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Hausratversicherung -> Außenversicherung

NautilusIII

Themenersteller
Hi!

Wie ist das eigentlich wenn ich mit der Kamera auf Reisen bin und mir diese gestohlen wird, zB durch Raub oder eben aus nem Camper oder Zelt - greift dann nicht die Aussenversicherung (vorausgesetzt ich war max. 3 Monate im Urlaub, hatte die Kamera vorm Urlaub schon und vorausgesetzt wir kommen nicht über die x% der VS die für den Aussenbereich gilt)?

Weiß da jmd Bescheid?
Wie ist das wenn aufm Flug was abhanden kommt?

Danke.
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Weiß da jmd Bescheid?

Zu den Bedingungen Deiner Versicherung kann Dir wohl am ehesten Dein Versicherer bzw. die Versicherungsunterlagen Auskunft geben.

Das ist dann auch deutlich relevanter als die Mutmaßungen irgendwelcher Leute im Internet.
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Es gibt generelle Regelungen im Bezug auf Aussenversicherungen; danach richtete sich meine Frage.
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Es gibt generelle Regelungen im Bezug auf Aussenversicherungen; danach richtete sich meine Frage.
Auch das weiß deine Versicherung für dich verbindlich am besten, aber erst mal in einem Forum fragen, gelle?
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Auch das weiß deine Versicherung für dich verbindlich am besten, aber erst mal in einem Forum fragen, gelle?

Gibt irgendeinen Grund für diesen Tonfall?
Naja, wenn mans nötig hat... hilft hier keinem weiter, weder dem Fragesteller noch Leuten die in Zukunft ähnliche Fragen haben und auf diesen Thread stoßen... aber ok, die Erfahrung zeigt auch dass man solche Leute am besten einfach ignoriert...

Und ich dachte wieder Foren seien zum Fragen stellen da... und dass man gelegentlich sogar Tipps bekommt usw... wie naiv von mir...
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Hi,
also ich habe keinen "bösen" Tonfall vernommen. Auch ich kann dir nur das konsultieren der Versicherung empfehlen. Die wissen das am sichersten.
Gruß
Brandrover
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Von "böse" hat auch keiner was gesagt, aber von unangebracht und wenig hilfreichem Beitrag.

Du kannst in einem Forum keine verbindlichen Auskünfte bekommen, das liegt in der Natur der Sache! Höchstens Erfahrungen - und zwar jeweils gegenteilige!

Welche Funktion sollte denn deiner Meinung nach ein Forum haben - etwa Rechtsberatung?
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Zelt und Wohnmobil sind in der Außenversicherung der Hausrat nicht mit versichert. Es muß kurz gesagt ein umbauter Raum sein aus dem deine Sachen entwendet werden. Z.B Hotelzimmer . Dann aber bitte mit richtigen Einbruchsspuren. Einfacher Diebstahl ist nicht versichert. Raub dagegen schon wenn Gefahr für Leib und leben bestand. Die Entschädigungsgrenzen findest du in deinem Versicherungsschein sind meißt ein paar tausender.
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Zelt und Wohnmobil sind in der Außenversicherung der Hausrat nicht mit versichert. Es muß kurz gesagt ein umbauter Raum sein aus dem deine Sachen entwendet werden. Z.B Hotelzimmer . Dann aber bitte mit richtigen Einbruchsspuren. Einfacher Diebstahl ist nicht versichert. Raub dagegen schon wenn Gefahr für Leib und leben bestand. Die Entschädigungsgrenzen findest du in deinem Versicherungsschein sind meißt ein paar tausender.
Genau das sind die Wischiwaschi-Auskünfte, die so viel nützen!

Die Musterbedingungen, von denen die individuelle Versicherung abweichen können, sehen vor:

"§ 7 Außenversicherung
1. Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
2. Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
3. Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
4. Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz ; in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
5. Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
6. Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf _ Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf den vereinbarten Betrag, begrenzt.
b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen (siehe Abschnitt „A“ § 13 Nr. 2)."

Verbindliches kann nur der eigene Vertrag bzw. die eigene Versicherung aussagen!
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Du kannst in einem Forum keine verbindlichen Auskünfte bekommen, das liegt in der Natur der Sache! Höchstens Erfahrungen - und zwar jeweils gegenteilige!

Welche Funktion sollte denn deiner Meinung nach ein Forum haben - etwa Rechtsberatung?

Nein, aber Tipps, Links zu Rechtssprechungen, sinnvolle Antworten eben...
Das "Ablassen" aus meiner Sicht unangemessener Formulierungen stellen für mich persönlich jedenfalls nicht den Sinn eines Forums dar, schlichtweg weil sie keinem weiterhelfen...
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Hallo,

das Problem ist, dass Du nur ganz allgemein fragst und die möglichen - entsprechend allgemeinen - Antworten mit großer Wahrscheinlichkeit
nicht hilfreich sein und zu keiner Problemlösung beitragen können.

Wie konkret brauchst Du es denn?
Im konkreten Fall wäre Deine Versicherung eigentlich der Ansprechpartner. Oder gibt es gerade mit der ein Problem?

EDIT: Einige Fragen wurden ja schon allg. beantwortet.
Verlust auf dem Flug:
Kamera im Handgepack: persönliches Pech, wenn kein Raub
Kamera im aufgegebenen Koffer: über Fluggesellschaft versichert, ggf. nur bis 550 Euro ;-(

Grüsse
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Die Antwort ist doch ganz einfach...:)

Genau die Frage die du hier stellst, schickst du per eMail oder Fax an deinen Versicherungsvertreter und bittest ihn dabei um eine schriftliche Antwort.

Greets
/bd/
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Das "Ablassen" aus meiner Sicht unangemessener Formulierungen stellen für mich persönlich jedenfalls nicht den Sinn eines Forums dar, schlichtweg weil sie keinem weiterhelfen...

Dann kauf Dir doch ein eigenes Forum, stell da 100 Leute an, die nach Deinen Vorgaben funktionieren müssen und alles wird gut.
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Genau das sind die Wischiwaschi-Auskünfte, die so viel nützen!

Die Musterbedingungen, von denen die individuelle Versicherung abweichen können, sehen vor:

"§ 7 Außenversicherung
1. Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
2. Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
3. Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in Abschnitt „A“ § 3 Nr. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
4. Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz ; in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
5. Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
6. Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf _ Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf den vereinbarten Betrag, begrenzt.
b) Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen (siehe Abschnitt „A“ § 13 Nr. 2)."

Verbindliches kann nur der eigene Vertrag bzw. die eigene Versicherung aussagen!

Danke, hilft auch schonmal weiter.
Natürlich werde ich mich jetzt zunächst mal an meinen Versicherer wenden um eine konkrete Stellungnahme zu bekommen.


Die Antwort ist doch ganz einfach...:)

Genau die Frage die du hier stellst, schickst du per eMail oder Fax an deinen Versicherungsvertreter und bittest ihn dabei um eine schriftliche Antwort.

Greets
/bd/

Wie gesagt, das ist natürlich ein faires weiteres Vorgehen dem ich natürlich auch nachkommen werde; dennoch wars aus meiner Sicht ein Versuch wert ob jmd. vllt hier generell Tipps hat.

Eine Folgefrage wäre zB auch wann aus Eurer Sicht eine zusätzliche Fotoversicherung Sinn macht?
Vllt hat ja damit jmd Erfahrungen gesammelt?
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

Eine Folgefrage wäre zB auch wann aus Eurer Sicht eine zusätzliche Fotoversicherung Sinn macht?
Vllt hat ja damit jmd Erfahrungen gesammelt?

für den Makler und die Versicherung bestimmt, ich hätte nix davon gehabt über die Jahre. Bis jetzt hatte ich mit jeder Versicherung die zahlen sollte Ärger und selbst wenn nicht nutzte sie nix.
 
AW: Hausratversicherung -> Aussenversicherung

für den Makler und die Versicherung bestimmt, ich hätte nix davon gehabt über die Jahre. Bis jetzt hatte ich mit jeder Versicherung die zahlen sollte Ärger und selbst wenn nicht nutzte sie nix.

Danke.
Ist doch schonmal ne Erfahrung :-)
Hatte die Fotoversicherung von P&P im Auge, aber 50 EUR im Jahr sind auch wieder Geld :-)

Und ich gewinne mehr und mehr den Eindruck dass der Mehrwert zur Hausratversicherung garnicht so groß ist, mag mich aber täuschen und versuche eben genau das rauszufinden, durch Fragen im Forum nach Tipps und Erfahrungen, Fragen bei Versicherern und einem befreundeten Makler...

Falls noch jmd diese Fragen hat kann ich den Outcome hier gerne posten...
 
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