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Gewerbetätigkeit

FotoFreund123

Themenersteller
Hallo liebes DSLR-Forum. Habe mir schon einige Themen hier durchgelesen und mich entschlossen mich auch anzumelden. Gleich starten möchte ich mit einer Frage zwecks Gewerbe.

Es bezieht sich konkret auf die Angabe bzw. Beschreibung der Gewerbetätigkeit. Ist es dort so, dass ich nur Fotografie angeben muss, oder beispielsweise auch Bildbearbeitung der Aufnahmen und Verkauf eines Fotobuchs (z.B. bei Hochzeitsfotografie).

Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

Viele Grüße

FotoFreund123
 
Schnelle Antwort bevor hier zu ist: Sei ehrlich. Es gibt Seiten im Netz mit Kategorien, die man angeben kann. Schau, was auf deine Tätigkeit am besten passt.
Z.B. hier oder hier
Also wenn man "Fotograf" ist gehört Bilder (in welcher Form auch immer) zu bearbeiten und zu verkaufen wohl dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
… die Herrschaften bei der Gewerbeanmeldung sind da gerne auch mit so einigen Wassern gewaschen und helfen bei freundlicher Nachfrage durchaus kompetent weiter. Vor allem kennen die auch die Anlaufstellen, die da richtig was zu sagen können.
Und such Dir einen vertrauenswürdigen Steuerberater, mit dem Du das dann ebenfalls nochmal abkakelst, BEVOR irgendeine finale Unterschrift gesetzt wird.
 
Mit Steuern hat das nichts zu tun, die wird von allen gleichermaßen bezahlt. Die IHK wäre da eher eine Anlaufstelle - um deren (Zwangs-) Mitgliedschaft geht es im Endeffekt ja auch.
 
Schöner Exkurs, aber wohl am Thema vorbei. Es ist doch selbstverständlich, dass ich keine Beiträge an die Berufsgenossenschaft der Fotografen abdrücken muss, wenn ich im Rahmen meiner Tätigkeit Fotos für die Dokumentation einer Untersuchung oder eines Experiments mache oder generell Fotos nur unterstützenden Charakter der übergeordneten Tätigkeit haben.

Dürfte alles hier nicht zutreffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
psssst! ihk und bg sind erst bei einem gewissen umsatz "pflicht". liegt der umsatz dummerweise darunter brauchst du diese zwangsmassnahmen NICHT. ebenso die gewerbesteuer etc...

ach ja und zu deiner frage: bei solchen unklarheiten wirklich IMMER die leute hinterm schalter fragen. den eine "falsche" beschreibung kann schon blöd werden. mir wurde mal eingetrichtert: "beratung, service, verkauf". und zwar in DER reihenfolge. ;)
 
aber sicher ist es das. liegt der selbige nämlich unter der freigrenze musst keine gewerbesteuer zahlen. ;) steht so in deinem richtig genannten §.

€dit
ok jetzt müsste man nochmals nachlesen aus was sich der steuermessbetrag alles errechnet.
 
aber sicher ist es das. liegt der selbige nämlich unter der freigrenze musst keine gewerbesteuer zahlen. ;) steht so in deinem richtig genannten §.

Ich möchte die Empfehlung aussprechen, den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn zu lernen. Die Freigrenze für Gewerbesteuern bezieht sich auf den Gewerbeertrag (volkstümlich auch Gewinn genannt) und nicht auf Umsätze.
 
psssst! ihk und bg sind erst bei einem gewissen umsatz "pflicht".

Nein, sie sind immer Pflicht, man kann sich aber unterhalb
eines gewissen Umsatzes beitragsfrei stellen lassen, muss
sich dann aber im Falle der BG bewusst sein dass jeder Unfall
bei einem Fotojob nahtlos in der Privatinsolvenz enden kann.

Die private Kranken-/Unfallversicherung zahlt nämlich nicht,
und beitragsfrei ist auch leistungsfrei.
 
Hi,

also erstmal vielen Dank für die reichlichen Antworten. Habe bei der Handwerkskammer angerufen. Die Dame am Telefon hat mich wohl nicht direkt verstanden, vielleicht habe ich es auch ein bisschen kompliziert formuliert, mag sein. Richtig sicher schien sie sich mit Ihrer Antwort, ggf. die Tätigkeiten einfach aufzuzählen, aber nicht zu sein. Habe das ganze Gespräch auch nicht mehr im Kopf.

Beim Gewerbeamt habe ich es dann ganz einfach so gemacht, dass ich die Tätigkeiten die ich machen möchte aufgezählt habe. Falls sich jemand ähnliches fragt, hier mein Tipp:

Beim Gewerbeamt, ggf. auch bei der Handwerkskammer, kann man euch sicherlich weiterhelfen.

Ich habe es übrigens auch so gemacht, dass ich mich gegen alles abgesichert habe. Nicht, dass irgendwann jemand kommt und mir sagt, dass das "so aber nicht in meinem Gewerbeschein steht".

Viele Grüße

FotoFreund123
 
Nein, sie sind immer Pflicht, man kann sich aber unterhalb
eines gewissen Umsatzes beitragsfrei stellen lassen, muss
sich dann aber im Falle der BG bewusst sein dass jeder Unfall
bei einem Fotojob nahtlos in der Privatinsolvenz enden kann.

Die private Kranken-/Unfallversicherung zahlt nämlich nicht,
und beitragsfrei ist auch leistungsfrei.

Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege (ernst gemeint :angel:):
Der BG Beitrag beinhaltet nur eine Unfallversicherung und hat mit Krankenversicherung nichts zu tun. Diese läuft bei Fotografen über die KSK, oder, wenn es ein Nebengewerbe ist, das nicht die Haupteinnahmequelle ist, über die normale Krankenversicherung des Hauptsberufes.
Im Großenu nd Ganzen geht es um erweiterete Leistungen, z. B. im Rehabereich.

Bzgl. Freistellung: Das richtet sich nicht nach Umsatz, sondern nach gearbeiteter Zeit. Unter 800 Stunden oder 100 Tage pro Jahr kann man sich befreien lassen.

So zumindest die Auskunft einer freundlichen Dame bei der BGETM.

VG
Thorsten
 
Der BG Beitrag beinhaltet nur eine Unfallversicherung und
hat mit Krankenversicherung nichts zu tun.

Klar. Aber ein gebrochenes Bein oder einen Wegeunfall auf
dem Weg zum oder vom Fotojob zahlst Du privat wenn Du
Dich freistellen lässt.

Mit RTW, Röntgen, ggf Nageln und längerem KKH-Aufenthalt
wird das schnell deutlich fünfstellig.

Bei einem gebrochenen Handgelenk ist Deine reguläre KV
auch im Hauptjob raus für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
 
Klar. Aber ein gebrochenes Bein oder einen Wegeunfall auf
dem Weg zum oder vom Fotojob zahlst Du privat wenn Du
Dich freistellen lässt.

Mit RTW, Röntgen, ggf Nageln und längerem KKH-Aufenthalt
wird das schnell deutlich fünfstellig.

Bei einem gebrochenen Handgelenk ist Deine reguläre KV
auch im Hauptjob raus für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Damit hast Du mich so kirre gemacht (schreibt sich das so?), dass ich bei der KK nachgefragt habe - für die Situation als nebengewerblicher Fotograf mit einem Hauptberuf im Angestelltenverhältnis.

Auskunft war wie folgt:
Bei einer Verletzung oder Unfall bei einem Fotojob oder auf dem Weg dorthin/von dort, zahlt die BG des Arbeitgebers aus dem Hauptjob nicht. Besteht keine Unfallversicherung über die BG aus dem Nebengewerbe (BGETEM) übernimmt die KK die Behandlungskosten und auch das Krankentagegeld bei langfristigem Ausfall. Die Leistungen, die über den Standardrahmen der KK gehen und normalerweise von der BG übernommen werden, fallen dann selbstverständlich weg. Das sind im Wesentlichen erweiterte Rehamaßnahmen und anstelle des Krankentagegeldes ein höheres Verletztengeld.

Also, als Fotorgaf im Nebengewerbe siehts nicht ganz so düster aus. Als Hauptberuflicher ist man ja sowieso Pflichtversichert bei der BG und somit auch abgedeckt.

VG
Thorsten
 
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