Bei Leasing hast Du die Möglichkeit, die monatlichen Raten direkt als Ausgabe geltend zu machen. Vorsicht jedoch beim sog. Mietkauf, der durch ein unpraktisches Leasinggeschäft entstehen kann. Macht eigentlich nur Sinn (bei dem Betrag), wenn Du regelmässig aufrüsten willst.
Bei der Finanzierung kommt dein Fotoapparat ins Anlagevermögen (je nach Betrag als gwG) und wird über 5(??)Jahre abgeschrieben. Das Teil gehört auf jeden Fall Dir, wenn es bezahlt ist.
Finanzierung wäre in dem Fall mein Favorit. Die MwSt. kannst Du über die Vorsteuer sofort geltend machen. Du musst sie aber evtl. vorfinanzieren, da die idR im Kreditbetrag ausgenommen wird.
Man korrigiere mich, wenn ich mich irre.