine Haltbarkeitsgarantie, in der die Funktionalität gewährleistet wird, sondern eine Frist, innerhalb dieser man anfängliche Mängel rügen kann/muss. Das wird immer wieder gerne übersehen und die Überraschung ist dann groß! Die Medien haben diesen Irrsinn damals phonetisch als "zweijährige Garantie" gefeiert und weil der "Mainstream" alles glaubt, was in den Printmedien so gedruckt steht, wissen das die Wenigsten. :D
 
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