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Gewerbeanmeldung durch Minderjährige

Schatten1993

Themenersteller
Hallo, ich möchte hier einen Leitfaden abliefern, der einen Weg aufzeigt durch den es Minderjährigen bzw. Jugendlichen ermöglicht wird ein Gewerbe anzumelden.
Diskussionen/Anregungen bitte in diesem Thread notieren.

1. Innerliche Bereitschaft
Ihr müsst bevor ihr ein Gewerbe anmelden wollt, euch einige Fragen stellen
und euch klar werden, ob ihr dem wirklich gewachsen seid.
1. Bin ich mir bewusst welche Verantwortung das Gewerbe mit sich bringt?
Denn wenn ihr das Gewerbe angemeldet habt, tragt ihr die gleiche
verantwortung wie ein Erwachsener, könnt auch genauso verklagt werden.
2. Habe ich mich über Dinge wie Steuern, Buchführung, ...etc. schon
informiert bzw. verstehe ich alles? (Später befragt hierzu noch einen
Steuerberater
3. Werde ich in Zukunft genügend Aufträge haben und genügend Umsatz
machen? Viele Jugendliche
wollen ein Gewerbe gerade eben so anmelden.
4. Bekomme ich das Gewerbe und die Schule zeitlich unter einen Hut?
5. Ist meine schulische Leistung gut und stabil? Denn seid ihr "schlecht" in
der Schule. könnt ihr das Gewerbe gleich vergessen. Die
Stabilität ist wichtig, damit eure schulische Leistung nicht direkt nach
der Anmeldung des Gewerbes in den Keller fällt.
6. Wie ist mein Auftreten? Ihr müsst ein ernstzunehmendes Auftreten
haben, denn ihr werdet euer Vorhaben verteidigen und erklären müssen.

2. Die Erlaubnis
Nachdem ihr euch zu all diesen Fragen Gedanken gemacht habt und
innerlich wirklich bereit seid, kommt der nächste Schritt: Ihr müsst euren
Eltern euer Anliegen erklären und braucht eine "Formenlose Erlaubnis". Dies
kann lediglich ein Kopfnicken oder ein: "Ja du darfst ein Gewerbe
anmelden." sein. Anschließend geht es weiter zum Vormundschaftsgericht.
Das zuständige Vormundschaftsgericht findet ihr in der Regel im
Amtsgericht eurer Stadt.
3. Antrag beim Vormundschaftsgericht
Anschließend begibst du dich mit deinen Eltern zum Vormundschaftsgericht.
Deine Eltern stellen ein formenlosen Antrag, in dem sie das
Vormundschaftsgericht darum bitten, dass du ein Gewerbe anmelden
darfst. Denn
nur durch die Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts und die deiner Eltern
erhälst du die volle Geschäftsfähigkeit und kannst das Gewerbe anmelden.
Einen guten Eindruck hinterlässt du, indem du bereits eine schriftliche
Erlaubnis deiner Eltern mitbringst, den formlosen Antrag, eine Kopie deines
letzten Zeugnisses und einen Plan, indem du dein Vorhaben schilderst,
den Zeitaufwand, den zu erwartenden Gewinn und evt. Kosten. So
kann sich der zuständige Sachbearbeiter schonmal in den "Fall"
einlesen.
4. Die Vorladung
Nachdem nun einige Wochen vergangen sein werden, erhalten deine Eltern
Post vom Gericht und du bist vorgeladen, denn das Gericht möchte bevor
es die Erlaubnis erteilt,
wissen mit wem sie es zu tun haben, ob du dir im Klaren über dein
Vorhaben bist, ob du dich in Sachen Recht und Steuern auskennst. (Am
besten nach ungefähr einer Woche jeden Tag anrufen und nachfragen.)
5. Die Vorbereitungen
Nun wie bereitet man sich am besten vor? Erstmal würde ich mich über die
Steuern informieren, denn es kann passieren, dass sie dich auch hier über
ausfragen werden. Ich hatte das Glück
eine junge Sachbearbeiterin zu haben, die mich solche Dinge nicht gefragt
hat, aber dennoch sicher ist sicher. Dann solltest du dich auf Fragen
bezüglich deines Vorhabens vorbereiten, indem du dir schonmal im Kopf ein
paar Antworten überlegst.
6. Der Tag der Entscheidung
Jetzt ist es soweit, du wirst gemeinsam mit deinen Eltern zur Vorladung
gehen und befragt werden. Das wichtigste hier ist, dass du ruhig und
gelassen bleibst, denn ein lockerer Eindruck wirkt besser. Solche Begriffe
wie "Verfahren" oder "Vorladung" finde ich sind für
so eine Sache etwas zu hochgestochen und lösen nur unnötige Panick aus.
Die Sachbearbeiter sind in der Regel freundliche Menschen. Als erstes wirst
mit deinen Eltern reingebeten und
der Sachbearbeiter hält noch noch mal kurz fest warum du da bist.
Später schickt er deine Eltern hinaus um sich mit dir alleine zu
unterhalten,
aber auch hier ist es wichtig ruhig zu bleiben. Denn du wirst lediglich Dinge
gefragt wie:
"Was willst du genau machen? Kommen noch evt. Kosten auf dich zu?
Wieviel Zeit wirst du investieren? Kann deine schulische Leistung darunter
leiden? Was für einen Umsatz wirst du ungefähr erzielen?"
In diese Richtung ungefähr gehen diese Fragen.
7. Die schriftliche Erlaubnis
Geschafft! Jetzt heißt es noch 2 Wochen warten und du erhälst Post vom
Gericht mit der Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis gehst zum zuständigen
Gewerbeamt. Ab hier würde ich empfehlen diesen Thread zu lesen.

Hintergrund:
Durch diese Erlaubnis bist du vollgeschäftsfähig in allen Dingen, die dein Gewerbe betreffen, ausgenommen sind jedoch Kredite, hier bedarf es einer erneuten Erlaubnis vom Gericht.
Das wichtigste ist Geduld, denn es werden viele Wochen vergehen!

Ich hoffe ich konnte einigen Jugendlichen einen Leitfaden geben, der den Weg zum eigenen Gewerbe erleichtert. Ich habe dies auch getan und bereue dies gar nicht! Am Anfang muss man aber mit den Zweifeln der anderen klarkommen.



Links:
Informationen bei der IHK

Eine gute Seite in Sachen Gewerbe
 
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